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pafl: Übereinkommen über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten vom 24. November 1983

Vaduz (ots)

Vaduz, 16. Juli (pafl) - Die Regierung unterbreitet
dem Landtag den Bericht und Antrag betreffend das Übereinkommen über 
die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten vom 24. November 1983 zur
Genehmigung. Das Europäische Übereinkommen über die Entschädigung für
Opfer von Gewalttaten  ist am 24. November 1983 zur Unterzeichnung 
aufgelegt worden und am 1. Februar 1988 in Kraft getreten. Es 
harmonisiert die Gesetzgebungen der Vertragsstaaten im Bereich der 
Entschädigung für Opfer von Gewalttaten.
Das Opfer bzw. die von ihm abhängigen Hinterbliebenen sind durch 
denjenigen Staat zu entschädigen, in dessen Hoheitsgebiet die 
Straftat, namentlich schwere Körperverletzung oder 
Gesundheitsschädigung, begangen wurde, sofern eine Entschädigung 
nicht in vollem Umfang aus anderen Quellen gedeckt werden kann. Die 
Wiedergutmachung des Unrechts ist an Staatsangehörige von 
Vertragsstaaten des Übereinkommens und an Staatsangehörige aller 
Mitgliedsstaaten des Europarats zu leisten, die ihren ständigen 
Aufenthalt in dem Vertragsstaat haben, in dessen Hoheitsgebiet die 
Straftat begangen worden ist. Es müssen zumindest der 
Verdienstausfall, die Heilbehandlungs- und Krankenhauskosten, die 
Bestattungskosten und bei Unterhaltsberechtigten der Ausfall von 
Unterhalten gedeckt werden.
Das Übereinkommen stellt Grundsätze auf, zu deren Umsetzung sich 
die Vertragsstaaten verpflichten. Die Ratifikation des Übereinkommens
hätte einerseits eine Besserstellung jener Liechtensteinerinnen und 
Liechtensteiner zur Folge, die in einem Vertragsstaat des 
Übereinkommens Opfer eines Gewaltverbrechens werden. Andererseits ist
es auch aus Gründen der Gerechtigkeit und der europäischen sozialen 
Solidarität angezeigt, sich länderübergreifend mit der Lage der Opfer
vorsätzlicher Gewalttaten zu befassen. Ebenfalls zu berücksichtigen 
ist, dass das Übereinkommen seit dem 11. September 2001 vom Europarat
als eines der Instrumente im Kampf gegen den Terrorismus bezeichnet 
wird und dadurch wieder mehr Beachtung gefunden hat.
Mit Inkrafttreten des liechtensteinischen Opferhilfegesetzes am 1.
April 2008 erfüllt das liechtensteinische Recht die Bestimmungen des 
Übereinkommens. Weitere rechtliche Anpassungen sind nicht notwendig.

Kontakt:

Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Andrea Hoch
Tel.: +423 236 60 62

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