pafl: Fortschrittsbericht zur Erreichung der ab 2013 gültigen Grenzwerte für Mobilfunkstrahlung verabschiedet
Vaduz (ots)
Vaduz, 29. April (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 28. April 2009 einen Bericht und Antrag über die Erreichung der Grenzwerte für nichtionisierende Strahlung im Bereich Mobilfunk nach der "Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung" (NISV) verabschiedet. In ihren Berichten für das Jahr 2008 sagen die Mobilfunkanbieter aus, dass sie sich bei Beibehaltung der ab 2013 gemäss Umweltschutzgesetz geltenden Grenzwerte aus Liechtenstein zurückziehen werden, da der Betrieb von Mobilfunknetzen aus betriebswirtschaftlicher Sicht nicht mehr machbar sei.
Gemäss den Mobilfunkanbietern ist die mobile Kommunikation in der heutigen Abdeckung, Zugänglichkeit und Qualität mit den vorgesehenen Grenzwerten in technischer Hinsicht auch bei einem Ausbau der Antennenstandorte um den Faktor 7 bis 10 nicht mehr erreichbar. Die technische Abwicklung der neuen Multimedia- und Breitbanddienste sei in Frage gestellt, die dazu notwendigen technischen Standards könnten nicht derart installiert und betrieben werden, dass die Einhaltung möglich sei.
Der Landtag hatte im Mai 2008 beschlossen, die Strahlungsgrenzwerte für Sendeanlagen von zellularen Mobilfunknetzen und von Sendeanlagen für drahtlose Teilnehmeranschlüsse im Umweltschutzgesetz festzuschreiben. Bis Ende 2012 wurden dieselben Grenzwerte festgelegt, wie sie auch in der Schweiz gelten; ab dem Jahre 2013 legte der Landtag um einen Faktor 10 tiefere Werte fest. In der NISV wurde festgelegt, dass die Betreiber jährlich einen Bericht zu erstellen haben, in welchem die Fortschritte darzustellen sind, um diese Vorgaben für das Jahr 2013 zu erreichen und die Regierung dem Landtag einen Fortschrittsbericht zur Kenntnis zu bringen hat.
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