Angemessene Anpassung der beruflichen Vorsorge für die Ratsmitglieder
Bern (ots)
Gewisse finanzielle Nachteile, die das Mandat als National- oder Ständerat im Bereich der beruflichen Vorsorge mit sich bringt, sollen angemessen ausgeglichen werden. Der Bundesrat erachtet einen solchen Ausgleich als gerechtfertigt, weil in den letzten Jahren die zeitliche Beanspruchung der Ratsmitglieder stark gestiegen ist. In seiner letzte Woche verabschiedeten Stellungnahme zu einer Parlamentarischen Initiative der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates befürwortet der Bundesrat im weiteren die Ausrichtung eines Taggeldersatzes während einer bestimmten Dauer, für den Fall, dass ein Ratsmitglied an der Ausübung des Mandats wegen Krankheit, Unfalls oder Mutterschaft verhindert sein sollte.
Ihre Parlamentarische Initiative betreffend die Vorsorgeregelung für die Ratsmitglieder hatte die Staatspolitische Kommission des Nationalrates am 25. April 2002 in der Form eines ausgearbeiteten Entwurfes eingereicht. Darin beantragte sie unter anderem die Erhöhung des Beitrages an die berufliche Vorsorge, die Ausrichtung eines Taggeldersatzes bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft sowie die Ausrichtung von Leistungen bei Invalidität oder Tod eines Ratsmitgliedes
Bezüglich Leistungen bei Invalidität empfiehlt der Bundesrat, diese Leistungen nur jenen Ratsmitgliedern zukommen zu lassen, die keine berufliche Vorsorge haben. Leistungen an Ratsmitglieder, die während einer amtlichen Mission im Ausland verunfallen oder erkranken, sollen nur subsidiär ausgerichtet werden, dann also, wenn die persönliche Unfall- und Krankenversicherung die Kosten nicht zu decken vermag.
Eine Betreuungszulage für Ratsmitglieder mit Kindern lehnt der Bundesrat ab.
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