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Bundesamt für Polizei

Terrororganisation Al Qaïda wird verboten

Bern (ots)

Bundesrat ergreift Massnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus
Der Bundesrat hat am Mittwoch Massnahmen zur
Bekämpfung des internationalen Terrorismus beschlossen. Er verbot auf
Antrag des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements die
Terrororganisation Al Qaïda, erweiterte die gesetzlichen
Auskunftspflichten und führte ein Melderecht ein gegenüber dem
Bundesamt für Polizei. Er beschloss, die präventive Terrorabwehr
personell zu verstärken. Überdies fasste er den Beschluss, die
Terrorfinanzierungskonvention möglichst rasch zu ratifizieren und der
sogenannten Bombenkonvention beizutreten.
Verbot von Al Qaïda
Die rechtliche Grundlage für das Verbot von Al Qaïda sowie von
allfälligen Nachfolge- oder Hilfsorganisationen liefern die Artikel
184 und 185 der Bundesverfassung. Gemäss diesen Artikeln kann der
Bundesrat Verfügungen und Verordnungen zur Wahrung der inneren
Sicherheit und der auswärtigen Beziehungen erlassen. Auf Grund der
heutigen Erkenntnisse ist die Gruppierung Al Qaïda mindestens als
mitverantwortlich für die grausamen Terroranschläge gegen das World
Trade Center in New York und gegen das Pentagon in Washington zu
betrachten. Der Bundesrat hält sie deshalb für eine grosse Gefahr für
die Sicherheit der Staatengemeinschaft und auch der Schweiz.
Verboten sind nicht nur sämtliche Aktivitäten der Organisation
selber, sondern auch alle Aktionen, die - wie z.B. Propaganda - ihrer
Unterstützung dienen. Ihre Vermögenswerte können gegebenenfalls
eingezogen werden. Widerhandlungen werden mit Gefängnis oder Busse
bestraft.
Bislang sind in der Schweiz keine Strukturen der Organisation
festgestellt worden. Das Verbot hat also vor allem präventive Wirkung
und ist bis am 31. Dezember 2003 befristet.
Erweiterung von Auskunftspflichten und Melderechten
Der Bundesrat machte zudem von seiner Kompetenz Gebrauch und
erweiterte die Auskunftspflichten von Behörden und Organisationen,
die öffentliche Aufgaben erfüllen. Er räumte ihnen zusätzlich ein
Melderecht ein. Er stützte sich dabei auf Art. 13 des Bundesgesetzes
über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit der Schweiz. Damit
soll die präventive Beschaffung von Informationen verbessert werden.
Zusätzliche Informationen sind namentlich nötig, um Angehörige und
Strukturen von Terrororganisationen in der Schweiz ausfindig zu
machen.
Eine Erweiterung der Melde- und Auskunftspflichten ist im Gesetz
zwar vorgesehen, bisher aber nicht in Kraft. Der Bundesrat kann sie
zum Erkennen und Abwehren einer konkreten Gefahr für die innere oder
die äussere Sicherheit während begrenzter Zeit verordnen. Die
beschlossene Erweiterung der Auskunftspflichten und die Einführung
des Melderechts ist bis am 31. Dezember 2002 befristet.
Gesetzliche Berufsgeheimnisse (Ärzte, Zahnärzte, Geistliche,
Rechtsanwälte, Verteidiger, Notare, nach Obligationenrecht zur
Verschwiegenheit verpflichtete Revisoren, Apotheker, Hebammen und
ihre beruflichen Hilfspersonen) sowie das Post-, das Fernmelde- und
das Bankgeheimnis bleiben gewahrt.
Die Praxis der zusätzlichen Auskunftspflichten und des Melderechts
steht unter der Kontrolle von Parlament und Bundesrat.
Internationale Abkommen und personelle Massnahmen
Ferner beschloss der Bundesrat, die UNO-Konvention gegen die
Finanzierung des Terrorismus möglichst rasch zu ratifizieren und den
Beitritt zur Konvention der UNO zur Bekämpfung terroristischer
Sprengstoffattentate (»Bombenkonvention») vorzubereiten.
Mit dem Beitritt zu diesen Konventionen sollen die internationale
Sicherheits-Kooperation verstärkt und der Wille der Schweiz zur
Zusammenarbeit unterstrichen werden. Der Bundesrat will nicht
zulassen, dass Organsationen von der Schweiz aus die Sicherheit
anderer Staaten gefährden.
Der Bundesrat sprach schliesslich dem Bundesamt für Polizei fünf
Stellen für die verstärkte Bekämpfung des Terrorismus zu.

Kontakt:

Urs von Daeniken,
Dienst für Analyse und Prävention, Bundesamt für Polizei,
Tel. +41 31 322 45 14

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