hotelleriesuisse sagt ja zum Bundesgesetz über den kantonalen Spitalkostenbeitrag für Zusatzversicherte und zum Bundesbeschluss über die Änderung der Volksrechte
Bern (ots)
hotelleriesuisse befürwortet das Bundesgesetz über den kantonalen Spitalkostenbeitrag für Zusatzversicherte sowie den Bundesbeschluss über die Änderung der Volksrechte. Diese Empfehlungen an ihre Mitglieder fasste die Spitze des führenden Arbeitgeber- verbandes der Hotellerie an ihrer Sitzung vom 19. Dezember 2002.
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung garantiert die notwendigen Leistungen für den Spitalaufenthalt von Patienten. Die Kosten werden aber nicht von der Versicherung allein getragen, die Behandlungen in den allgemeinen Abteilungen werden von den Kantonen mitfinanziert.
Das eidgenössische Versicherungsgericht hat nun klargestellt, dass bei obligatorisch versicherten Behandlungen der Kanton auch einen Beitrag an die Zusatzversicherungen (Privat oder Halbprivat) zu leisten hat. Die Umsetzung dieses Gerichtsurteils hat für die Kantone erhebliche Mehrkosten zur Folge. Würde es sofort umgesetzt, beliefen sich die Kosten auf 700 Millionen Schweizer Franken. Mit einem dringlichen Bundesgesetz wird nun eine Übergangsregelung geschaffen, wonach die Kantone erst im Jahre 2004 die vollen Kosten zu tragen haben. Der erreichte Kompromiss nimmt ausreichend Rücksicht auf die finanzielle Situation der Kantone und hat die Verbandsleitung von hotelleriesuisse bewogen, an ihrer Sitzung vom 19. Dezember 2002 die Ja-Parole zu dieser Vorlage herauszugeben.
Die direkt demokratischen Institutionen des Referendums und der Initiative, wie wir sie in der Schweiz kennen, sind einzigartig. Die vorgesehene Gesetzesrevision hat zum Ziel, diese Volksrechte zu stärken. Die Reform umfasst vor allem zwei Neuerungen: Mit der allgemeinen Volksinitiative können 100'000 Schweizer nicht nur eine Verfassungsänderung sondern auch eine Gesetzesänderung beantragen. Es liegt danach beim Parlament, die Vorschläge sachgerecht umzusetzen. Die zweite Neuerung bringt eine Ausdehnung des fakultativen Staatsvertragsreferendums. In Zukunft kann gegen alle Staatsverträge, die wichtige rechtssetzende Bedingungen beinhalten, das Referendum ergriffen werden.
Staatsverträge haben in der Vergangenheit deutlich an Bedeutung zugenommen. Die Stimmberechtigten konnten sich aber bis anhin zu internationalem Recht nicht im selben Masse äussern wie zum Landesrecht, obwohl sie dadurch ebenso betroffen waren. Durch die vorgeschlagene Revision wird die Schweizer Aussenpolitik demokratisch stärker verankert. Analog zur Mehrheit des Parlaments hält die Verbandsleitung von hotelleriesuisse den zur Abstimmung gelangenden Bundesbeschluss für eine massvolle Vorlage, bei der alle Volksrechte erhalten bleiben bzw. gezielt verstärkt werden. Der führende Arbeitgeberverband der Schweizer Hotellerie hat deshalb an seiner Sitzung vom 19. Dezember 2002 beschlossen, seinen Mitgliedern eine Annahme der Vorlage zu empfehlen.
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