Stellungnahme betreffend die Abänderung des Rechtshilfegesetzes verabschiedet
Vaduz (ots)
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 3. Oktober 2023 die Stellungnahme betreffend die Abänderung des Rechtshilfegesetzes verabschiedet. Ziel dieser Vorlage ist es, die Zusammenarbeit der liechtensteinischen Strafverfolgungsbehörden mit der neu geschaffenen Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) im Rechtshilfeweg zu ermöglichen.
Bei der EUStA handelt es sich um eine unabhängige und dezentralisierte Staatsanwaltschaft der Europäischen Union und stellt damit eine supranationale Organisation dar. Aufgabe der EUStA ist es, grenzübergreifende Straftaten gegen den EU-Haushalt zu untersuchen und zu verfolgen. Dazu gehören Betrug, Korruption, schwerer grenzüberschreitender Mehrwertsteuerbetrug mit einem Schadensbetrag von mindestens 10 Mio. Euro und mit diesen Delikten verbundene Geldwäscherei. Dabei arbeitet die Behörde mit nationalen Staatsanwaltschaften und Ermittlungsbehörden eng zusammen.
Das aktuelle Rechtshilfegesetz kennt nur die Rechtshilfe an staatliche Institutionen. Rechtshilfe an die EUStA als supranationale Institution ist daher nicht direkt möglich. Mit der gegenständlichen Vorlage werden die bestehenden Regeln der Rechtshilfe in Strafsachen auch direkt auf die EUStA anwendbar.
Die Vorlage wurde vom Landtag in erster Lesung begrüsst und Eintreten war unbestritten. Die zweite und abschliessende Lesung wird voraussichtlich in der November-Sitzung des Landtages erfolgen.
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