Bundesrat heisst Bericht zu Vote électronique gut
Bern (ots)
Die elektronische Ausübung politischer Rechte, also das Vote électronique», ist ein realisierbares und zukunftsträchtiges föderalistisches Vorhaben. Seine Einführung stellt aber hohe Anforderungen an die Sicherheit und kostet Geld, Zeit, Personal und Material. Sie setzt den politischen Willen und die Mitarbeit aller Beteiligten von Bund, Kantonen und Gemeinden voraus. Die Politik muss die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen. Zu diesem Schluss gelangt ein Bericht der Bundeskanzlei, den der Bundesrat zuhanden des Parlaments verabschiedet hat, ohne aber bereits einen Entscheid über die Einführung von Vote électronique zu fällen.
Der Bericht erfüllt zwei Motionen aus dem National- und dem Ständerat. Er enthält eine erste Auslegeordnung über Risiken, Herausforderungen und Chancen, Probleme und Lösungsmöglichkeiten sowie Vorschläge für eine etappenweise Einführung des Vote électronique. Darunter wird im Bericht die Möglichkeit verstanden, elektronisch abzustimmen und zu wählen, Referenden und Initiativen auf elektronischem Weg zu unterzeichnen sowie elektronische Wahl- und Abstimmungsinformationen der Behörden zu verbreiten.
Chancen auf verschiedenen Ebenen
Elektronische Kommunikationsmittel erleichtern den Zugang zu Informationen und schaffen neue Kommunikations- und Handlungsmöglichkeiten. Für die Demokratie bringt dies zum Beispiel folgende Chancen:
- Politische Verfahren werden neuen gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst. - Die Teilnahme an Abstimmungen und Wahlen wird erleichtert, vor allem auch für Auslandschweizer Stimmberechtigte. - Herkömmliche Formen der Demokratie werden durch attraktive neue Formen der Teilnahme ergänzt. - Die Stimmbeteiligung kann möglicherweise gesteigert werden.
Herausforderungen und Risiken
Die Einführung neuer Kommunikationstechnologien bringt aber Veränderungen, die neue Herausforderungen an die Politik und auch Risiken enthalten:
- Föderalistische Strukturen (Ständemehr, Wahlkreise etc.) könnten verwischt werden. - Beschleunigungen der Abläufe könnten Meinungsbildungsprozesse beeinträchtigen. - Es gibt neue Missbrauchsgefahren, gegen die Lösungen gefunden werden müssen. Aussenstehende könnten die neuen Technologien missbrauchen und in das Abstimmungsgeschehen eingreifen. Technische Pannen und Fehlerquellen sind bei der elektronischen Stimmabgabe schwieriger zu eruieren als bei herkömmlichen Verfahren, und die öffentliche Kontrolle von Nachzählungen wird erschwert. - Es muss glaubwürdig sichergestellt werden können, dass das neue Verfahren mindestens ebenso sicher ist wie es die bisherigen sind.
Vorschläge zum weiteren Vorgehen
Die Einführung eines Vote électronique ist somit ein komplexes Vorhaben. Falls es realisiert werden soll, schlägt die Bundeskanzlei eine zeitliche Etappierung in folgender Reihenfolge vor: Pilotversuche in Genf, Neuenburg und Zürich, Harmonisierung des eidgenössischen Stimmregisters, Abstimmungen, Wahlen und erst zuletzt Unterzeichnung von Referenden, Initiativen und Nationalratswahlvorschlägen.
Zunächst gilt es nun, mit einer Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte die Grundlagen für Pilotversuche zu schaffen. Gestützt auf das Ergebnis der parlamentarischen Beratung über den Bericht zum Vote électronique wird der Bundesrat dann die Projektierung und die Vorbereitung erweiterter Rechtsgrundlagen für die umfassende Harmonisierung der Einwohner- und Stimmregister in Auftrag geben können (2003-2004).
Kontakt:
SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI
Information
Christian Salchli,
Projektleiter «E-Voting» E-Gov
Tel. +41/31/324'05'85