Missbräuche im Bereich der Telekommunikations-Mehrwertdienste: Neue Schutzbestimmungen gehen zu wenig weit
Zürich (ots)
Gestern sprach sich der Bundesrat für eine Verschärfung der Transparenzbestimmungen im Telekommunikationsmarkt aus. Im Verlauf des ersten Quartals des nächsten Jahres wird die neue Regelung in Kraft treten. Dann müssen Telekomanbieter gratis und im Voraus auf die Telefon-Gebühren hinweisen, wenn diese zwei Franken pro Minute übersteigen. Der Telekom-Tarif-Experte comparis.ch begrüsst zwar diesen Schritt zum Schutz der Konsumenten, spricht sich jedoch für noch weiterführende Schutzbestimmungen aus.
Gestern hat sich der Bundesrat für eine Änderung der Preisbekanntgabe für Fernmelde-Mehrwertdienste ausgesprochen. Die Änderung wird im Verlauf des ersten Quartals des nächsten Jahres in Kraft treten. Dann muss vor einem Anruf auf eine 090x-er-Nummer kostenlos der Preis angegeben werden, sofern dieser mehr als CHF 2.00 pro Minute beträgt.
Wie der "Tages-Anzeiger" heute berichtet, müssen die Kundinnen und Kunden zudem das Gespräch mit einem Tastendruck bestätigen, wenn der Preis des Anrufes mehr als CHF 5.00 pro Minute und/oder CHF 10.00 Grundgebühr pro Gespräch beträgt.
Damit sollen die Möglichkeiten des Missbrauchs verringert werden. Der unabhängige Telefon-Tarif-Experte comparis.ch begrüsst grundsätzlich die zusätzlichen Vorschriften. Ralf Beyeler, Telekom-Spezialist bei comparis.ch: "Mit den neuen Vorschriften müssen die Kundinnen und Kunden kostenlos über die Tarife informiert werden. Dies ist eine gewaltige Verbesserung zur heutigen Situation, wo dubiose Firmen zum Teil gewaltig abkassieren. Es stellt sich allerdings die Frage, was im Missbrauchsfall passiert: Muss der Kunde dann trotzdem bezahlen, obwohl er nicht - wie gesetzlich vorgeschrieben - über die Kosten informiert worden ist?"
Begrüssenswert ist auch die freiwillige Vereinbarung der Telekom-Branche unter der Führung des Branchenverbandes SICTA. Es bleibt zu hoffen, dass alle Anbieter sich dieser Vereinbarung anschliessen werden.
Allerdings gehen die neuen gesetzlichen Vorschriften nach Ansicht von comparis.ch zu wenig weit. Es gibt immer noch zahlreiche Fälle, insbesondere mit Dialern(1), bei denen Kundinnen und Kunden Rechnungen in der Höhe von mehreren tausend Franken erhalten. Obwohl Vorschriften(2) existieren, dass während der bestehenden Verbindung die Preisangabe immer auf dem Bildschirm sichtbar sein muss, gibt es unter den Anbietern zahlreiche schwarze Schafe.
Bei Missbräuchen müssen die Kundinnen und Kunden in der Regel ihrem bestehenden Netzanbieter die Gebühren bezahlen und diese dann auf dem Rechtsweg zurückfordern. Dies ist umständlich, da sich die Nummerninhaber oft hinter anderen Firmen verstecken. Ralf Beyeler: "Der Gesetzgeber müsste dafür sorgen, dass die Kundinnen und Kunden diese Position auf der Telefonrechnung streichen können. Dann ist es am Nummerninhaber, die Forderung auf dem Rechtsweg einzutreiben. Im Missbrauchsfall wird er dies kaum machen. Hier wäre es sinnvoll, wenn die Telekom-Branche selber konsumentenfreundliche Regelungen vereinbaren könnte."
Die SICTA will bis Ende Jahr die entsprechenden Prozesse ausgearbeitet haben. Derzeit ist noch nicht definitiv klar, wie die Prozesse aussehen.
(1) Dialer: Ein Programm, mit dem man sich über den Computer in ein Computernetzwerk wie z.B. das Internet einwählen kann. Oftmals bauen Dialer Verbindungen über kostenpflichtige 090x-er-Nummern auf. (2) Technische und administrative Vorschriften betreffend die Aufteilung der E.164-Nummern (s. Artikel 4.8.3, 4.9.3 und 4.10.3). http://www.bakom.ch/imperia/md/content/deutsch/telecomdienste/grundla genundkonsultation/technischevorschriften/32.pdf
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Ralf Beyeler
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