Die Tätigkeit der Schlichtungsbehörden in Mietangelegenheiten im zweiten Halbjahr 2001
Bern (ots)
Im zweiten Halbjahr 2001 gingen etwas weniger neue Anfechtungen bei den Schlichtungsbehörden für Mietangelegenheiten ein als im ersten Halbjahr 2001, nämlich 14´286 gegenüber 15´969. Damit waren in der Berichtsperiode insgesamt 22´167 Anfechtungen hängig, wovon 14´393 Fälle erledigt werden konnten.
Bei den erledigten Fällen kam in 6´277 Fällen (Vorsemester 7´475), bzw. 43.61 %, eine Einigung zwischen den Parteien zustande. Es betraf dies im einzelnen
Mietzinserhöhungen 1´365 (2187) Mietzinssenkungen 319 (282) Anfangsmietzins 203 (56) Kündigungsschutz 1´726 (1823) Mietzinshinterlegung 431 (466) andere Gründe 2´233 (2661)
In 3´119 (3´009) Fällen, bzw. 21.67 %, konnte keine Einigung erzielt werden.
Es betraf dies im einzelnen
Mietzinssenkungen 240 (98) Mietzinserhöhungen 589 (763) Anfangsmietzinse 51 (50) andere Gründe 2´239 (2´098)
In 1´025 (1´129) Fällen, bzw. 7.12 %, haben die Schlichtungsbehörden einen Entscheid getroffen.
Es betraf dies im einzelnen den Kündigungsschutz 723 (756) und die Mietzinshinterlegung 302 (373)
3´972 (5´169) Anfechtungen, bzw. 27.60 %, wurden anderweitig erledigt. Insbesondere durch Rückzug oder Nichteintreten 3´181 (4084) oder durch Schiedsgericht 155 (98)
7´774 (7´888) Fälle blieben am Ende der Berichtsperiode pendent.
Kontakt:
Bundesamt für Wohnungswesen,
Cipriano Alvarez, Leiter Bereich Recht,
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