weko: Die Weko erlässt vorsorgliche Massnahmen betreffend ETA SA
(ots)Die Wettbewerbskommission (Weko) hat mit Verfügung vom 18. November 2002, gestützt auf eine mit der ETA SA Fabriques d'Ebauches (ETA SA) ausgehandelten einvernehmlichen Regelung, vorsorgliche Massnahmen angeordnet. Damit verpflichtet die Weko die ETA SA, die Lieferungen an ihre Kunden für die Dauer der Untersuchung fortzuführen, im Umfang von 85% Rohwerken und 15% Fertigwerken.
Die ETA SA liefert einen Teil ihrer Rohwerke an Uhrenfabrikanten. Mit einem Schreiben an mehrere Kunden erklärte sie, die Lieferungen von Rohwerken ab Januar 2003 zu reduzieren und ab Januar 2006 einzustellen und stattdessen nur noch Fertigwerke zu liefern. Aufgrund dieser Ankündigung reichten mehrere Uhrenfabrikanten bei der Weko Anzeige gegen die ETA SA ein und ersuchten zudem um Erlass von vorsorglichen Massnahmen.
Eine am 3. Oktober 2002 vom Sekretariat der Weko eröffnete Vorabklärung ergab Anhaltspunkte, dass die ETA SA eine beherrschende Stellung im Markt für Rohwerke für mechanische Uhrwerke hat und diese Position möglicherweise missbraucht. Mit der am 4. November 2002 eröffneten Untersuchung wird nunmehr eingehend abgeklärt, ob und wenn ja in welchem Ausmass das Verhalten der ETA SA gegen das Kartellgesetz verstösst.
Im laufenden Verfahren hat sich die ETA SA bereit erklärt, ihre Lieferungen an die derzeitigen Kunden für die Dauer der Untersuchung der Weko fortzuführen, im Umfang von 85% Rohwerken und 15% Fertigwerken. Die derzeitigen Erkenntnisse der Weko erlauben den Schluss, dass damit die bestehende Wettbewerbssituation aufrecht erhalten werden kann. Die Weko hat daher die Verpflichtung der ETA SA in Form einer einvernehmlichen Regelung in die Anordnung von vorsorglichen Massnahmen aufgenommen.
Kontaktpersonen Prof. Walter Stoffel 079 436 81 49 Patrick Krauskopf 076 567 14 07 patrick.krauskopf@weko.admin.ch
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