pafl: Schengen-Umsetzung im Plan - Übergangslösung mit der Schweiz als nächster Schritt
Vaduz (ots)
Vaduz, 12. November (pafl) - An einer Medienorientierung am 12. November 2008 präsentierte Regierungsrat Martin Meyer den Stand der Umsetzung bezüglich des liechtensteinischen Schengenbeitritts. Aufgrund des Ratifizierungsprozesses innerhalb der Europäischen Union werden die Schweiz und Liechtenstein zu unterschiedlichen Zeiten Mitglied des Schengen-Raumes. Aus diesem Grund wird eine mit der Schweiz und mit der Europäischen Union abgestimmte praktikable Übergangslösung notwendig.
Liechtenstein hat das Schengen- und Dublin-Abkommen bereits am 21. Juni 2006 paraphiert. Die Unterzeichnung des Abkommens erfolgte am 28. Februar 2008 in Brüssel. Der Landtag des Fürstentums Liechtenstein hat das Abkommen in der Folge am 27. Juni 2008 genehmigt und ratifiziert.
Geplanter Beitritt per 1. November 2009
Das genaue Beitrittsdatum könne derzeit noch nicht definitiv genannt werden, weil Liechtenstein keinen Einfluss auf den Ratifizierungsprozess innerhalb der Europäischen Union hat, so Regierungsrat Martin Meyer. Aufgrund der vorliegenden Termin- und Zeitplanung geht die Regierung jedoch davon aus, dass im Rahmen eines raschen Ratifizierungsprozesses Liechtenstein bis spätestens 1. November 2009 Mitglied des Schengen-Raumes werden kann. Innerstaatlich wurden zwischenzeitlich die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Schengen-Beitritt geschaffen. Ausserdem laufen der personelle und organisatorische Aufbau des Sirene-Büros bei der Landespolizei sowie des Dublin-Büros beim Ausländer- und Passamt gemäss Regierungsrat Meyer planmässig.
Übergangslösung notwendig
Da die Schweiz und Liechtenstein zu unterschiedlichen Zeiten Mitglied des Schengen-Raumes werden und da die schweizerisch-liechtensteinischen Grenze gemäss dem Schengener-Grenzkodex formell eine Schengen-Aussengrenze darstellt und folglich überwacht werden muss, wird bis zum Beitrittszeitpunkt Liechtensteins eine Übergangslösung notwendig. Zu diesem Zweck wurden landesintern in einer Arbeitsgruppe verschiedene Lösungsansätze für die Übergangsphase erarbeitet. Speziell in den Verhandlungen mit der Schweiz "wurde nach praktischen und verhältnismässigen Lösungen gesucht, die es ermöglichen sollen, sowohl dem Zollvertrag als auch dem Schengen- und Dublin-Abkommen gerecht zu werden", so Regierungsrat Martin Meyer.
Die von der Schweiz vorgeschlagene und von der Europäischen Union akzeptierte Übergangslösung beinhaltet dabei insbesondere Massnahmen, welche einerseits die Überwachung der gemeinsamen, offenen Zollgrenze und andererseits die Ein- und Ausreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen betreffen.
Videoüberwachungsanlagen anstatt fixe Grenzinfrastruktur
Die temporären Massnahmen zur Grenzüberwachung betreffen unter anderem den Ausbau des grenzpolizeilichen Verbindungsbüros in Schaanwald-Tisis zu einem 24-Stunden-Betrieb, die Einführung von Videoüberwachungsanlagen an den liechtensteinisch-schweizerischen Grenzübergängen in Fahrtrichtung Schweiz, die Vornahme gemeinsamer Lageanalysen sowie der Einsatz mobiler Kontrollen im grenznahen Raum der Schweiz. Auf liechtensteinischer Seite ist die Landespolizei für die Wahrung von Ruhe, Sicherheit und Ordnung zuständig und wird ihren Auftrag weiterhin im bisherigen Umfang ausführen. "Aus Sicht der Regierung ist es damit gelungen, dass während der Übergangsphase auf den Rheinbrücken keine unverhältnismässigen Grenzschutz-Infrastrukturen, wie zum Beispiel fixe Grenzposten, aufgebaut werden. Das ist aus unserer Sicht auch nicht nötig, um die Schengen-Sicherheitsstandards zu garantieren", betonte Regierungsrat Martin Meyer an der Medienorientierung vom 12. November 2008.
Unbürokratische Visa-Regelung für Drittstaatsangehörige - Kostenfreie Abgabe von Visa
Mit dem Beitritt der Schweiz zu Schengen wird ein Teil der in Liechtenstein ansässigen Drittstaatsangehörigen visumspflichtig, genauso wie diese es schon heute bei einem Grenzübertritt nach Österreich sind. Aus diesem Grund haben in Liechtenstein ansässige Drittstaatsangehörige ein Schengen-Visum zu beantragen.
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 11. November 2008 beschlossen, dass dieses Schengen-Visum für den Gesuchsteller kostenfrei abgegeben wird. Das zuständige Ausländer- und Passamt wird alle betroffenen Drittstaatsangehörigen anfangs nächster Woche mittels separatem Schreiben, Merkblatt sowie Antragsformular persönlich informieren, auf welchem Weg das Schengen-Visa angesucht werden kann. Für ergänzende Informationen hat das Ausländer- und Passamt ausserdem unter der Nummer +423 236 64 99 eine Hotline eingerichtet, welche ab Montag, 17. November 2008, zur Verfügung steht.
Durch diese Vorgehensweise ist sichergestellt, dass sich Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel in Liechtenstein nach wie vor ungehindert über die Grenze in die Schweiz begeben können. Auch Drittstaatsangehörige, die in der Schweiz wohnen und in Liechtenstein arbeiten, erfahren keine Einschränkungen in ihrer Bewegungsfreiheit. Liechtenstein anerkennt einseitig deren schweizerische Aufenthaltstitel als gültigen Einreisetitel nach Liechtenstein. Dieser Personenkreis hat also nichts zu unternehmen.
Zeitlich klar beschränkte Übergangslösung
Die Einrichtung von Videoüberwachungsanlagen an den Grenzübergängen Schweiz / Liechtenstein, der 24-Stunden-Betrieb im grenzpolizeilichen Verbindungsbüro in Schaanwald-Tisis sowie die getroffenen Vereinbarungen im Visa-Bereich sind zeitlich begrenzte Massnahmen, welche frühestens mit dem Beitritt der Schweiz zu Schengen beginnen. Sie enden spätestens mit dem Schengen-Beitritt Liechtensteins. Aufgrund des geplanten Beitrittsdatums Liechtensteins zum Schengen-Raum per 1. November 2009 wird die Übergangslösung voraussichtlich nur von kurzer Dauer sein.
Kontakt:
Ausländer- und Passamt
Hans Peter Walch, Amtsleiter
Tel.: +423 236 61 40