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EJPD: Gewalt in der Ehe und in der Partnerschaft wird von Amtes wegen verfolgt Bundesrat setzt Gesetzesänderung auf den 1. April 2004 in Kraft

Bern (ots)

11.03.2004. In Zukunft werden Delikte, die in
häuslichen Gemeinschaften begangen werden, nicht mehr auf Antrag, 
sondern von Amtes wegen verfolgt. Der Bundesrat hat beschlossen, die 
entsprechenden Änderungen im Strafgesetzbuch auf den 1. April 2004 
in Kraft zu setzen.
Körperliche und sexuelle Gewalt gegen Ehegatten und hetero- oder 
homosexuelle Lebenspartnerinnen und -partner werden künftig nicht 
mehr als Bagatell- und Privatangelegenheit angesehen, sondern von 
Amtes wegen verfolgt. Die Änderungen im Strafgesetzbuch bewirken, 
dass auch die in der Ehe oder Partnerschaft begangene sexuelle 
Nötigung und Vergewaltigung als Offizialdelikte gelten. Das gilt 
auch für die gegenüber Ehegatten oder hetero- und homosexuellen 
LebenspartnerInnen begangenen einfachen Körperverletzungen, 
wiederholten Tätlichkeiten und Drohungen.
In diesen Fällen sowie bei der bereits heute von Amtes wegen 
verfolgten Nötigung soll jedoch das Verfahren auf Verlangen des 
Opfers provisorisch eingestellt werden können. Der 
Ermessensentscheid, ob das Verfahren eingestellt oder weitergeführt 
wird, liegt bei der zuständigen Behörde und nicht beim Opfer. Damit 
wird das Opfer vor möglichen Druckversuchen des Täters oder der 
Täterin geschützt. Widerruft das Opfer im Falle einer provisorischen 
Einstellung seine Zustimmung innerhalb von sechs Monaten, wird das 
Verfahren unverzüglich wieder aufgenommen. Die Einführung der 
Offizialmaxime mit der Möglichkeit, auf Gesuch des Opfers hin das 
Verfahren einzustellen, bietet den Kantonen eine wichtige 
Hilfestellung in ihrem Bemühen, die häusliche Gewalt wirksam zu 
bekämpfen.
Weitere Auskünfte:
André Riedo, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 41 03

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