pafl: Datenschutzniveau im Interesse der Betroffenen verbessern
Vaduz (ots)
Vaduz, 1. Oktober (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 30. September 2008 einen Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Datenschutzgesetzes verabschiedet. Die Abänderung verfolgt verschiedene Schwerpunkte. Zunächst werden mit der von der Regierung verabschiedeten Vorlage die notwendigen Voraussetzungen zur Ratifizierung des Zusatzprotokolls vom 8. November 2001 zum Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten bezüglich Aufsichtsbehörden und grenzüberschreitender Datenübermittlung geschaffen. Das Übereinkommen trat für Liechtenstein am 1. September 2004 in Kraft. Das Zusatzprotokoll soll die Umsetzung desselben verbessern. Mit der Ratifikation des Zusatzprotokolls bringt Liechtenstein deshalb die Absicht zum Ausdruck, das vom Europarat festgelegte Datenschutzniveau, insbesondere bei grenzüberschreitenden Datenübermittlungen, einzuhalten. Damit Liechtenstein das Zusatzprotokoll ratifizieren kann, müssen einige Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG) angepasst werden. Die Gesetzesvorlage legt, gestützt auf dieses Zusatzprotokoll, die Kriterien für eine rechtmässige grenzüberschreitende Bekanntgabe von Daten fest.
Die EFTA Überwachungsbehörde (ESA), welche die korrekte Umsetzung des von Liechtenstein zu übernehmenden EWR-Rechts in das liechtensteinische Recht überwacht, kam bei ihrer Überprüfung des liechtensteinischen Datenschutzgesetzes zum Schluss, dass dieses die einschlägige Datenschutzrichtlinie in einigen Punkten nur mangelhaft in das liechtensteinische Recht umgesetzt hat. Die Vorlage enthält deshalb als weiteren Schwerpunkt den aus den Gesprächen mit der ESA resultierenden Änderungsbedarf im Datenschutzgesetz.
Seit dem Erlass des Datenschutzgesetzes im Jahr 2002 konnten etliche Erfahrungen in der Anwendung des Gesetzes gesammelt werden. Die Vorlage enthält deshalb schliesslich diverse auf diesen Erfahrungen beruhende Anpassungen, Vereinfachungen und Korrekturen im Datenschutzgesetz. In diesem Zusammenhang wird deshalb auch eine Bestimmung zur Regelung von Videoüberwachungen eingeführt.
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Ressort Justiz
Patricia Wildhaber, Mitarbeiterin der Regierung
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