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Staatskanzlei Luzern

Kommission stimmt Vermummungsverbot zu

Luzern (ots)

Die Kommission Justiz und Sicherheit des Grossen
Rates hat unter dem Vorsitz von Margrit Steinhauser (SP, Luzern) an
den Sitzungen vom 22. September und 10. November 2003 eine Änderung
des Übertretungsstrafgesetzes behandelt und einem Vermummungsverbot
zugestimmt. Diese Änderung beruht auf einer Motion von Walter Häcki
(SVP, Luzern) vom 11. September 2001. Inskünftig würde mit Haft oder
Busse bestraft, wer sich bei bewilligungspflichtigen Versammlungen
und Demonstrationen auf öffentlichem Grund durch Vermummung
unkenntlich macht. Die zuständige Behörde könnte in begründeten
Fällen Ausnahmen bewilligen. Eine Mehrheit der Kommission erkennt in
diesem Straftatbestand Signalcharakter und erwartet sich davon einen
Präventionseffekt bezüglich Sachbeschädigungen und
Körperverletzungen.
Eine Minderheit der Kommission lehnt zusammen mit dem
Regierungsrat und der Polizei die Vorlage als nicht notwendig ab. Sie
erkennt keinen gesetzlichen Handlungsbedarf, weil das Polizeigesetz
bereits genügend Spielraum zum situationsbedingten Eingreifen
zulasse. Da die Polizei inskünftig in der Regel verpflichtet wäre,
Vermummte auch aus einer friedlichen Menge herauszunehmen und der
Strafverfolgung zuzuführen, wird befürchtet, dass dies den gängigen
Deeskalationsbemühungen der Polizei zuwider laufe.
Der Grosse Rat wird diese Vorlage an der Session vom 24./25.
November 2003 beraten.

Kontakt:

Margrit Steinhauser
Kommissionspräsidentin
Tel. +41/41/240'58'41

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