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Bundesamt für Verkehr BAV

Weichen für Erhaltung und Ausbau der Schiene gestellt

Bern (ots)

Der Bundesrat hat wichtige Weichen für die Zukunft
des öffentlichen Verkehrs in der Schweiz gestellt. Er hat die
Botschaft über die Leistungsvereinbarung mit den SBB für 2003-2006 an
das Parlament verabschiedet. Wichtigstes Ziel ist die
Substanzerhaltung des Schienennetzes. Dazu kommen die Abgeltung der
ungedeckten Betriebskosten sowie Erweiterungsinvestitionen. Der
Zahlungsrahmen umfasst 6,025 Milliarden Franken. Im weitern wurden
Stossrichtung und das weitere Vorgehen bei der 2. Etappe der Bahn
2000 festgelegt. Vorgesehen ist ein nationales Basisangebot, das mit
einem bedarfsgerechten Regionalverkehr ergänzt wird. Der
Botschaftsentwurf soll im Sommer 2003 in die Vernehmlassung gehen.
Der Baubeginn erfolgt ab 2010.
In der neuen Leistungsvereinbarung legen Bund und SBB die Ziele
für die Entwicklung der Infrastruktur und die strategischen Vorgaben
im Personen- und Güterverkehr für die nächsten vier Jahre fest. Um
diese Zielsetzungen zu erreichen, beantragt der Bundesrat dem
Parlament 6'025 Mio. Franken. Dieser Betrag entspricht real der
Leistungsvereinbarung 1999-2002.
Die SBB AG verpflichtet sich in der neuen Leistungsvereinbarung,
die verkehrspolitischen Ziele des Bundes zu unterstützen. Im
Personen- und Güterverkehr leistet sie einen massgeblichen Beitrag
zur Erhöhung des Schienenanteils und zur Erreichung des
Verlagerungsziels. Bei der Infrastruktur schafft sie mit einer
sorgfältigen Unterhalts- und Investitionsplanung die Voraussetzungen
für eine pünktliche und störungsfreie Verkehrsabwicklung. Weiter
gewährleistet sie eine diskriminierungsfreie Trassenvergabe. Im
Verkehrsbereich muss die SBB AG ein positives Ergebnis
erwirtschaften. Wo - wie etwa beim regionalen Personenverkehr und im
Wagenladungsverkehr - der Betrieb die Kosten nicht deckt, kann die
öffentliche Hand Leistungen gegen Abgeltungen der ungedeckten Kosten
bestellen. Beim Betrieb des Streckennetzes der SBB verpflichtet sich
der Bund, die geplanten ungedeckten Kosten abzugelten. Das sind für
rund 1'900 Mio. Franken. Der Infrastrukturbereich der SBB muss unter
Berücksichtigung der Erlöse aus Trassenverkäufen, der vereinbarten
Abgeltungen und Investitionsbeiträge sowie der festgelegten
Ausgleichszahlungen aus dem Bereich Liegenschaften ein ausgeglichenes
Ergebnis erzielen.
Wichtigste lnvestitionen
- Für die Substanzerhaltung (Ersatz, Modernisierung) sind ca.
3‘600 Mio. Franken vorgesehen, wobei geeignete Massnahmen zur
Rationalisierung und Leistungssteigerung zu ergreifen sind. 
Schwerpunkt der Investitionstätigkeit ist der Systemwechsel auf das
auf europäischer Ebene normierte Zugsicherungssystem ETCS (European
Train Control System). Dieses international harmonisierte System
dient primär der Sicherheit und erleichtert den Netzzugang. Die zur
Umsetzung erforderlichen Führerstandsignalisierung kostet zusätzlich
130 Mio. Franken.
- Für die Weiterentwicklungen des bestehenden Netzes stehen im
Zahlungsrahmen rund 525 Mio. Franken zur Verfügung. Diese werden zum
einen für Massnahmen zur Leistungssteigerung im Nord-Süd-Güterverkehr
(Verlagerungsauftrag) und zum anderen im Bereich der Agglomerationen,
u.a. in Basel, Bern, Genf, Zürich und Zug eingesetzt.
Nach den Beratungen in den Kommissionen von National- und
Ständerat entscheidet das Parlament im Herbst 2002 über die
Beschlüsse zur Leistungsvereinbarung, den zugehörigen Zahlungsrahmen
und den Verpflichtungskredit für die Führerstandsignalisierung. Die
neue Leistungsvereinbarung muss dann am 1. Januar 2003 in Kraft
treten.
Bahn 2000 2. Etappe: SBB entwickeln Basisangebotskonzept
Grosse Erweiterungsprojekte, die einen markanten
Marktanteilsgewinn gegenüber dem Privatverkehr erlauben, werden nicht
über die Leistungsvereinbarung finanziert, sondern über den
FinöV-Fonds. Ein solches Projekt ist die Bahn 2000 2. Etappe, über
deren Stossrichtung der Bundesrat entschieden hat: Dabei soll das
Knotenprinzip im Fernverkehr optimiert, die für die Verlagerung
notwendigen Kapazitäten im Güterverkehr erweitert und das Angebot
beim Agglomerationsverkehr verbessert werden. Die SBB erarbeiten
zurzeit im Auftrag des Bundes zusammen mit Kantonen und
Transportunternehmen ein nationales Basisangebotskonzept, das rund 4
Mrd. Franken kostet. Der öffentliche Verkehr soll gezielt dort
ausgebaut werden, wo die grösste Nachfrage und die besten
Marktchancen bestehen. Dabei werden folgende Projekte geprüft:
  • Beschleunigung der Strecken Bern - Lausanne und Zürich - St. Gallen (Aufwertung Knoten Lausanne und St. Gallen)
  • Neue Kapazitäten auf der Nord-Süd-Achse, insbesondere neuer Juradurchstich, sowie der Ausbau einzelner Zufahrtsstrecken zur NEAT (Bern - Thun, Gotthard Nord und Süd) und Lugano - Milano
  • Neue Kapazitäten auf der Ost-West-Achse, insbesondere ein zweiter Heitersbergtunnel sowie die Leistungssteigerung zwischen Zürich - Zürich-Flughafen - Winterthur.
Das Basisangebot mit einem Kostenrahmen von vier Mrd. Franken wird
mit Optionen der Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen
Verkehrs um 1,9 Mrd. Franken ergänzt. Im Vordergrund stehen
verschiedene Verbesserungen in den Agglomerationen, insbesondere der
Ausbau der S-Bahnsysteme in Basel, Bern, Lausanne, Luzern, St.
Gallen, Tessin und Genf. Die laufenden Arbeiten werden zeigen, ob
diese Bauvorhaben alle realisiert werden können.
Das Basisangebotskonzept und die zusätzlichen Optionen werden im
Herbst 2002 vom BAV bewertet. Der Vernehmlassung wird voraussichtlich
vor den Sommerferien 2003 eingeleitet. Die Botschaft soll den Eidg.
Räten 2004 vorgelegt werden. Sofern der Parlamentsentscheid 2004/2005
vorliegt, kann ab ca. 2010 mit den Bauarbeiten begonnen werden. Die
Inbetriebnahme ist für das Jahr 2020 vorgesehen.

Kontakt:

UVEK
Bundesamt für Verkehr

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