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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Fortschrittsbericht zur Erreichung der ab 2013 gültigen Grenzwerte für Mobilfunkstrahlung verabschiedet

Vaduz (ots)

Vaduz, 29. April (pafl) - Die Regierung hat in ihrer
Sitzung vom 28. April 2009 einen Bericht und Antrag über die 
Erreichung der Grenzwerte für nichtionisierende Strahlung im Bereich 
Mobilfunk nach der "Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender
Strahlung" (NISV) verabschiedet. In ihren Berichten für das Jahr 2008
sagen die Mobilfunkanbieter aus, dass sie sich bei Beibehaltung der 
ab 2013 gemäss Umweltschutzgesetz geltenden Grenzwerte aus 
Liechtenstein zurückziehen werden, da der Betrieb von Mobilfunknetzen
aus betriebswirtschaftlicher Sicht nicht mehr machbar sei.
Gemäss den Mobilfunkanbietern ist die mobile Kommunikation in der 
heutigen Abdeckung, Zugänglichkeit und Qualität mit den vorgesehenen 
Grenzwerten in technischer Hinsicht auch bei einem Ausbau der 
Antennenstandorte um den Faktor 7 bis 10 nicht mehr erreichbar. Die 
technische Abwicklung der neuen Multimedia- und Breitbanddienste sei 
in Frage gestellt, die dazu notwendigen technischen Standards könnten
nicht derart installiert und betrieben werden, dass die Einhaltung 
möglich sei.
Der Landtag hatte im Mai 2008 beschlossen, die 
Strahlungsgrenzwerte für Sendeanlagen von zellularen Mobilfunknetzen 
und von Sendeanlagen für drahtlose Teilnehmeranschlüsse im 
Umweltschutzgesetz festzuschreiben. Bis Ende 2012 wurden dieselben 
Grenzwerte festgelegt, wie sie auch in der Schweiz gelten; ab dem 
Jahre 2013 legte der Landtag um einen Faktor 10 tiefere Werte fest. 
In der NISV wurde festgelegt, dass die Betreiber jährlich einen 
Bericht zu erstellen haben, in welchem die Fortschritte darzustellen 
sind, um diese Vorgaben für das Jahr 2013 zu erreichen und die 
Regierung dem Landtag einen Fortschrittsbericht zur Kenntnis zu 
bringen hat.

Kontakt:

Ressort Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft
Jeannine Niedhart, Ressortsekretärin
Tel.: +423 236 60 93

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