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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Vorschlag zur Abänderung des Rundfunkgesetzes dem Landtag unterbreitet

Vaduz (ots)

Vaduz, 24. März (pafl) - Die Regierung unterbreitet
dem Landtag einen Vorschlag zur Abänderung des Gesetzes über den 
Liechtensteinischen Rundfunk. Die Abänderung bezweckt, das 
Rundfunkgesetz an das Mediengesetz anzupassen, die Empfehlungen des 
Publikumsrates stärker zu gewichten und einen neuen 
Finanzierungsmechanismus für die ungedeckten Kosten des Rundfunks 
einzuführen.
Mit dem Gesetz über den Liechtensteinischen Rundfunk hat der 
Landtag im Jahr 2003 die gesetzliche Grundlage für "Radio 
Liechtenstein" geschaffen. Als Landessender verbreitet "Radio 
Liechtenstein" tagesaktuell Nachrichten und Berichte vor allem aus 
Liechtenstein. Eine erste Abänderung des Rundfunkgesetzes erfolgte 
gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Steuerung 
und Überwachung öffentlicher Unternehmen am 1. Januar 2010.
Redundanzen werden beseitigt
Mit dem nun vorliegenden Abänderungsvorschlag werden verschiedene 
Bestimmungen im Rundfunkgesetz denjenigen im Mediengesetz angepasst 
oder gestrichen, da die Regelungen im Mediengesetz auch für den 
Rundfunk verpflichtend sind.
Mehr Gewicht für die Empfehlungen des Publikumsrats
Mit der Gesetzesänderung soll den Empfehlungen des Publikumsrats 
mehr Gewicht verschafft werden. Dies geschieht einerseits durch die 
Senkung des Anwesenheitsquorums von bisher 10 auf 8 von 15 
Mitgliedern, um die Beschlussfähigkeit des Publikumsrates 
sicherzustellen. Andererseits sollen die Empfehlungen des 
Publikumsrates durch den Rundfunk in geeigneter Weise veröffentlicht 
werden.
Globalkreditvereinbarung zur Finanzierung der Deckungslücke
Eine Selbstfinanzierung des Rundfunks aus Werbung und Sponsoring 
ist nach Ansicht der Regierung sowohl kurz- als auch langfristig 
nicht zu erwarten. Gerade die aufwendigen Programmelemente wie 
Nachrichten und redaktionelle Beiträge sollen liechtensteinische 
Anliegen berücksichtigen und können nicht von Dritten zugekauft 
werden. Für die Finanzierung der jährlich zu erwartenden 
Deckungslücke schlägt die Regierung einen Landesbeitrag auf der Basis
einer Globalkreditvereinbarung vor. Dieses neue Finanzierungsmodell 
unterscheidet sich vom bestehenden dadurch, dass die zur Verfügung 
stehenden Mittel und die dafür zu erbringenden Leistungen jeweils im 
Voraus detailliert festgelegt werden.
Die Regierung spricht sich derzeit gegen die Wiedereinführung von 
Rundfunkgebühren aus, die im Jahr 2000 vom Landtag abgeschafft 
wurden, möchte aber an der gesetzlichen Ermächtigung für eine 
allfällige Wiedereinführung festhalten.

Kontakt:

Ressort Wirtschaft
Martin Frick, Ressortsekretär
T +423 236 60 09

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