Ausweitung der Steuerausnahmen im Mehrwertsteuergesetz
Bern (ots)
Auf den 1. Januar 2002 treten neue Steuerausnahmen zu Gunsten der Ausgleichskassen in Kraft, womit eine neue, im Gesetz bisher nicht vorgesehene Ausnahme eingeführt wird. Der Bundesrat hat heute eine entsprechende Gesetzesänderung gutgeheissen, welche auf eine Parlamentarische Initiative von Nationalrat Pierre Triponez (FDP/BE) zurück geht. Laut Schätzungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) belaufen sich die damit verbundenen jährlich wiederkehrenden Steuerausfälle auf 1,5 Millionen Franken.
Die Parlamentarische Initiative Triponez zur Änderung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer (MWSTG) ist im Verlaufe dieses Jahres von beiden Räten angenommen worden. Damit wurde das MWSTG durch eine neue, zweiteilige Steuerausnahme ergänzt. Von der Steuer ausgenommen werden einerseits - Umsätze von Ausgleichskassen untereinander, anderseits
- Umsätze aus Aufgaben, die den Ausgleichskassen infolge des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung oder den Familienausgleichskassen auf Grund des jeweils anwendbaren Rechts übertragen werden.
Die in der neuen Ziffer 25 des Artikels 18 im MWSTG erwähnten Aufgaben müssen zudem zur Sozialversicherung gehören oder der beruflichen und sozialen Vorsorge sowie der beruflichen Aus- und Weiterbildung dienen.
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