pharmaSuisse - Schweizerischer Apotheker Verband / Société suisse des Pharmaciens
Apotherkerverband: Patientendossier in der Apotheke - Überblick bringt Sicherheit
Liebefeld (ots)
Querverweis auf Bild: www.newsaktuell.ch/d/galerie.htx?type=obs
Nimmt ein Patient mehrere Medikamente ein, können gefährliche Wechselwirkungen (Interaktionen) entstehen. Dies gilt auch bei Selbstmedikationspräparaten. In der Apotheke werden alle von einem Patienten eingenommenen Medikamente in ein Dossier eingetragen. So können Apothekerinnen und Apotheker allfällige Interaktionen oder gefährliche Kombinationen rechtzeitig erkennen. Dies ist vor allem wichtig, wenn ein Patient bei mehreren Ärzten in Behandlung ist. In den meisten Kantonen ist das Patientendossier auch gesetzliche Pflicht - der Apotheker haftet für die abgegebenen Medikamente. Über die Bedeutung des Patientendossiers informiert der Schweizerische Apothekerverband jetzt mit einer Plakatkampagne.
Sicherheit vor Medikamenten-Interaktionen - auch bei Selbstmedikation Nicht alle Arzneimittel vertragen sich untereinander. Einige beeinflussen sich gegenseitig in ihrer Wirkung, was zu schwerwiegenden Wechselwirkungen, sogenannten Interaktionen, führen kann. Ein Überblick über alle von einem Patienten eingenommenen Medikamente ist daher wichtig für seine Sicherheit. Einen solchen Überblick bietet das Patientendossier in der Apotheke. Viele Patienten wissen jedoch nicht, wofür dieses gut ist; die damit verbundenen Leistungen des Apothekers (vgl. Kasten) sind für Patienten oft nicht direkt sichtbar. Daher sehen sie auch nicht immer ein, weshalb sie dafür die Patiententaxe von Fr. 7.55 pro Quartal und Arzt bezahlen sollen. Manche sind der Meinung, die Angaben beim Arzt genügten. Doch gerade wenn ein Patient bei mehreren Ärzten in Behandlung ist (Polymedikation), ist ein übergreifendes Dossier wichtig. Der Apotheker sieht so auf einen Blick, welche Medikamente der Patient bereits einnimmt und kann kontrollieren, ob diese mit dem neuen Medikament kombiniert werden dürfen. Viele Patienten wissen nicht, dass auch rezeptfreie Selbstmedikationspräparate zu Interaktionen führen können. Beispielsweise darf Tonopan, ein rezeptfreies Medikament gegen Migräne, nicht mit dem rezeptpflichtigen Migräne-Präparat Imigran kombiniert werden, da beide Medikamente die Gefässe verengen. Das Patientendossier in der Apotheke signalisiert in einem solchen Fall die Interaktion. Die Tatsache, dass nicht alle Apotheken die Patiententaxe verlangen, führt zu zusätzlicher Verwirrung.
Informationskampagne zur Sensibilisierung der Bevölkerung Damit die Bevölkerung die Bedeutung des Patientendossiers in der Apotheke besser versteht, organisiert der Schweizerische Apothekerverband im März in der Deutsch- und
Westschweiz eine Informationskampagne mit Plakaten in Apotheken, Flanierzonen und Einkaufszentren. In den Kantonen BE, BS/BL, ZH, FR, NW, OW, UR, SG, AI/AR sind sie auch in Bus und Tram zu sehen, in ZH und ZG zudem in den Kinos.
In den meisten Kantonen gesetzliche Pflicht
Die meisten Kantone verlangen von den Medizinalpersonen eine saubere Dokumentation der erbrachten Leistungen. Apothekerinnen und Apotheker haften für die abgegebenen Medikamente - unabhängig davon, ob der Patient bar bezahlt oder nicht. Diese Verantwortung hört mit der Abgabe der Medikamente nicht auf. Bei Bedarf, zum Beispiel bei einem Notfall, müssen Apothekerinnen und Apotheker rekonstruieren können, wem sie welches Medikament abgegeben haben. Das Patientendossier in der Apotheke gibt es denn auch nicht erst seit der Einführung der Leistungsorientierten Abgeltung (LOA) im Juli 2001, sondern es war schon vorher ein unabdingbares Arbeitsinstrument. Die erfassten Daten dienen nicht in erster Linie der Rechnungsstellung, sondern der Sicherheit des Patienten. Als Medizinalpersonen unterstehen Apothekerinnen und Apotheker dem Berufsgeheimnis und behandeln die Daten vertraulich.
Vollständiges Dossier in der Stammapotheke
Damit das Patientendossier seinen Zweck erfüllen kann, sollte es vollständig sein. Daher ist es sinnvoll, wenn ein Patient immer in die gleiche Apotheke geht. Da je nach Patient (Krankheit, bereits verordnete Medikamente) auch gewisse Selbstmedikationspräparate zu Interaktionen führen können, sollten auch diese ins Dossier aufgenommen werden. Im LOA-Tarifvertrag zwischen dem SAV und santésuisse vom Januar 2001 ist dieser Punkt enthalten (vgl. Kasten). Problematisch ist der Medikamentenverkauf durch selbstdispensierende Ärzte, denn diese Medikamente werden in keinem übergreifenden Dossier registriert. Die Sicherheit des Patienten kann so nicht gewährleistet werden. Das Patientendossier in der Stammapotheke bringt Sicherheit (vollständiges Dossier) und Wirtschaftlichkeit (der Patient muss die Patiententaxe so nur einmal pro Quartal und Arzt bezahlen).
Tarifvertrag zwischen SAV und santésuisse vom Januar 2001 (Auszug)
Artikel 7: Patiententaxe
1. Insbesondere folgende Leistungen werden durch die Patiententaxe abgegolten: 1.1 Medikationshistory 1.2 Führung des Patientendossiers 1.3 Medikamentenüberprüfung auf Kumulation nach dem Kenntnisstand der Patientensituation und unter Berücksichtigung der Selbstmedikation 1.4 Interaktionskontrolle innerhalb des pharmazeutischen Dossiers
Kontakt:
Schweizerischer Apothekerverband
Dominique Jordan
Präsident
Stationsstrasse 12
3097 Bern-Liebefeld
Tel. +41/31/978'58'58
Fax +41/31/978'58'59
E-Mail: dominique.jordan@sphin.ch
Internet: http://www.pharmagate.ch
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