Regierung hält an Sanierungsmassnahmen für die LUPK fest
Luzern (ots)
Botschaft an den Grossen Rat verabschiedet
Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat die Botschaft für die Sanierung der Luzerner Pensionskasse (LUPK) verabschiedet. Er hält an der Sanierungsvariante fest, wie er sie im Juli 2003 in die Vernehmlassung geschickt hat. Die Vernehmlassungsantworten waren kontrovers. Nach Auffassung der Regierung ist der Sanierungsbeitrag für alle Beteiligten verkraftbar. Der Regierungsrat will mit einer raschen, wirkungsvollen Sanierung eine gute Kasse auch für die Zukunft leistungsfähig erhalten. Ausserdem soll der Kanton Luzern als Arbeitgeber attraktiv bleiben.
Die Regierung hat Anfang Juli einen Vorschlag für die Sanierung der LUPK in die Vernehmlassung gegeben. Anlass dazu war die Unterdeckung der LUPK (Deckungsgrad LUPK am 31. Dezember 2002: Rund 91 Prozent), zurückzuführen wie bei anderen Schweizer Pensionskassen auf die Negativ-Entwicklung auf den Kapitalmärkten seit dem Jahr 2000. Der Sanierungsvorschlag der Regierung, wie er nun unverändert in der Botschaft an den Grossen Rat übernommen wurde, beinhaltet Folgendes:
1. Die Arbeitgeber (Kanton, angeschlossene Gemeinden und weitere angeschlossene Arbeitgeber) leisten während zehn Jahren (2004 bis 2013) einen Sanierungsbeitrag von 0,5% der versicherten Besoldung pro Jahr.
2. Die Altersguthaben der Versicherten werden während fünf Jahren (2004 bis 2008) zu Zinssätzen verzinst, die durchschnittlich 1% unter dem BVG-Mindestzinssatz liegen.
3. Die Renten werden während fünf Jahren (2004 bis 2008) nicht der Teuerung angepasst.
4. Wird der Deckungsgrad von 100 % vor 2008 erreicht, entfallen die Massnahmen gemäss Ziffer 2 und 3.
Die Vernehmlassungsantworten waren unterschiedlich. Die CVP, die SVP und teilweise die FDP unterstützen den Vorschlag der Regierung. Die SP und das GB sind dagegen.
Die Personalverbände lehnen die Vorlage ab. Das Sanierungstempo sei zu schnell. Der Arbeitgeberbeitrag müsse budgetmässig über eine Sonderfinanzierung und nicht über den Personalaufwand finanziert werden. Im übrigen sei der Beitrag der Arbeitgeber zu klein.
Die angeschlossenen Arbeitgeber begrüssen die Vorlage mehrheitlich. Ein Grossteil verlangt jedoch, dass auch der zusätzliche Arbeitgeberbeitrag aufgehoben wird, wenn der Deckungsgrad wieder 100% beträgt.
Der Regierungsrat hält aus folgenden Gründen an den Sanierungsmassnahmen in der Form der Vernehmlassungsvorlage fest:
1. Die Sanierung soll nicht auf künftige Generationen übertragen werden.
2. Mit einer raschen Sanierung besteht die Gewähr, dass die meisten Personen, die von der niedrigeren Verzinsung betroffen sind, identisch sind mit jenen Personen, die früher im Vergleich zu den Modellrechnungen höhere Zinsen erhielten. So betrachtet, ist der Beitrag der Versicherten moderat.
3. Der Beitrag der Arbeitgeber ist angemessen. Die rund 50 Mio. Franken werden während zehn Jahren auf Raten von 5 Mio. Franken aufgeteilt. Die Arbeitgeber setzen damit ein Zeichen, dass sie zu den Arbeitnehmern und zur LUPK stehen.
4. Die Rentnerinnen und Rentner haben laut geltender Verordnung der LUPK keinen Anspruch auf einen Teuerungsausgleich mehr. Solange der Deckungsgrad der LUPK nicht 100 Prozent beträgt, können keine zusätzlichen Leistungen an die Rentner ausgerichtet werden.
5. Es ist zwar erfreulich, dass sich der Deckungsgrad der LUPK wegen der Erholung der Börse geringfügig erholt hat (Deckungsgrad am 31. August 2003 rund 93 Prozent). Die Verluste der letzten drei Jahre bleiben aber bestehen. Sie müssen ausgeglichen werden.
Die Regierung ist überzeugt, dass es richtig ist, die LUPK rasch und mit einer angemessenen Beteiligung aller Partner zu sanieren. Eine finanziell gut abgesicherte Pensionskasse erhöht die Attraktivität des Arbeitgebers.
Um die geplanten Massnahmen umzusetzen, muss die Verordnung der LUPK geändert werden. Der Regierungsrat hat die entsprechende Botschaft an den Grossen Rat verabschiedet. Das Parlament wird die Vorlage in der Novembersession 2003 beraten. Stimmt der Grosse Rat der Vorlage zu, kann die geänderte Verordnung auf den 1. Januar 2004 in Kraft treten.
Kontakt:
Regierungsrat Kurt Meyer
Finanzdirektor, steht am 25. September
von 09.00 bis 11.00 Uhr für telefonische Rückfragen zur Verfügung.
Tel. +41/41/228'55'41
Ausserdem stehen folgende Fachpersonen zur Verfügung:
Martin Bucherer
Departementsekretär Finanzdepartement
Tel. +41/41/228'55'42
Thomas Zeier
Geschäftsleitung Luzerner Pensionskasse
Tel. +41/41/228'76'91