Schweizerisches Rotes Kreuz / Croix-Rouge Suisse
(srk) Glarner Untersuchung zeigt: Polizeieinsatz war unverhält-nismässig
Bern (ots)
Die Resultate der Strafuntersuchung zum umstrittenen Polizei-Einsatz gegen Asyl Suchende von Anfang Juli im Kanton Glarus sind heute veröffentlicht worden. Das Schweizerische Rote Kreuz SRK hatte von den zuständigen Direktionen eine genaue Abklärung der Vorfälle verlangt. Es stellt fest, dass die Durchführung der Hausdurchsuchung in wesentlichen Teilen unverhältnismässig war.
Die Glarner Kantonspolizei hatte in den frühen Morgenstunden des 3. Juli unangekündigt Hausdurchsuchungen im SRK-Durchgangszentrum Rain in Ennenda sowie in den Unterkünften in Linthal, Rüti und Matt durchgeführt. Die Hausdurchsuchungen waren vom Verhöramt angeordnet worden, nachdem sich Hinweise auf möglicherweise strafbare Handlungen im Umfeld der Durchgangszentren ergeben hatten. Die Hinweise auf strafbare Handlungen wurden jedoch im Rahmen der Hausdurchsuchung nicht bestätigt.
Die von einem ausserordentlichen Verhörrichter geführte Untersuchung ergab nun, dass die Hausdurchsuchung zwar im Grundsatz gerechtfertigt war, sich jedoch zahlreiche Massnahmen als unverhältnismässig erwiesen und mit Recht beanstandet wurden. Berechtigt ist laut Pressemitteilung des Verhöramtes des Kantons Glarus die Kritik an der Tatsache, dass die Asyl Suchenden während der ganzen Dauer der Durchsuchung also während knapp sechs Stunden an Händen und Füssen gefesselt und mit einem über den Kopf gezogenen Sack der Sicht beraubt gewesen waren. Einer Person wurde vorübergehend der Mund zugeklebt und damit ihre Gefährdung durch die Beeinträchtigung der Atemwege in Kauf genommen. Auch die Personenidentifikation mittels Fotografie ist laut Untersuchunsbericht zu kritisieren. Sie könne von den Betroffenen als entwürdigend empfunden werden.
Das SRK konstatiert, dass seine Vermutungen durch die Untersuchung bestätigt werden. Bereits Anfang September forderte die Direktion des SRK im Gespräch mit der Glarner Regierung eine bessere Planung von Hausdurchsuchungen. Das SRK hat zwar Verständnis, dass über einen anstehenden Polizeieinsatz nicht breit informiert werden kann. Es fordert jedoch, dass die Zentrenleitung - wie auch in anderen Kantonen üblich - vorgängig über eine anstehende Hausdurchsuchung informiert wird. Dies ist wichtig, damit die Zentrenleitung die Betreuung der Asyl Suchenden während des Einsatzes sicherstellen kann. Bei Asyl Suchenden handelt es sich zu einem grossen Teil um Menschen, die aus Kriegsgebieten geflüchtet sind. Ereignisse wie die Glarner Hausdurchsuchung belasten diese Menschen zusätzlich. Diese Aspekte wurden in der Untersuchung ausgeklammert. Es ist nach Überzeugung des SRK wichtig, Asyl Suchende vor Belastungen zu schützen, die Traumatisierungen erneuern oder verstärken.
Das SRK ist überzeugt, dass die Ziele eines Polizeieinsatzes auch erreicht werden können, wenn die Polizei auf unverhältnismässige Methoden wie Anwendung von Kapuzen und Fesseln verzichtet. Auch wird der Erfolg eines Einsatz durch die Betreuung der Asyl Suchenden in keiner Weise beeinträchtigt.
Das Schweizerische Rote Kreuz erwartet, dass die Regierung des Kantons Glarus nun Konsequenzen zieht und künftig solche Einsätze vorgängig mit der Zentrenleitung abspricht, und dass bei der Durchführung die Verhältnismässigkeit gewahrt wird.
Informationen: André Pfanner-Meyer, SRK, stv. Departementsleiter Migration, 031 387 73 77 / 079 347 82 34
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