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Bundesamt für Gesundheit

Bundesrat will vorsorglich die gesetzliche Grundlage für die ärztliche Verschreibung von Heroin verlängern

Bern (ots)

Der Bundesrat hat die vom Eidgenössischen Departement
des Innern (EDI) erarbeitete Botschaft zum Bundesgesetz über die
Verlängerung des Bundesbeschlusses über die ärztliche Verschreibung
von Heroin an das Parlament überwiesen.
Der heute geltende Bundesbeschluss über die ärztliche
Verschreibung von Heroin ist bis zum Inkrafttreten der Revision des
Betäubungsmittelgesetzes (BetmG), längstens aber bis zum 31. Dezember
2004, befristet. Zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung am 9. Oktober 1998
ging der Bundesrat davon aus, dass bis Ende 2004 das revidierte
Betäubungsmittelgesetz in Kraft gesetzt werden kann.
Verschiedene Umstände führten zu zeitlichen Verzögerungen. Es
könnte infolgedessen möglich sein, dass das revidierte BetmG am
1. Januar 2005 noch nicht in Kraft ist und somit keine gesetzliche
Basis für die heroingestützte Behandlung mehr besteht. In diesem
Falle müssten die Behandlungszentren geschlossen werden. Für die
Patienten und Patientinnen, die sich zu diesem Zeitpunkt in einer
heroingestützten Behandlung befinden, würde dies bedeuten, dass sie
eine Therapie abrupt abbrechen müssten, die ihnen erlaubt, eine
möglichst normale Existenz zu führen.
Deshalb beantragt der Bundesrat dem Parlament, den Bundesbeschluss
über die ärztliche Verschreibung von Heroin um fünf Jahre, längstens
jedoch auch hier bis zum Inkrafttreten des revidierten BetmG zu
verlängern. Inhaltlich ändert sich nichts; die Rahmenbedingungen, wie
sie im Bundesbeschluss definiert werden, würden unverändert
übernommen.
Ziel der Verlängerung ist somit, auf möglichst einfache Weise die
geltende Regelung weiterzuführen.

Kontakt:

Eidgenössisches Departement des Innern
Presse- und Informationsdienst

Bundesamt für Gesundheit
Medien und Kommunikation Bern
Tel. +41/31/322'95'05

Beilagen:
- Botschaft
- Gesetzestext
[ 012 ]

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