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Bundeskanzlei BK

Bundesrat heisst Bericht zu Vote électronique gut

Bern (ots)

Die elektronische Ausübung politischer Rechte, also
das Vote électronique», ist ein realisierbares und zukunftsträchtiges
föderalistisches Vorhaben. Seine Einführung stellt aber hohe
Anforderungen an die Sicherheit und kostet Geld, Zeit, Personal und
Material. Sie setzt den politischen Willen und die Mitarbeit aller
Beteiligten von Bund, Kantonen und Gemeinden voraus. Die Politik muss
die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen. Zu diesem Schluss
gelangt ein Bericht der Bundeskanzlei, den der Bundesrat zuhanden des
Parlaments verabschiedet hat, ohne aber bereits einen Entscheid über
die Einführung von Vote électronique zu fällen.
Der Bericht erfüllt zwei Motionen aus dem National- und dem
Ständerat. Er enthält eine erste Auslegeordnung über Risiken,
Herausforderungen und Chancen, Probleme und Lösungsmöglichkeiten
sowie Vorschläge für eine etappenweise Einführung des Vote
électronique. Darunter wird im Bericht die Möglichkeit verstanden,
elektronisch abzustimmen und zu wählen, Referenden und Initiativen
auf elektronischem Weg zu unterzeichnen sowie elektronische Wahl- und
Abstimmungsinformationen der Behörden zu verbreiten.
Chancen auf verschiedenen Ebenen
Elektronische Kommunikationsmittel erleichtern den Zugang zu
Informationen und schaffen neue Kommunikations- und
Handlungsmöglichkeiten. Für die Demokratie bringt dies zum Beispiel
folgende Chancen:
- Politische Verfahren werden neuen gesellschaftlichen 
     Entwicklungen angepasst. 
   - Die Teilnahme an Abstimmungen und Wahlen wird erleichtert, 
     vor allem auch für Auslandschweizer Stimmberechtigte. 
   - Herkömmliche Formen der Demokratie werden durch attraktive
     neue Formen der Teilnahme ergänzt. 
   - Die Stimmbeteiligung kann möglicherweise gesteigert 
     werden.
Herausforderungen und Risiken
Die Einführung neuer Kommunikationstechnologien bringt aber
Veränderungen, die neue Herausforderungen an die Politik und auch
Risiken enthalten:
- Föderalistische Strukturen (Ständemehr, Wahlkreise etc.) 
     könnten verwischt werden. 
   - Beschleunigungen der Abläufe könnten Meinungsbildungsprozesse 
     beeinträchtigen. 
   - Es gibt neue Missbrauchsgefahren, gegen die Lösungen gefunden 
     werden müssen. Aussenstehende könnten die neuen Technologien 
     missbrauchen und in das Abstimmungsgeschehen eingreifen.  
     Technische Pannen und Fehlerquellen sind bei der elektronischen 
     Stimmabgabe schwieriger zu eruieren als bei herkömmlichen 
     Verfahren, und die öffentliche Kontrolle von Nachzählungen wird 
     erschwert. 
   - Es muss glaubwürdig sichergestellt werden können, dass das
     neue Verfahren mindestens ebenso sicher ist wie es die  
     bisherigen sind.
Vorschläge zum weiteren Vorgehen
Die Einführung eines Vote électronique ist somit ein komplexes
Vorhaben. Falls es realisiert werden soll, schlägt die Bundeskanzlei
eine zeitliche Etappierung in folgender Reihenfolge vor:
Pilotversuche in Genf, Neuenburg und Zürich, Harmonisierung des
eidgenössischen Stimmregisters, Abstimmungen, Wahlen und erst zuletzt
Unterzeichnung von Referenden, Initiativen und
Nationalratswahlvorschlägen.
Zunächst gilt es nun, mit einer Revision des Bundesgesetzes über
die politischen Rechte die Grundlagen für Pilotversuche zu schaffen.
Gestützt auf das Ergebnis der parlamentarischen Beratung über den
Bericht zum Vote électronique wird der Bundesrat dann die
Projektierung und die Vorbereitung erweiterter Rechtsgrundlagen für
die umfassende Harmonisierung der Einwohner- und Stimmregister in
Auftrag geben können (2003-2004).

Kontakt:

SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI
Information

Christian Salchli,
Projektleiter «E-Voting» E-Gov
Tel. +41/31/324'05'85

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