Wettbewerb der Aktion Mensch und der Stiftung Digitale Chancen für die besten barrierefreien Webseiten startet mit neuen Kategorien
BIENE fliegt zum siebten Mal durchs Netz
Bonn/Berlin (ots)
Alles neu macht der Mai - auch für die BIENE. Der Wettbewerb der Aktion Mensch und der Stiftung Digitale Chancen für die besten barrierefreien deutschsprachigen Webseiten startet mit neuen Kategorien und höheren Mindestanforderungen. "In den vergangenen Jahren haben wir uns bei den Kategorien an den Funktionen orientiert, die eine Webseite enthielt, denn davon hing in der Regel ab, welche Internet-Techniken eingesetzt wurden. Die Funktionen waren also ein gutes Unterscheidungsmerkmal", fasst Iris Cornelssen, Projektleiterin für die BIENE bei der Aktion Mensch, die bisherige Zuordnung zusammen. "Mittlerweile nutzen aber fast alle Webseiten eine Kombination verschiedener technischer Lösungen. Deshalb haben wir gemeinsam mit dem Fachlichen Beirat des Wettbewerbs entschieden, neue Kategorien zu bilden. Entscheidend sind jetzt die Tätigkeitsbereiche der Teilnehmer." Die neuen Kategorien sind:
- Unternehmen (Öffentliche und private Unternehmen, private Bildungseinrichtungen) - Organisationen (Verbände, Stiftungen, Nichtregierungsorganisationen) - Verwaltung (Kommunen, Bundes- und Landesbehörden, öffentliche Bildungseinrichtungen) - Tagesaktuelle Medien
Höhere Mindestanforderungen - Vorbilder gesucht Außerdem haben die Veranstalter die Mindestanforderungen für die Teilnahme erhöht. "Diese Entscheidung spiegelt die erfolgreiche Entwicklung der BIENE wider", erläutert Jutta Croll, Geschäftsführerin der Stiftung Digitale Chancen. "Von Anfang an war es das Ziel der BIENE, die besten barrierefreien Angebote zu finden und auszuzeichnen. Die bisherigen Wettbewerbe haben gezeigt, dass man einfache Webseiten relativ leicht barrierefrei gestalten kann. Wir suchen aber innovative und kreative Internet-Angebote, die die Nutzerinnen und Nutzer durch ihre Serviceleistungen im Alltag unterstützen. Wir suchen Vorbilder."
Webseiten, die sich um eine BIENE bewerben, müssen es deshalb Nutzerinnen und Nutzern mindestens ermöglichen, einen Transaktionsvorgang, beispielsweise eine Anmeldung oder eine Abfrage, einen Einkauf oder eine Buchung komplett barrierefrei abzuwickeln. "Entscheidend ist, dass der Transaktionsvorgang dem Kern des Angebots entspricht, das heißt eine Dienstleistung umfasst, die die Nutzerinnen und Nutzer bei einem Webangebot dieses Typs in der Regel erwarten können", präzisiert Iris Cornelssen die Anforderungen. Wenn diese erfüllt sind, ist es grundsätzlich auch möglich, Teillösungen einzureichen. Eine Ausnahme machen die Veranstalter für Angebote tagesaktueller Medien. Diese müssen nicht zwingend einen Transaktionsvorgang enthalten. Um in dieser Kategorie anzutreten, müssen die Angebote von einer eigenständigen Vollredaktion gepflegt werden. Das heißt, dass wesentliche Teile des Mediums durch Redakteure dieses Mediums selbst erstellt werden und nicht von anderen Seiten übernommen werden.
Testverfahren und Kriterienkatalog werden überarbeitet Wie in den vergangen Jahren entwickeln die Veranstalter das Testverfahren und den Kriterienkatalog des Wettbewerbs gemeinsam mit dem Fachlichen Beirat weiter. "Eine Stärke des Wettbewerbs ist, dass wir die Kriterien immer sehr schnell an Veränderungen anpassen konnten", betont Jutta Croll. "Dementsprechend legen wir in diesem Jahr ein besonderes Augenmerk auf die Transaktionsvorgänge. Selbstverständlich werden wir aber auch weiterhin überprüfen, ob die Angebote insgesamt barrierefrei sind. Allerdings hat sich gezeigt, dass Webseiten, bei denen komplexe Prozesse barrierefrei gestaltet sind, in der Regel auch die Basisanforderungen erfüllen."
Ob Anbieter bei der Gestaltung ihrer Webseite die Grundlagen der barrierefreien Gestaltung berücksichtigt haben, können Interessenten bereits vorab auf der Webseite des Wettbewerbs unter www.biene-wettbewerb.de anhand von neun Basisanforderungen überprüfen, die die Veranstalter gemeinsam mit dem Fachlichen Beirat auf Grundlage des BIENE-Kriterienkatalogs ausgewählt haben. Dort können Anbieter und Agenturen auch ihre Webseiten bis zum 15. Juli 2010 zum Wettbewerb anmelden. Zudem haben Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit, Webseiten, die sie im Sinne der Barrierefreiheit für vorbildlich halten, für eine BIENE vorzuschlagen.
Die Ausschreibungsfrist für die BIENE 2010 hat am 10. Mai 2010 begonnen. Einsendeschluss ist der 15. Juli 2010. Die Preisverleihung findet am 10. Dezember 2010 in Berlin statt. Weitere Informationen zum Wettbewerb gibt es unter www.biene-wettbewerb.de oder bei:
Pressekontakt:
Pressestelle der Aktion Mensch
Iris Cornelssen und Christian Schmitz
Heinemannstraße 36
53175 Bonn
Telefon: (02 28) 20 92-3 77 oder 3 64
Telefax: (02 28) 20 92-3 33
iris.cornelssen@aktion-mensch.de
christian.schmitz@aktion-mensch.de
http://www.aktion-mensch.de
Stiftung Digitale Chancen
Jutta Croll, M. A.
Büro Berlin: Fasanenstraße 3, 10623 Berlin
Telefon: (0 30) 43 72 77-30
Telefax: (0 30) 43 72 77-39
Mobil: (01 63) 5 49 37 73