Krieg in der Ukraine: Liechtenstein weitet Personenliste aus
Vaduz (ots)
Die Regierung hat am Freitag, 7. Oktober 2022, eine Anpassung der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine beschlossen. Im Rahmen der Anpassung wurde ein erster Teil der von der EU am 6. Oktober 2022 beschlossenen neuen Sanktionen gegenüber Russland autonom nachvollzogen. Es handelt sich dabei um restriktive Massnahmen gegenüber 30 Personen und sieben Organisationen. Die Regierung führt damit ihre bisherige Politik konsequent weiter.
Zusätzlich zu den bereits bestehenden Sanktionen hat die EU am 6. Oktober 2022 beschlossen, ein weiteres Massnahmenpaket gegen Russland zu erlassen. Mit dem neuen Paket reagiert die EU auf die weitere Eskalation des Angriffskriegs Russlands in der Ukraine und die rechtswidrige Annexion der ukrainischen Regionen Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson.
Bei den sanktionierten Personen handelt es sich unter anderem um hochrangige Mitarbeiter der russischen Regierung, des russischen Militärs und Geheimdiensts, um leitende Personen der Rüstungsindustrie, Personen aus der russischen Unterhaltungsbranche sowie den politischen Philosophen Aleksandr Dugin. Ausserdem enthalten sind hochrangige Beamte in den von Russland annektierten Gebieten Saporischschja, Cherson, Donezk und Luhansk sowie Mitglieder der Wahlkommissionen, welche an der Organisation und Durchführung der illegalen Referenden in den genannten Gebieten beteiligt waren. Zu den sanktionierten Organisationen gehören Rüstungs- und Luftfahrtunternehmen, ein staatliches Unternehmen und die zentrale Wahlkommission Russlands.
Am 6. Oktober 2022 hat die EU zudem weitere Finanz-, Waren- und Handelssanktionen beschlossen. Die Umsetzung dieser Massnahmen soll zeitnah erfolgen. Mit dem Nachvollzug der Sanktionen bekräftigt die Regierung erneut, dass die eklatante Verletzung der Souveränität und der territorialen Integrität der Ukraine nicht hinnehmbar ist.
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