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Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft

BUWAL: Freisetzungsversuch mit gentechnisch verändertem Weizen ETH-Gesuch mit Auflagen bewilligt

Bern (ots)

Bern, 30. Oktober 2003
Das BUWAL hat den Freisetzungsversuch mit gentechnisch 
verändertem 
Weizen der ETH Zürich neu beurteilt und das Gesuch mit strengen 
Sicherheitsauflagen bewilligt. Angesichts dieser Massnahmen sowie 
des kleinen Versuchsfeldes erachtet das BUWAL das Risiko, das von 
diesem Versuch für Mensch und Umwelt ausgeht, als tragbar.
Die ETH Zürich darf ihren Freisetzungsversuch mit gentechnisch 
verändertem KP4-Weizen in Lindau (ZH) durchführen. Dies hat das 
BUWAL nach erneuter Prüfung des aktualisierten ETH-Gesuchs am 30. 
Oktober 2003 entschieden. Alle vorherigen Entscheide zum 
Freisetzungsversuch waren vom Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, 
Energie und Kommunikation UVEK am 13. Juni 2003 nach einem Entscheid 
des Bundesgerichtes aufgehoben worden. Das BUWAL prüfte das ETH- 
Gesuch von Grund auf neu.
Der positive Entscheid wurde trotz folgender Bedenken gefällt: In 
Übereinstimmung mit der Biosicherheitskommission EFBS vertritt das 
BUWAL die Auffassung, dass das Freisetzungsexperiment (siehe Kasten) 
zu einem frühen Zeitpunkt erfolgt. Die unvollständige Charakteri- 
sierung der Pflanzen und die fehlende Nachweismethode des KP4- 
Proteins in den Pflanzen schmälern den potenziellen 
Erkenntnisgewinn. Weiter stellt das BUWAL fest, dass die Ergebnisse 
aus dem Vorversuch in der Vegetationshalle von der Gesuchstellerin 
besser hätten berücksichtigt werden können: In einem Experiment im 
Jahr 2001 wiesen die KP4-Weizenpflanzen keine erhöhte Pilzresistenz 
auf, im Gegenteil, sie waren sogar leicht stärker vom Pilz befallen 
als die Ausgangssorten. Aus diesen Gründen erachtet das BUWAL den 
Freisetzungsversuch als wenig sinnvoll.
Strenge Sicherheitsauflagen Bedingung für die Durchführung des 
Versuchs ist die Einhaltung strenger Sicherheitsauflagen. 
Insbesondere werden folgende Massnahmen verlangt: - Abdeckung der 
transgenen Pflanzen mit pollendichten Zelten während der Blühphase; 
- Keine Saatgutproduktion von Weizen, Roggen oder Triticale im 
Abstand von 60 m; - Abschrankungen gegen das Eindringen von Vögeln 
und Nagetieren sowie gegen das Betreten durch unbefugte Personen; - 
Überwachung der Testparzelle während des Versuches und 
weiterführenden Beobachtung der Fläche während einem Jahr nach 
Beendigung; - Überwachung der unerwünschten Verbreitung des 
eingebrachten Genkonstruktes (d.h. Überprüfung der 
Sicherheitsmassnahmen durch die Analyse von Boden und Mantelsaat); - 
Nach Beendigung des Versuches Entsorgen des gentechnisch veränderten 
Pflanzenmaterials durch Verbrennen sowie thermische Behandlung des 
Bodens; - regelmässige Berichterstattung über den Ablauf des 
Versuchs und der wichtigsten Ergebnisse an die Begleitgruppe 
bestehend aus Vertretern des BUWAL, des Kantons Zürich, der Gemeinde 
Lindau und Experten aus den Bereichen Ökologie und 
Agrarwissenschaften.
Massgebend für den positiven Entscheid des BUWAL waren nebst den 
Sicherheits-Massnahmen die im Vergleich zur ersten Beurteilung im 
November 2001 geänderten Rahmenbedingungen: - Die Beurteilung der 
Antibiotika-Resistenzgene, wie sie auch im ETH- Weizen vorkommen, 
hat sich seit November 2001 verändert. Das BUWAL erachtet die 
Verwendung dieser Gene zwar nach wird vor als unnötig und 
problematisch. Es schätzt aber das Risiko bei örtlich und zeitlich 
beschränkten Freisetzungsversuchen und entsprechenden 
Sicherheitsauflagen als tragbar ein. Zudem hat das Parlament im 
Rahmen der Beratung des Gentechnikgesetzes das Risiko einer 
Verwendung von Antibiotikaresistenzgenen im Rahmen von 
Freisetzungsversuchen nicht als derart umweltgefährdend bewertet, 
dass er sofort zu un-terbinden wäre. Die Forschung dürfe noch bis 
Ende 2008 solche Gene verwenden. Das BUWAL hat dies bei seinem 
Entscheid berücksichtigt. Das neue Gentechnikgesetz tritt 
voraussichtlich per 1. Januar 2004 in Kraft. - Die ETH hat dem BUWAL 
neue Daten zu den transgenen Weizenpflanzen vorgelegt, welche die 
Risikobeurteilung verbessern.
Stellungnahmen der Fachstellen Gegen das Gesuch der ETH waren 
Einsprachen eingegangen von der Arbeitsgruppe "Lindau gegen 
Gentechnik", dem Ehepaar Grossmann- Keller und IP-Suisse sowie von 
Greenpeace Schweiz. Die konsultierten Fachstellen haben sich 
mehrheitlich für den Versuch ausgesprochen (siehe Verfügung). Keine 
Einwände geltend machten die Bundesämter für Gesundheit (BAG), 
Landwirtschaft (BLW) und Veterinärwesen (BVET). Die 
Biosicherheitskommission EFBS diskutierte die nach wie vor fehlenden 
Angaben zur Charakterisierung des KP4-Weizens und fehlende 
Analysemethoden kritisch, stimmte dem Versuch aber mehrheitlich zu. 
Das Umweltamt des Kantons Zürich (AWEL) forderte Auflagen zur 
Biosicherheit. Einzig die Ethikkommission EKAH empfahl, den Versuch 
nicht zuzulassen. Sie zweifelt angesichts der bisherigen Ergebnisse 
aus den Versuchen im Gewächshaus und der Vegetationshalle 
grund-sätzlich die wissenschaftliche Qualität und den Sinn des ETH- 
Experiments an.
Der BUWAL-Entscheid kann innerhalb von 30 Tagen beim UVEK 
angefochten werden.
BUWAL  BUNDESAMT FÜR UMWELT, 
WALD UND LANDSCHAFT
Pressedienst
Auskünfte
- Philippe Roch, Direktor BUWAL, 079 277 51 88
- Hans Hosbach, Chef Sektion Biotechnologie BUWAL, 031 322 54 36
Internet
BUWAL-Verfügung vom 30. Oktober 2003:
http://www.umwelt-
schweiz.ch/buwal/de/medien/presse/artikel/20031030/01042/index.html
Der Freisetzungsversuch 
Die ETH Zürich möchte in Lindau (ZH) auf 8 m2 zwei gentechnisch 
veränderte Sommerweizen im Freilandversuch erforschen 
(Gesamtversuchsfläche 90 m2). Die 1600 Gentech-Versuchspflanzen 
enthalten ein so genanntes kp4-Gen, das die Bildung des KP4-Proteins 
reguliert. Das "Killerprotein" KP4 hat eine pilzabwehrende Wirkung 
und soll den Befall des Weizen mit dem so genannten Weizenstinkbrand 
hemmen. Ziel des Versuchs ist es zu überprüfen, ob dieser im 
Gewächshaus festgestellte Effekt auch "im Feld" auftritt, d.h. unter 
natürlichen Bedingungen. Neben den KP4-Genen enthalten die Pflanzen 
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