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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Eliminierung der Masern: gemeinsames Ziel bis 2015

Vaduz (ots/ikr) -

Die Masern sind eine sehr ansteckende von Viren übertragene Infektionskrankheit. Erkranken können ungeschützte Menschen jeden Alters.

Internationale Lage

2011 sind 158 000 Personen an Masern gestorben. Die meisten davon waren Kinder unter fünf Jahren aus Entwicklungsländern in Afrika und Asien. Zwischen 2000 und 2011 ist die Sterblichkeit bei Masern dank der Impfung weltweit um 71 % gesunken. Im Jahr 2011 haben weltweit ungefähr 84 % der Kinder eine Impfdosis gegen Masern vor dem Alter von einem Jahr bekommen, dies dank dem systematischen Eingreifen der Gesundheitsämter.

Masernelimination

Die Mitgliedstaaten der Weltgesundheitsorganisation (WHO), Region Europa, haben sich zum Ziel gesetzt, die Masern in Europa bis Ende 2015 zu eliminieren. «Masern eliminieren» bedeutet, dass Erkrankungen nur noch extrem selten auftreten und dass bei einem Masernfall (z. B. Import) dank genügend hoher Durchimpfung und Massnahmen zur Überwachung der Ausbrüche keine nachhaltige Übertragung mehr vorkommt. Einzig mit einer Durchimpfung mit zwei Dosen von mindestens 95 % der Bevölkerung von zwei Jahren und älter, die die Masern noch nicht durchgemacht hat, kann dieses Ziel er-reicht werden.

Die Schweiz hat sich verpflichtet, die Masern auf ihrem Gebiet bis Ende 2015 zu eliminieren. Liechtenstein ist zwar nicht Mitglied der WHO, kann diesbezüglich aber kein weisser Fleck auf der Landkarte bleiben. Um dies mit vertretbarem Aufwand zu erreichen, schliesst sich Liechtenstein dem Schweizer Eliminationsnachweis an. Zuoberst auf der Prioritätenliste steht in Liechtenstein das aufrecht erhalten der Durchimpfung bei den Kindern. Auch in Zukunft sollen dauerhaft mindestens 95 % der Kinder im Alter von zwei Jahren mit zwei Impfdosen geschützt sein. 2012 lag die entsprechende Rate bei 97 %. Dieser gute Wert liegt zum einen Teil sicher am vorbildlichen Vorsorgeuntersuchungsprogramm für Kinder zum anderen Teil aber sicher auch an der diesbezüglichen Unterstützung durch die Ärzte.

Erwachsene bis 50 Jahre werden ebenfalls aufgefordert, allfällige Impflücken zu schliessen. Bei Personen, die älter sind als 50 Jahre wird davon ausgegangen, dass sie praktisch alle die Masern durchgemacht haben.

Es ist wünschenswert, dass Masernausbrüche in der ganzen Schweiz und in Liechtenstein einheitlich bekämpft werden. Dazu hat das Schweizer Bundesamt für Gesundheit Richtlinien erstellt, welche Rollen und Aufgaben aller beteiligten Akteure festlegen. Auf der Grundlage des Zollvertrags finden epidemiologische Überwachung und Bekämpfungsmassnahmen grundsätzlich gemeinsam mit der Schweiz statt.

Es steht jeder Person weiterhin frei, sich oder ihre Kinder impfen zu lassen. Die Impfung ist ein Akt der Solidarität. Indem man sich selbst schützt, schützt man auch Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder deren Impfschutz ungenügend ist. Das betrifft vor allem Säuglinge und Personen mit Immunschwäche. Mit der Impfung kann zudem vermieden werden, dass die Masern in Länder exportiert werden, wo sie bereits eliminiert sind oder wo der Zugang zu medizinischer Versorgung beschränkt ist.

Kontakt:

Amt für Gesundheit
Marina Jamnicki Abegg, Amtsärztin
T +423 236 73 39

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