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Eidg. Steuerverwaltung ESTV

Ausweitung der Steuerausnahmen im Mehrwertsteuergesetz

Bern (ots)

Auf den 1. Januar 2002 treten neue Steuerausnahmen
zu Gunsten der Ausgleichskassen in Kraft, womit eine neue, im Gesetz
bisher nicht vorgesehene Ausnahme eingeführt wird. Der Bundesrat hat
heute eine entsprechende Gesetzesänderung gutgeheissen, welche auf
eine Parlamentarische Initiative von Nationalrat Pierre Triponez
(FDP/BE) zurück geht. Laut Schätzungen der Eidgenössischen
Steuerverwaltung (ESTV) belaufen sich die damit verbundenen jährlich
wiederkehrenden Steuerausfälle auf 1,5 Millionen Franken.
Die Parlamentarische Initiative Triponez zur Änderung des
Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer (MWSTG) ist im Verlaufe dieses
Jahres von beiden Räten angenommen worden. Damit wurde das MWSTG
durch eine neue, zweiteilige Steuerausnahme ergänzt. Von der Steuer
ausgenommen werden einerseits - Umsätze von Ausgleichskassen
untereinander, anderseits
- Umsätze aus Aufgaben, die den Ausgleichskassen infolge des
Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung oder
den Familienausgleichskassen auf Grund des jeweils anwendbaren Rechts
übertragen werden.
Die in der neuen Ziffer 25 des Artikels 18 im MWSTG erwähnten
Aufgaben müssen zudem zur Sozialversicherung gehören oder der
beruflichen und sozialen Vorsorge sowie der beruflichen Aus- und
Weiterbildung dienen.

Kontakt:

Rosemarie Grob, Eidg. Steuerverwaltung
Tel. +41 31 325 72 49

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel. +41 31 322 60 33
Fax +41 31 323 38 52
E-Mail: info@gs-efd.admin.ch
Internet: www.efd.admin.ch

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