Sperrfrist, 08.01.04, 1200, HEV: Ja zum klaren, fairen und sicheren Mietrecht - Befürworter orientieren über Volksabstimmung vom 8. Februar
Bern (ots)
Sperrfrist: Donnerstag, 8. Januar 2004, 12.00 Uhr
Das revidierte Mietrecht bringt mehr Klarheit und Sicherheit für Mieter und Vermieter, ohne einen der beiden Partner gegenüber dem heutigen Recht besser oder schlechter zu stellen. Darum empfehlen der Bundesrat und das eidgenössische Parlament ein Ja an der Urne am 8. Februar. Im Bundeshaus haben die Befürworter am Donnerstag über die deutlichen Verbesserungen des Mietrechts informiert. Die Vertreter des National- und Ständerats unterstrichen, dass es dem Parlament gelungen sei, zahlreiche Mängel des bestehenden Rechts durch klare und transparente Regeln für das Miteinander von Mietern und Vermietern zu ersetzen. Gleichzeitig werden die Interessen von Mietern oder Vermietern gewahrt und damit der verbreitete Mietfrieden in der Schweiz gesichert.
Lange geforderte Entkopplung vom Hypothekarzins
Mieter und Vermieter haben lange auf die Entkopplung der Mietzinse vom Hypothekarzins warten müssen. Mit der Revision des Mietrechts wird dieses Anliegen von Links und Rechts endlich Realität. Damit sind die Mieter nicht mehr länger den Launen des Finanzmarktes ausgesetzt. Sprunghafte Preisaufschläge bei den Mieten werden verhindert und eine ruhigere Mietzinsentwicklung garantiert. Diese massgebliche Vereinfachung verringert den administrativen Aufwand auf beiden Seiten und eliminiert die häufigste Quelle von Unsicherheiten und Mietrechtsstreitigkeiten. Ausserdem hat der heute massgebliche Zinssatz für variable Hypotheken der Kantonalbanken seine Bedeutung als Leitzins verloren. Dies birgt zunehmend die Gefahr, dass dieser Zinsleitsatz die tatsächliche Entwicklung des Hypothekarmarktes nicht mehr korrekt wiedergibt. Immobilien sind heute über eine breite Produktepalette finanziert, deren Zinse meist individuell festgelegt werden.
Teuerung als akzeptiertes Mass
Künftig dürfen laufende Mietverträge nur noch nach Massgabe der Teuerungsrate angepasst werden. Da die Teuerung erfahrungsgemäss weniger stark schwankt als die Hypothekarzinsen, lassen sich mit der neuen Regelung grosse Mietzinssprünge vermeiden. Die Mieten werden damit für beide Parteien besser berechenbar. Gleichzeitig ermöglicht das revidierte Gesetz den Vermietern mit der Teuerungsanpassung auch weiterhin eine angemessene Rendite auf ihren Immobilien. Dies dürfte sich investitionsfördernd auswirken und für ein grösseres Angebot von Mietwohnungen sorgen.
Vergleichsmiete als Sicherheitsnetz
Rechtsstreitigkeiten über den Anfangsmietzins sind in der Schweiz sehr selten. Kommt es dennoch zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Mietern und Vermietern über den angemessenen Mietzins, so sieht das geltende Mietrecht die Rendite des Vermieters und die Orts- und Quartierüblichkeit als Beurteilungskriterium vor. Diese Kriterien haben in der Praxis versagt. Die mietrechtliche Rendite beruht auf veralteten Werten und komplizierten marktfremden Berechnungsmustern. Und für die Ortsüblichkeit lassen sich in der unmittelbaren Umgebung meist keine direkt vergleichbaren Mietobjektefinden, die zum Beweis zugelassen würden. Darum hat der Gesetzgeber neu das Instrument der Vergleichsmiete geschaffen. Die Vergleichsmiete schafft ein transparentes und objektives Urteil über die Missbräuchlichkeit eines Mietzinses, ohne langwierige Beweisverfahren. Dabei werden in der ganzen Schweiz zahlreiche Objekte statistisch erhoben und zur Vergleichsmiete verdichtet. Den Schlichtungsstellen steht damit erstmals eine echte Vergleichsgrösse zur Verfügung. Durch die zufällige Auswahl der Objekte, die in die Vergleichsmiete einfliessen, und den grossen Umfang der statistisch erhobenen Daten können sich die Vergleichsmiete und die Mietzinse einzelner Objekte nicht gegenseitig hochschaukeln. Damit wird eine Mietzinsspirale wirksam verhindert.
Bundesrat und Parlament sagen Ja
Der diesjährige Bundespräsident Joseph Deiss bekräftige Ende des vergangenen Jahres den Willen des Bundesrates und des Parlamentes, mit der Revision ein klares, für alle Beteiligten faires und sicheres Mietrecht zu schaffen. Der Bundesrat ist überzeugt, dass das neue Recht nicht nur mithelfen wird, die Beziehungen zwischen der Mieterschaft und der Vermieterschaft zu verbessern. Es wird vielmehr den herrschenden Mietfrieden untermauern. Schutzklauseln, wie etwa die zeitliche Staffelung von Mietzinserhöhungen nach Renovationen und Handänderungen oder die Bremse bei hohen Teuerungsraten, sorgen dafür, dass die Interessen der Mieter geschützt sind. Gleichzeitig werden die Attraktivität des Immobilienmarktes für Vermieter erhalten und neue Investitionen in den Mietwohnungsmarkt gefördert. Als Vertreter des Komitees "Ja zum Mietrecht!" unterstrichen die Nationalräte Jean- Michel Cina (CVP, VS), Jean Fattebert (SVP, VD), Rolf Hegetschweiler (FDP ZH) und Pierre Triponez (FDP BE) anlässlich der Pressekonferenz in Bern die zahlreichen Verbesserungen für Mieter und Vermieter. "Fairplay braucht klare, transparente und einfache Regeln. Das revidierte Mietrecht ist ein Gesetz, das genau diese Anforderungen auf das Beste erfüllt. Es verdient unsere Zustimmung am 8. Februar an der Urne."
Das Komitee "Ja zum Mietrecht!" setzt sich aus zahlreichen National- und Ständeräten quer durch alle bürgerlichen Partien zusammen. Dem Co-Präsidium gehören an: SR Hermann Bürgi (SVP TG), NR Jean-Michel Cina (CVP VS), NR Jacques-Simon Eggly (LPS GE), NR Jean Fattebert (SVP VD), NR Jean-Paul Glasson (FDP FR), NR Rolf Hegetschweiler (FDP ZH), NR Doris Leuthard (CVP AG), NR Ruedi Lustenberger (CVP LU), NR Pirmin Schwander (SVP SZ), NR Pierre Triponez (FDP BE).
Weitere Informationen zur Vorlage finden Sie unter: www.jazummietrecht.ch
Kontakt:
Nationalrat Rolf Hegetschweiler
CO-Präsident Komitee "Ja zum Mietrecht!"
Tel. +41/1/487'17'70
Mobile: +41/79/200'98'42
alt Ständerat Toni Dettling
Präsident Hauseigentümerverband Schweiz
Tel. +41/41/811 60 21
Mobile: +41/79/341 73 20
Geschäftsstelle:
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Vizedirektorin
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