Gute Noten für Pilzsammler
Luzern (ots)
Die Pilzsaison hat für viele Sammler bereits wieder begonnen. Dabei haben die Pilzler im Kanton Luzern Einschränkungen bei ihrer Sammeltätigkeit zu beachten. Breit angelegte Kontrollen im Herbst 2000 haben gezeigt, dass die entsprechenden Vorschriften recht gut bekannt sind und weitgehend einhalten werden.
Gemäss der Pilzschutzverordnung des Kantons Luzern dürfen während der ersten sieben Tage jedes Monats keine Pilze gesammelt werden. Im weiteren ist die Höchstmenge gesammelter Pilze pro Person und Tag auf zwei Kilogramm (Morcheln und Eierschwämme ein halbes Kilo) beschränkt. Das Amt für Natur und Landschaftsschutz organisierte im Herbst 2000 breit angelegte Kontrollen. Das Schwergewicht lag bei der Überprüfung der Einhaltung der Schontage. Polizeibeamte, Revierförster, Jagdaufseher und Pflanzenwächter legten bei der Ausübung ihres Berufes oder Hobbys ein besonderes Augenmerk auf Pilzsammler.
Bei diesen Kontrollen zeigte sich, dass 90% der Leute, die sich als häufige oder gelegentliche Pilzsammler bezeichnen, Kenntnis von den im Kanton Luzern geltenden Pilzschutzbestimmungen haben. 69% von ihnen sind über die Pilzschonzeit informiert. Mit 80% recht gut bekannt ist die allgemeine Beschränkung der Höchstmenge gesammelter Pilze pro Person und Tag. Weniger gut bekannt ist einzig die spezielle Mengenbeschränkung für das Sammeln von Morcheln und Eierschwämmen. Hier ist nur noch knapp die Hälfte der Pilzler (48%) im Bilde.
Peter Kull, wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Amt für Natur- und Landschaftsschutz hebt die grosse Arbeit, welche die Aufsichtspersonen geleistet haben hervor. Er schätzt sich aber auch glücklich über den Umstand, dass die Pilzsammler die Pilzschutzbestimmungen recht gut einhalten und wünscht allen eine gute Pilzsaison 2001.
Kasten: Verordnung zum Schutz der Pilze (§ 8, 8a)
Im Kanton Luzern ist das Sammeln von Pilzen in den ersten 7 Tagen jedes Monats verboten.
An den übrigen Tagen darf eine Person pro Tag nicht mehr als 2 kg Pilze sammeln.
Das Sammeln von Morcheln und Eierschwämmen ist auf 1/2 kg pro Person und Tag beschränkt.
Kontakt:
Peter Kull, Biologe,
Amt für Natur und Landschaftsschutz,
Tel.: +41 41 228 58 05
E-Mail: peter.kull@lu.ch