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Staatskanzlei Luzern

Regierung hält an Sanierungsmassnahmen für die LUPK fest

Luzern (ots)

Botschaft an den Grossen Rat verabschiedet
Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat die
Botschaft für die Sanierung der Luzerner Pensionskasse (LUPK)
verabschiedet. Er hält an der Sanierungsvariante fest, wie er sie im
Juli 2003 in die Vernehmlassung geschickt hat. Die
Vernehmlassungsantworten waren kontrovers. Nach Auffassung der
Regierung ist der Sanierungsbeitrag für alle Beteiligten verkraftbar.
Der Regierungsrat will mit einer raschen, wirkungsvollen Sanierung
eine gute Kasse auch für die Zukunft leistungsfähig erhalten.
Ausserdem soll der Kanton Luzern als Arbeitgeber attraktiv bleiben.
Die Regierung hat Anfang Juli einen Vorschlag für die Sanierung
der LUPK in die Vernehmlassung gegeben. Anlass dazu war die
Unterdeckung der LUPK (Deckungsgrad LUPK am 31. Dezember 2002: Rund
91 Prozent), zurückzuführen wie bei anderen Schweizer Pensionskassen
auf die Negativ-Entwicklung auf den Kapitalmärkten seit dem Jahr
2000. Der Sanierungsvorschlag der Regierung, wie er nun unverändert
in der Botschaft an den Grossen Rat übernommen wurde, beinhaltet
Folgendes:
1. Die Arbeitgeber (Kanton, angeschlossene Gemeinden und weitere
angeschlossene Arbeitgeber) leisten während zehn Jahren (2004 bis
2013) einen Sanierungsbeitrag von 0,5% der versicherten Besoldung pro
Jahr.
2. Die Altersguthaben der Versicherten werden während fünf Jahren
(2004 bis 2008) zu Zinssätzen verzinst, die durchschnittlich 1% unter
dem BVG-Mindestzinssatz liegen.
3. Die Renten werden während fünf Jahren (2004 bis 2008) nicht der
Teuerung angepasst.
4. Wird der Deckungsgrad von 100 % vor 2008 erreicht, entfallen
die Massnahmen gemäss Ziffer 2 und 3.
Die Vernehmlassungsantworten waren unterschiedlich. Die CVP, die
SVP und teilweise die FDP unterstützen den Vorschlag der Regierung.
Die SP und das GB sind dagegen.
Die Personalverbände lehnen die Vorlage ab. Das Sanierungstempo
sei zu schnell. Der Arbeitgeberbeitrag müsse budgetmässig über eine
Sonderfinanzierung und nicht über den Personalaufwand finanziert
werden. Im übrigen sei der Beitrag der Arbeitgeber zu klein.
Die angeschlossenen Arbeitgeber begrüssen die Vorlage
mehrheitlich. Ein Grossteil verlangt jedoch, dass auch der
zusätzliche Arbeitgeberbeitrag aufgehoben wird, wenn der Deckungsgrad
wieder 100% beträgt.
Der Regierungsrat hält aus folgenden Gründen an den
Sanierungsmassnahmen in der Form der Vernehmlassungsvorlage fest:
1. Die Sanierung soll nicht auf künftige Generationen übertragen
werden.
2. Mit einer raschen Sanierung besteht die Gewähr, dass die
meisten Personen, die von der niedrigeren Verzinsung betroffen sind,
identisch sind mit jenen Personen, die früher im Vergleich zu den
Modellrechnungen höhere Zinsen erhielten. So betrachtet, ist der
Beitrag der Versicherten moderat.
3. Der Beitrag der Arbeitgeber ist angemessen. Die rund 50 Mio.
Franken werden während zehn Jahren auf Raten von 5 Mio. Franken
aufgeteilt. Die Arbeitgeber setzen damit ein Zeichen, dass sie zu den
Arbeitnehmern und zur LUPK stehen.
4. Die Rentnerinnen und Rentner haben laut geltender Verordnung
der LUPK keinen Anspruch auf einen Teuerungsausgleich mehr. Solange
der Deckungsgrad der LUPK nicht 100 Prozent beträgt, können keine
zusätzlichen Leistungen an die Rentner ausgerichtet werden.
5. Es ist zwar erfreulich, dass sich der Deckungsgrad der LUPK
wegen der Erholung der Börse geringfügig erholt hat (Deckungsgrad am
31. August 2003 rund 93 Prozent). Die Verluste der letzten drei Jahre
bleiben aber bestehen. Sie müssen ausgeglichen werden.
Die Regierung ist überzeugt, dass es richtig ist, die LUPK rasch
und mit einer angemessenen Beteiligung aller Partner zu sanieren.
Eine finanziell gut abgesicherte Pensionskasse erhöht die
Attraktivität des Arbeitgebers.
Um die geplanten Massnahmen umzusetzen, muss die Verordnung der
LUPK geändert werden. Der Regierungsrat hat die entsprechende
Botschaft an den Grossen Rat verabschiedet. Das Parlament wird die
Vorlage in der Novembersession 2003 beraten. Stimmt der Grosse Rat
der Vorlage zu, kann die geänderte Verordnung auf den 1. Januar 2004
in Kraft treten.

Kontakt:

Regierungsrat Kurt Meyer
Finanzdirektor, steht am 25. September
von 09.00 bis 11.00 Uhr für telefonische Rückfragen zur Verfügung.
Tel. +41/41/228'55'41

Ausserdem stehen folgende Fachpersonen zur Verfügung:
Martin Bucherer
Departementsekretär Finanzdepartement
Tel. +41/41/228'55'42

Thomas Zeier
Geschäftsleitung Luzerner Pensionskasse
Tel. +41/41/228'76'91

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