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Stellungnahme zum Gesetz über Bauarbeitenkoordination

Vaduz (ots)

Bei der Behandlung der Gesetzesvorlage über die
Koordination der Sicherheits- und Gesundheitsschutzmassnahmen bei
Bauarbeiten im Landtag wurden verschiedene Fragen zu einigen Artikeln
aufgeworfen. Die Regierung hat in einer Stellungnahme die einzelnen
Fragen beantwortet.
In verschiedenen Voten wurde darauf hingewiesen, dass der
Geltungsbereich des Gesetzes auch auf Baustellen, auf der
Arbeitnehmer verschiedener Arbeitgeber nacheinander anwesend sind,
ausgeweitet werden sollte. In der Praxis können auf Baustellen
Arbeitnehmer des einen Arbeitgebers nach getaner Arbeit Gefahren für
die Arbeitnehmer des nachfolgenden Arbeitgebers hinterlassen, wie
z.B. nicht Instand gestellte Gerüste oder Geländer, nicht
verspriesste Gräben, nicht geeignete Maschinen usw. Die Regierung hat
in ihrer Stellungnahme diese Änderung aufgenommen.
Weiters wurde die Frage gestellt, wann ein Sicherheits- und
Gesundheitsschutzplan erstellt werden muss. Die Regierung führt in
ihrer Antwort aus, dass ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
erstellt werden muss, wenn auf der Baustelle Arbeitnehmer
verschiedener Arbeitgeber tätig sind, eine Vorankündigung
erforderlich ist oder wenn besondere gefährliche Arbeiten ausgeführt
werden.
Ausserdem hat die Regierung einzelne wenige formelle oder
legistische Änderungen angebracht.

Kontakt:

Ressort: Wirtschaft/Regierungsrat Hansjörg Frick
Sachbearbeitung: Amt für Volkswirtschaft, Tel. +423/236'68'71

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li
Nr. 503 2002/2734-7511

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