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Bundeskanzlei BK

BK: Versuch mit elektronischer Stimmabgabe auf Bundesebene

Bern (ots)

In vier Genfer Gemeinden (Anières, Cologny, Carouge
und Meyrin) wird anlässlich der eidgenössischen Volksabstimmung vom 
26. September 2004 ein Pilotversuch mit der elektronischen 
Stimmabgabe (Vote électronique) durchgeführt. Der Bundesrat hat ein 
entsprechendes Gesuch des Kantons Genf genehmigt. Damit gelangt die 
elektronische Stimmabgabe nach erfolgreichen Testläufen auf 
kommunaler Ebene erstmals auch im Rahmen von Bundesvorlagen zum 
Einsatz.
Das Projekt Vote électronique der Bundeskanzlei steht damit vor 
einem weiteren Meilenstein. Gemeinsam mit der Bundeskanzlei arbeitet 
der Kanton Genf seit drei Jahren mit Hochdruck an einer Lösung und 
er durfte mit den international beachteten Abstimmungen von Anières, 
Cologny, Carouge und Meyrin schöne Erfolge verbuchen. Sowohl die aus 
Vertretungen von Bund und interessierten Kantonen zusammengesetzte 
Begleitgruppe, die das Pilotprojekt seit seinem Start laufend 
evaluiert hat, als auch der Bundesrat sind der Auffassung, dass die 
Genfer Lösung inzwischen ein Niveau erreicht hat, das einen 
Testeinsatz anlässlich einer eidgenössischen Abstimmung erlaubt. Der 
Bundesrat hat das Gesuch des Kantons Genf mit den folgenden 
Bedingungen bewilligt: Die Stimme darf in den vier Genfer Gemeinden 
wahlweise konventionell oder elektronisch abgegeben werden. Die 
Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer können in diesen Versuch 
nicht einbezogen werden. Diese Versuchsanordnung gilt für sämtliche 
in den Pilotgemeinden stattfindenden kommunalen, kantonalen und 
eidgenössischen Abstimmungen. Die elektronisch und die konventionell 
abgegebenen Stimmen der vier Pilotgemeinden werden addiert und unter 
Vorbehalt eines korrekten Ablaufs für das eidgenössische Ergebnis 
berücksichtigt. Der Kanton Genf bleibt für die Sicherheit des Vote 
électronique verantwortlich. Die Bewilligung von Pilotversuchen mit 
Bundesvorlagen ist Teil der bundesrätlichen Strategie, mit der die 
Machbarkeit der elektronischen Stimmabgabe abgeklärt werden soll. 
Die rechtliche Grundlage - Bundesgesetz und Verordnung über die 
politischen Rechte - gibt dem Bundesrat die Kompetenz, in 
Zusammenarbeit mit interessierten Kantonen örtlich, zeitlich und 
sachlich begrenzte Versuche mit Vote électronique zuzulassen. Dabei 
müssen die Kontrolle der Stimmberechtigung, das Stimmgeheimnis und 
die Erfassung aller Stimmen gewährleistet sowie Missbräuche 
ausgeschlossen sein. Die drei Pilotprojekte des Bundes in den 
Kantonen Genf, Neuenburg und Zürich, die von der Bundeskanzlei 
koordiniert und zu einem grossen Teil finanziert werden, sind erste 
Schritte auf dem langen Weg zu einer eventuellen definitiven 
Einführung der elektronischen Stimmabgabe in der Schweiz.
23.6.2004
Für weitere Auskünfte:
Daniel Brändli, Projektleiter Vote électronique, Schweizerische 
Bundeskanzlei, 
Tel. 031 322 06 10,  daniel.braendli@bk.admin.ch
Hans-Urs Wili, Leiter Sektion Politische Rechte, Schweizerische 
Bundeskanzlei, 
Tel. 031 322 37 49,  hans-urs.wili@bk.admin.ch

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