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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

EJPD: Urheberrechtsschutz wird an Bedürfnisse der Informationsgesellschaft angepasst EJPD schickt Vorentwurf in die Vernehmlassung

Bern (ots)

15.09.2004. Werke der Literatur und Kunst sowie damit
verbundene Produkte wie Bücher, Tonträger oder Sendungen sollen auch 
im Zeitalter der Digitaltechnologie angemessen geschützt sein. Das 
macht eine Teilrevision des Urheberrechtsgesetzes notwendig. Einen 
entsprechenden Vorentwurf schickt das Eidgenössische Justiz- und 
Polizeidepartement im Auftrag des Bundesrats bis 31. Januar 2005 in 
die Vernehmlassung.
Durch die Revision des Urheberrechtsgesetzes soll das kreative 
Schaffen gefördert und der rechtliche Rahmen für den elektronischen 
Handel mit Werken der Literatur und Kunst verbessert werden. Der 
Bundesrat ist überzeugt, mit den vorgeschlagenen Massnahmen die 
vielfältigen Interessen der Kulturschaffenden, der 
Kulturwirtschaft, der Nutzer von urheberrechtlich geschützten 
Werken und Leistungen sowie der Informationsgesellschaft im 
Allgemeinen in ausgewogener Weise zu berücksichtigen
Die Schwerpunkte der Vorlage betreffen die Einführung – des in den 
Internet-Abkommen vorgesehenen Umgehungsverbots für technische 
Massnahmen wie Zugangs- oder Kopiersperren. Damit können in 
digitaler Form verbreitete Werke oder Leistungen sowohl online als 
auch offline – beispielsweise auf CDs oder DVDs – gegen unerlaubte 
Verwendungen geschützt werden; – eines Schutzes der Nutzer und 
Konsumenten vor einer missbräuchlichen Anwendung der technischen 
Kontrollmöglichkeiten; – einer Geräteabgabe, die namentlich den 
Einzug der Vergütung für das Fotokopieren von Werken in den KMU 
vereinfachen soll; – von neuen Schutzausnahmen für Sendeunternehmen 
sowie für behinderte Menschen.
Die Revision des Urheberrechtsgesetzes verfolgt insbesondere das 
Ziel, die vom Bundesrat unterzeichneten WIPO-Abkommen von 1996 
betreffend das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte zu 
ratifizieren. Die beiden Verträge legen die Standards für die 
Anpassung des Schutzes an die neuen Kommunikationstechnologien der 
Informationsgesellschaft fest und werden deshalb auch Internet- 
Abkommen genannt.
Die Schweiz ist als moderner Industriestaat auf einheitliche 
Rahmenbedingungen zur Anwendung der globalen 
Kommunikationstechnologien angewiesen. Mit der Ratifikation der 
Internet-Abkommen wird sie einen Beitrag zur weltweiten 
Harmonisierung des Urheberrechtsschutzes leisten.
Bei der Umsetzung der Internet-Abkommen wurde zudem die Richtlinie 
der Europäischen Gemeinschaft zum Urheberrecht in der 
Informationsgesellschaft berücksichtigt, mit der die Ratifikation 
dieser Abkommen durch die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaft 
selbst vorbereitet worden ist. Die Revision führt somit auch zu 
einer Annäherung an den auf Gemeinschaftsebene harmonisierten 
Urheberrechtsschutz.
Die Vernehmlassungsunterlagen können beim Eidg. Institut für 
Geistiges Eigentum, 3003 Bern oder direkt unter 
http://www.ige.ch/D/jurinfo/j103.shtm bezogen werden.
Weitere Auskünfte:
Carlo Govoni, Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum, 
Tel. 031 322 49 85

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