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pafl: Masernerkrankungen in der Schweiz - Impfstatus in Liechtenstein sollte überprüft werden

Vaduz (ots)

Vaduz, 6. Mai (pafl) - Im Rahmen der zahlreichen
Masernerkrankungen in der Schweiz sind seit Beginn dieses Jahres fast
1'400 Menschen erkrankt; 68 davon im Raum Appenzell Innerrhoden, 60 
Fälle in St. Gallen, 7 Fälle in Appenzell Ausserrhoden und 82 Fälle 
in Graubünden. In Liechtenstein sind bis auf einen Fall im letzten 
Jahr keine Masern aufgetreten. "Aufgrund der Nähe zu den betroffenen 
Kantonen empfehlen wir der Liechtensteiner Bevölkerung, in Absprache 
mit dem Bundesamt für Gesundheit in Bern, ihren Impfstatus zu 
überprüfen", empfiehlt Sabine Erne vom Amt für Gesundheit.
Häufig Komplikationen
Masern werden vom Masernvirus verursacht und mittels Tröpfchen 
übertragen. Nach einer Ansteckung treten die ersten Beschwerden erst 
10 bis 14 Tage später auf. Ansteckend ist man jedoch bereits 3 bis 4 
Tage vor und 3 bis 5 Tage nach Ausbruch der Masern. Da es sich um 
eine virale Erkrankung handelt, können nur die Beschwerden gelindert 
werden, eine gezielte Behandlung gibt es nicht. Masern verlaufen bei 
Kindern meist unproblematisch, aber es können sowohl 
Lungenentzündungen als auch Hirnentzündungen auftreten. Auch 
Todesfälle unter Kindern sind bekannt. Bei den Erwachsenen verläuft 
die Erkrankung meist schwerer und es treten häufiger Komplikationen 
auf.
Jahrgang 1968 und jünger: Eine Impfdosis genügt nicht
Liechtenstein hat im Jahre 1968 mit der Impfung gegen Masern 
begonnen und zwar mit einem 1-Dosis-Schema. Heute ist bekannt, dass 
dieses Schema keinen ausreichenden Schutz vor der Erkrankung bietet. 
Das Amt für Gesundheit empfiehlt allen ab Jahrgang 1968 und jünger zu
überprüfen, ob eine zweite Impfung gegen Masern in der Vergangenheit 
erfolgt ist. "Falls nicht, sollte die Impfung nachgeholt werden. Nur 
wer sicher einmal an Masern erkrankt ist, kann auf eine Impfung 
verzichten", so Sabine Erne.
Übergangsphase 1965 bis 1967
Den Jahrgängen 1965 bis 1967 empfiehlt das Amt für Gesundheit, 
sich zur Sicherheit impfen zu lassen. Diese Jahrgänge gehören der 
Übergansphase an, in der die Wahrscheinlichkeit, mit Masern in 
Kontakt gekommen zu sein, geringer ist. Ausgenommen sind Personen die
ausserplanmässig gegen Masern geimpft worden sind oder deren 
Erkrankung vom Arzt dokumentiert wurde.
Jahrgänge 1964 und älter
Die Jahrgänge 1964 und älter können davon ausgehen, dass sie 
während der Kindheit Masern durchgemacht und deshalb einen genügenden
Schutz haben.
Hausarzt und Amt für Gesundheit helfen
Sowohl die durchgemachte Erkrankung wie auch die Impfung mit zwei 
Dosen schützen ein Leben lang. Es gibt jedoch Personen, bei denen die
Impfung versagen kann. Diese erkranken trotz Impfung, da ihr Körper 
auf die Impfung nicht mit der Herstellung von Antikörpern reagiert 
hat. Solche Fälle treten auf, sind aber sehr selten. Beim zwei 
Dosen-Schema entspricht dies ungefähr 1 Prozent!
Bei Fragen oder Unsicherheiten können der Hausarzt oder Sabine 
Erne, Amtsärztin, Tel.: +423 236 73 45, kontaktiert werden.

Kontakt:

Amt für Gesundheit
Sabine Erne , Amtsärztin
Tel.: +423 236 73 45

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