pafl: Abänderung des Strafgesetzbuches (Cyber Crime) in Vernehmlassung
Vaduz (ots)
Vaduz, 5. November (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 4. November 2008 einen Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches verabschiedet. Anlass für die Vernehmlassungsvorlage ist das Übereinkommen vom 23. November 2001 über die Computerkriminalität (Cyber Crime Convention, CCC) einschliesslich des Zusatzprotokolls vom 28. Januar 2003. Es ist ein Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung der Kriminalität im Zusammenhang mit den neuen Informationstechnologien und strebt eine Harmonisierung der nationalen Gesetzgebungen in Bezug auf die zu ahndenden Vergehen, die Definition der Untersuchungs- und Strafverfolgungsverfahren sowie die Errichtung eines schnellen und effektiven Systems der internationalen Zusammenarbeit an.
Das Übereinkommen ist das erste internationale Rechtsinstrument zur Bekämpfung der Computer- und Internetkriminalität. Es ist zudem direkt relevant für die verbesserte Zusammenarbeit im Rahmen der Bekämpfung des Terrorismus. Das Zusatzprotokoll weitet den Geltungsbereich des Übereinkommens auf Straftaten rassistischer oder fremdenfeindlicher Art aus und stellt damit ein wichtiges internationales Instrument im Kampf gegen Rassismus dar.
Die Wegbereitung für die Umsetzung des Übereinkommens und des Zusatzprotokolls soll nun durch eine Revision des liechtensteinischen Strafgesetzbuches mit der Schaffung neuer Straftatbestände vorgenommen werden. Als Rezeptionsgrundlage dient dabei das österreichische Strafgesetzbuch.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Internetseite (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 30. Januar 2009.
Kontakt:
Ressort Justiz
Angelika Madlener, Mitarbeiterin der Regierung
Tel.: +423 236 76 65