Stellungnahme von SWITCH zur Pressemitteilung der Firma Reisen.ch AG, Bern
Zürich (ots)
In einer Pressemitteilung vom 28. Januar 2004 schreibt die Firma Reisen.ch AG, Bern, dass sie "das von der SWITCH gewählte Verfahren zur Einführung von IDN (Domain-Namen mit Akzenten und Umlauten) als rechtswidrig taxiert". SWITCH stellt ihren Standpunkt hiermit dar und klärt über vorherrschende Missverständnisse auf.
Die Firma reisen.ch AG, Bern, Halterin von Domain-Namen mit "ue" bat SWITCH um Zuteilung des Domain-Namen mit "ü" anstelle von "ue" sowie um Verschiebung des Einführungstermins Domain-Namen mit Akzenten und Umlauten (Internationalized Domain Names, kurz IDN).
Sowohl sprachlich als auch technisch entspricht das "ue" nicht dem "ü" oder das "e" nicht dem "é". So ist "poet" nicht dasselbe wie "pöt" und Schiffe fahren nicht durch den "Süzkanal" sondern durch den "Suezkanal".
IDN stellen technisch gesehen eine Erweiterung des Adressierungsraumes (A-Z, 0-9, Bindestrich) dar. Der IDN bücher.ch besteht in Wirklichkeit aus der Zeichenkette xn--bcher-kva.ch, diese Zeichenkette heisst im Fachjargon "ACE-string".
"xn--bcher-kva.ch" und "bücher.ch" sind demnach zwei verschiedene Dinge.
Dazu Rechtsanwältin lic. iur. Nicole Beranek Zanon von SWITCH: "Eine Transkribierung wie von der Firma reisen.ch AG gewünscht widerspricht dem Grundsatz "first come, first served", den SWITCH von Rechtes wegen einhalten muss. Ausserdem muss SWITCH nicht prüfen, wer einen Anspruch auf einen Domain-Namen hat und die Transkribierung würde eine solche Überprüfung notwendig machen. Hinzu kommt, dass es SWITCH gesetzlich untersagt ist, Reservationen für Domain-Namen anzunehmen."
SWITCH ist sich bewusst, dass es in Einzelfällen zu Konflikten kommen kann. Daher wird die Einführung von IDN von der Einführung eines Streitbeilegungsdienstes begleitet. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Konflikte einvernehmlich und effizient gelöst werden können.
Es wird SWITCH vorgeworfen, eine gesetzliche Frist nicht eingehalten zu haben. Die erwähnte Norm ist jedoch nicht auf Domain-Namen anwendbar, weshalb kein solcher Verstoss vorliegt. Sowohl das BAKOM wie auch SWITCH haben die Öffentlichkeit in entsprechenden Mitteilungen über die bevorstehende Einführung von IDN ausreichend informiert, erstmals im Jahre 2002 und am 24.11.03 in einer landesweit gestreuten Medienmitteilung.
Über die technischen Grundlagen, die Hintergründe oder rechtliche Aspekte von IDN (Domain-Namen mit Akzenten und Umlauten) informiert SWITCH seit Monaten laufend auf der Website http://www.switch.ch/de/id/idn
IDN - Domain-Namen mit Akzenten und Umlauten werden für die Internet Community am 1. März 2004 eingeführt und entsprechende Anträge werden ab demselbigen Datum via die Website von SWITCH strikte nach dem Grundsatz "first come, first served" und gemäss den geltenden AGB von SWITCH bearbeitet.
http://www.switch.ch/de/id/idn
Medienmitteilung der Firma reisen.ch AG: http://www.reisen.ch/idn/index.php#medien
Verordnung vom 6. Oktober 1997 über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich (AEFV, SR 784.104) http://www.admin.ch/ch/d/sr/c784_104.html
Domain pulse - Das Forum von DENIC, nic.at und SWITCH findet am 5. und 6. Februar 2004 im swissôtel in Zürich-Oerlikon statt.
http://www.domainpulse.ch
SWITCH - Die Stiftung SWITCH betreibt das Schweizer Wissenschaftsnetz, das den Hochschulen den Zugang zur Informationsgesellschaft garantiert. Das Hochleistungs-Netzwerk verbindet Benutzer in der Schweiz untereinander, mit Europa und Übersee. Der Betrieb des Wissenschaftsnetzwerkes von SWITCH schafft das notwendige Know-how und bildet die technologische Basis für den Betrieb der Registrierungsstelle von Domain-Namen mit den Endungen .ch und .li.
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