Kommission stimmt Vermummungsverbot zu
Luzern (ots)
Die Kommission Justiz und Sicherheit des Grossen Rates hat unter dem Vorsitz von Margrit Steinhauser (SP, Luzern) an den Sitzungen vom 22. September und 10. November 2003 eine Änderung des Übertretungsstrafgesetzes behandelt und einem Vermummungsverbot zugestimmt. Diese Änderung beruht auf einer Motion von Walter Häcki (SVP, Luzern) vom 11. September 2001. Inskünftig würde mit Haft oder Busse bestraft, wer sich bei bewilligungspflichtigen Versammlungen und Demonstrationen auf öffentlichem Grund durch Vermummung unkenntlich macht. Die zuständige Behörde könnte in begründeten Fällen Ausnahmen bewilligen. Eine Mehrheit der Kommission erkennt in diesem Straftatbestand Signalcharakter und erwartet sich davon einen Präventionseffekt bezüglich Sachbeschädigungen und Körperverletzungen.
Eine Minderheit der Kommission lehnt zusammen mit dem Regierungsrat und der Polizei die Vorlage als nicht notwendig ab. Sie erkennt keinen gesetzlichen Handlungsbedarf, weil das Polizeigesetz bereits genügend Spielraum zum situationsbedingten Eingreifen zulasse. Da die Polizei inskünftig in der Regel verpflichtet wäre, Vermummte auch aus einer friedlichen Menge herauszunehmen und der Strafverfolgung zuzuführen, wird befürchtet, dass dies den gängigen Deeskalationsbemühungen der Polizei zuwider laufe.
Der Grosse Rat wird diese Vorlage an der Session vom 24./25. November 2003 beraten.
Kontakt:
Margrit Steinhauser
Kommissionspräsidentin
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