Rechtsprofessoren für das Partnerschaftsgesetz
Hochrangige akademische Fachleute verteidigen das Partnerschaftsgesetz
Lausanne (ots)
19 Rechtsprofessorinnen und Rechtsprofessoren der ganzen Schweiz unterzeichnen eine allgemeine Stellungnahmen zum Partnerschaftsgesetz für gleichgeschlechtliche Paare (PartG).
Sie betonen unter anderem die gute Verträglichkeit und die Ergänzung des PartG zum Eherecht.
Angesichts gewisser Darstellungen einiger Argumente der Gegner des Bundesgesetzes über die eingetragene Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare (PartG) in der Presse möchten die Unterzeichneten mit den folgenden Erläuterungen einen Beitrag zur Ausgeglichenheit der demokratischen Debatte leisten.
Das PartG stellt keinerlei Gefahr dar - weder für die Grundfesten unserer Gesellschaft noch für die Institution der Ehe.
Das PartG gibt gleichgeschlechtlichen Paaren die Möglichkeit, ihrer Beziehung einen rechtlichen Rahmen zu verleihen. Diese staatliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare stellt in keiner Weise eine Bedrohung für die Ehe dar. Denn die eingetragene Partnerschaft ist ausschliesslich für homosexuelle Paare vorgesehen und wird klar von der Institution Ehe getrennt, die nach wie vor heterosexuellen Paaren vorbehalten bleibt.
Erfahrungen im Ausland haben gezeigt, dass die Einführung von Gesetzen, die homosexuellen Paaren eine offizielle Anerkennung ihrer Beziehung ermöglicht, die Grundwerte unserer Gesellschaft in keiner Weise gefährdet; weder nahm die Anzahl geschlossener Ehen ab, noch schadete es der Attraktivität der Institution als solcher.
Die Adoption und die künstliche Befruchtung werden ganz klar ausgeschlossen Das Gesetz schliesst ausdrücklich eingetragene Partnerschaften gleichgeschlechtlicher Paare von der Adoption und von der medizinisch assistierten künstlichen Fortpflanzung aus.
Entgegen den Behauptungen der PartGegner wird die Annahme des Gesetzes die Adoption nicht "durch die Hintertüre" einführen. Eine solche Aufhebung des Adoptionsverbots und des Ausschlusses von der Fortpflanzungsmedizin könnte nur durch eine Gesetzesänderung bewirkt werden. Dies ist aber aufgrund der aktuellen parlamentarischen Debatten äusserst unwahrscheinlich. Zudem untersteht eine solche Gesetzesänderung erneut dem Referendum. Und somit hätte auch hier das Schweizer Volk wiederum das letzte Wort.
Alle Gerichte und Verwaltungsbehörden sind in der Schweiz an das Gesetz und den Willen des Bundesgesetzgebers gebunden. Das gilt auch für das Bundesgericht, welches die Verfassungsmässigkeit von Bundesgesetzen nicht überprüfen kann. Der Entscheid des Gesetzgebers gegen eine Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare wird auch vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrecht nicht in Frage gestellt werden, denn dieser hat erst vor Kurzem die Ablehnung eines Staates der Adoption durch eine Person (allein) aufgrund deren sexueller Orientierung als nicht diskriminierend bezeichnet. Diese Praxis dürfte auch in naher Zukunft keine Änderung erfahren.
Das PartG ist ein nützliches und gemässigtes Gesetz, das die Diskriminierung von homosexuellen Paaren beseitigt.
Nach neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen ist der Anteil der homosexuellen Personen an der Gesamtbevölkerung kaum Schwankungen unterworfen (5 bis 10%). Was sich verändert ist lediglich die Einstellung der Gesellschaft. Diese verhält sich mehr oder weniger feindlich oder liberal, wodurch das Phänomen mehr oder weniger sichtbar wird. Die rechtliche Anerkennung von homosexuellen Paaren entspringt offensichtlich einem klaren Bedürfnis. Alleine schon die Anzahl der betroffenen Personen spricht für sich. Zudem ist die Achtung der Minderheiten in unserem Land seit jeher ein vordringliches Anliegen.
Die eingetragene Partnerschaft in der Schweiz ist eine gemässigte Lösung, die sowohl im Vernehmlassungsverfahren als auch im Parlament breite Unterstützung gefunden hat.
Entgegen den Behauptungen der Gesetzesgegner ist die eingetragene Partnerschaft durchaus sinnvoll. Es ist heute für diese Paare juristisch unmöglich, bestimmte rechtliche Bereiche zu regeln: Schwierigkeiten gibt es insbesondere bei Versicherungsangelegenheiten sowie im Erb-, Steuer- und Ausländerrecht.
Aus diesen Gründen fordern die Unterzeichneten die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes auf, am 5. Juni das Gesetz über die eingetragene Partnerschaft anzunehmen. Dieses Gesetz entspricht der Tradition der Achtung der Minderheiten und der demokratischen und liberalen Werte der Schweiz
Unterzeichnet von :
Université de Lausanne - Ariane Morin, Professorin für Obligationenrecht - André Kuhn, Professor für Strafrecht - Bettina Kahil, Professorin fürSozialversicherungsrecht - Andreas Ziegler, Professor für Völkerrecht
Université de Fribourg - Astrid Epiney, Professorin für Europarecht, Völkerrecht und Bundesstaatsrecht - Franz Werro, Professor für Zivilrecht - Pascal Pichonnaz, Professor für Privatrecht - Alexandra Rumo-Jungo, Professorin für Zivilrecht
Université de Genève - Andreas Bucher, Professor für Internationales Privatrecht
Universität Zurich - Peter Breitschmid, Professor für Privatrecht
Universität Bern - Hanspeter Walter, Professor für Zivilrecht - Pierre Tschannen, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht - Andreas Kley, Professor für Staatsrecht
Université de Neuchâtel - Pascal Mahon, Professor für Verfassungsrecht - Olivier Guillod, Professor für Zivilrecht
Universität St. Gallen - Robert Waldburger, Professor für Steuerrecht - Klaus Valender, Professor für Verwaltungsrecht - Bernhard Ehrenzeller, Professor für öffentliches Recht - Vito Roberto, Professor für Privatrecht - Thomas Geiser, Professor für Privatrecht
Kontakt:
Prof. Andrea Ziegler
Université de Lausanne (F)
Tel. +41/21/692'28'21
Mobile +41/76/386'20'04
Prof. Thomas Geiser
Universität St.Gallen (D)
Tel. +41/71/224'28'23
Alexandre Curchod
Anwalt, Lausanne, Koordinatator der Aktion
Mobile +41/76/385'00'85