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Komitee "Ja zum Mietrecht!"

Sperrfrist, 08.01.04, 1200, HEV: Ja zum klaren, fairen und sicheren Mietrecht - Befürworter orientieren über Volksabstimmung vom 8. Februar

Bern (ots)

Sperrfrist: Donnerstag, 8. Januar 2004, 12.00 Uhr
Das revidierte Mietrecht bringt mehr
Klarheit und Sicherheit für Mieter und Vermieter, ohne einen der
beiden Partner gegenüber dem heutigen Recht besser oder schlechter zu
stellen. Darum empfehlen der Bundesrat und das eidgenössische
Parlament ein Ja an der Urne am 8. Februar. Im Bundeshaus haben die
Befürworter am Donnerstag über die deutlichen Verbesserungen des
Mietrechts informiert. Die Vertreter des National- und Ständerats
unterstrichen, dass es dem Parlament gelungen sei, zahlreiche Mängel
des bestehenden Rechts durch klare und transparente Regeln für das
Miteinander von Mietern und Vermietern zu ersetzen. Gleichzeitig
werden die Interessen von Mietern oder Vermietern gewahrt und damit
der verbreitete Mietfrieden in der Schweiz gesichert.
Lange geforderte Entkopplung vom Hypothekarzins
Mieter und Vermieter haben lange auf die Entkopplung der Mietzinse
vom Hypothekarzins warten müssen. Mit der Revision des Mietrechts
wird dieses Anliegen von Links und Rechts endlich Realität. Damit
sind die Mieter nicht mehr länger den Launen des Finanzmarktes
ausgesetzt. Sprunghafte Preisaufschläge bei den Mieten werden
verhindert und eine ruhigere Mietzinsentwicklung garantiert. Diese
massgebliche Vereinfachung verringert den administrativen Aufwand auf
beiden Seiten und eliminiert die häufigste Quelle von Unsicherheiten
und Mietrechtsstreitigkeiten. Ausserdem hat der heute massgebliche
Zinssatz für variable Hypotheken der Kantonalbanken seine Bedeutung
als Leitzins verloren. Dies birgt zunehmend die Gefahr, dass dieser
Zinsleitsatz die tatsächliche Entwicklung des Hypothekarmarktes nicht
mehr korrekt wiedergibt. Immobilien sind heute über eine breite
Produktepalette finanziert, deren Zinse meist individuell festgelegt
werden.
Teuerung als akzeptiertes Mass
Künftig dürfen laufende Mietverträge nur noch nach Massgabe der
Teuerungsrate angepasst werden. Da die Teuerung erfahrungsgemäss
weniger stark schwankt als die Hypothekarzinsen, lassen sich mit der
neuen Regelung grosse Mietzinssprünge vermeiden. Die Mieten werden
damit für beide Parteien besser berechenbar. Gleichzeitig ermöglicht
das revidierte Gesetz den Vermietern mit der Teuerungsanpassung auch
weiterhin eine angemessene Rendite auf ihren Immobilien. Dies dürfte
sich investitionsfördernd auswirken und für ein grösseres Angebot von
Mietwohnungen sorgen.
Vergleichsmiete als Sicherheitsnetz
Rechtsstreitigkeiten über den Anfangsmietzins sind in der Schweiz
sehr selten. Kommt es dennoch zu Meinungsverschiedenheiten zwischen
Mietern und Vermietern über den angemessenen Mietzins, so sieht das
geltende Mietrecht die Rendite des Vermieters und die Orts- und
Quartierüblichkeit als Beurteilungskriterium vor. Diese Kriterien
haben  in der Praxis versagt. Die mietrechtliche Rendite beruht auf
veralteten Werten und komplizierten marktfremden Berechnungsmustern.
Und für die Ortsüblichkeit lassen sich in der unmittelbaren Umgebung
meist keine direkt vergleichbaren Mietobjektefinden, die zum Beweis
zugelassen würden. Darum hat der Gesetzgeber neu das Instrument der
Vergleichsmiete geschaffen. Die Vergleichsmiete schafft ein
transparentes und objektives Urteil über die Missbräuchlichkeit eines
Mietzinses, ohne langwierige Beweisverfahren. Dabei werden in der
ganzen Schweiz zahlreiche Objekte statistisch erhoben und zur
Vergleichsmiete verdichtet. Den Schlichtungsstellen steht damit
erstmals eine echte Vergleichsgrösse zur Verfügung. Durch die
zufällige Auswahl der Objekte, die in die Vergleichsmiete
einfliessen, und den grossen Umfang der statistisch erhobenen Daten
können sich die Vergleichsmiete und die Mietzinse einzelner Objekte
nicht gegenseitig hochschaukeln. Damit wird eine Mietzinsspirale
wirksam verhindert.
Bundesrat und Parlament sagen Ja
Der diesjährige Bundespräsident Joseph Deiss bekräftige Ende des
vergangenen Jahres den Willen des Bundesrates und des Parlamentes,
mit der Revision ein klares, für alle Beteiligten faires und sicheres
Mietrecht zu schaffen. Der Bundesrat ist überzeugt, dass das neue
Recht nicht nur mithelfen wird, die Beziehungen zwischen der
Mieterschaft und der Vermieterschaft zu verbessern. Es wird vielmehr
den herrschenden Mietfrieden untermauern. Schutzklauseln, wie etwa
die zeitliche Staffelung von Mietzinserhöhungen nach Renovationen und
Handänderungen oder die Bremse bei hohen Teuerungsraten, sorgen
dafür, dass die Interessen der Mieter geschützt sind. Gleichzeitig
werden die Attraktivität des Immobilienmarktes für Vermieter erhalten
und neue Investitionen in den Mietwohnungsmarkt gefördert. Als
Vertreter des Komitees "Ja zum Mietrecht!" unterstrichen die
Nationalräte Jean- Michel Cina (CVP, VS), Jean Fattebert (SVP, VD),
Rolf Hegetschweiler (FDP ZH) und Pierre Triponez (FDP BE)  anlässlich
der Pressekonferenz in Bern die zahlreichen Verbesserungen für Mieter
und Vermieter. "Fairplay braucht klare, transparente und einfache
Regeln. Das revidierte Mietrecht ist ein Gesetz, das genau diese
Anforderungen auf das Beste erfüllt. Es verdient unsere Zustimmung am
8. Februar an der Urne."
Das Komitee "Ja zum Mietrecht!" setzt sich aus zahlreichen
National- und Ständeräten quer durch alle bürgerlichen Partien
zusammen. Dem Co-Präsidium gehören an: SR Hermann Bürgi (SVP TG), NR
Jean-Michel Cina (CVP VS), NR Jacques-Simon Eggly (LPS GE), NR Jean
Fattebert (SVP VD), NR Jean-Paul Glasson (FDP FR), NR Rolf
Hegetschweiler (FDP ZH), NR Doris Leuthard (CVP AG), NR Ruedi
Lustenberger (CVP LU), NR Pirmin Schwander (SVP SZ), NR Pierre
Triponez (FDP BE).
Weitere Informationen zur Vorlage finden Sie unter:
www.jazummietrecht.ch

Kontakt:

Nationalrat Rolf Hegetschweiler
CO-Präsident Komitee "Ja zum Mietrecht!"
Tel. +41/1/487'17'70
Mobile: +41/79/200'98'42

alt Ständerat Toni Dettling
Präsident Hauseigentümerverband Schweiz
Tel. +41/41/811 60 21
Mobile: +41/79/341 73 20

Geschäftsstelle:
Monika Sommer
Vizedirektorin
HEV Schweiz
Postfach 1173
8032 Zürich
Tel. +41/1/254'90'20
Fax: +41/1/254'90'35