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Staatskanzlei Luzern

Sperrfrist: Luzerner Pensionskasse (LUPK): Ein Prozent Teuerungsausgleich auf LUPK-Renten

Luzern (ots)

Sperrfrist bis und mit Montag, 13. Mai 2002
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, 12,5
Millionen Franken aus dem Rechnungsüberschuss 2001 des Kantons Luzern
für die Ausrichtung einer Teuerungszulage von 1 Prozent ab 1. Januar
2003 auf den Renten der Luzerner Pensionskasse (LUPK) zu verwenden.
Stimmt der Grosse Rat zu, profitieren rund 3000 Rentnerinnen und
Rentner von dieser Zulage.
Die Luzerner Pensionskasse konnte ihren Rentnerinnen und Rentnern
weder im Jahr 2001 noch im Jahr 2002 eine Teuerungszulage auf den
Renten gewähren. Auch 2003 wird sie aus eigenen Mitteln keine
Teuerungszulage ausrichten können. Grund dafür ist die schlechte
Börsenentwicklung in den Jahren 2000 und 2001.
Im März 2001 hat der Grosse Rat ein Postulat teilweise erheblich
erklärt und den Regierungsrat beauftragt, eine Anpassung der Renten
der LUPK trotz Börsenverlusten zu prüfen. Mit der jetzt vorliegenden
Botschaft kommt die Regierung diesem Auftrag nach. Sie stellt fest,
dass kein Rechtsanspruch auf eine Teuerungszulage besteht. Der
Rechnungsüberschuss 2001 des Kantons Luzern (von insgesamt 68 Mio.
Franken) gebe jedoch die Möglichkeit, den Rentnerinnen und Rentnern
eine Teuerungszulage zu gewähren und damit den früheren
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des Kantons Wertschätzung
auszudrücken.

Kontakt:

Für Rückfragen steht am Montag, 13. Mai 2002, zur Verfügung:
Martin Bucherer, Departementssekretär Finanzdepartement,
Tel. +41 41 228 55 42
mailto:martin.bucherer@lu.ch

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