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pafl: Regierung verabschiedet Bericht und Antrag zur Abänderung der Zivilprozessordnung

Vaduz (ots)

Vaduz, 3. Juni (pafl) - Die Regierung hat in ihrer
Sitzung vom 2. Juni 2009 den Bericht und Antrag betreffend die 
Abänderung der Zivilprozessordnung zu Handen des Landtags 
verabschiedet. Anlass für diese Abänderung der Zivilprozessordnung 
ist ein Urteil des Staatsgerichtshofs, welches die Bestimmungen über 
die Leistung einer Sicherheit im Zivilprozessrecht (aktorische 
Kaution) als EWR-rechtswidrig aufgehoben hat.
Dadurch entstand die in der Praxis unbefriedigende Situation, dass
ein Beklagter von einem Kläger mit Wohnsitz im Ausland keine 
Sicherheitsleistung für Prozesskosten mehr verlangen kann. Diese 
schützt den im Inland Beklagten eines Verfahrens vor der Situation, 
das Verfahren gegen den Kläger mit Wohnsitz im Ausland zwar gewonnen 
zu haben, seines berechtigten Kostenersatzes allerdings verlustig zu 
gehen, da die Einbringung des Kostenersatzes nicht möglich ist.
"Mit der gegenständlichen Regierungsvorlage soll dieser Missstand 
korrigiert werden", sagt Regierungsrätin Aurelia Frick. So ist 
vorgesehen, dass ein Beklagter im Zivilprozess die Leistung einer 
Sicherheit für Prozesskosten verlangen kann, wenn die 
Vollstreckbarkeit seines Kostenersatzanspruchs im Ausland nicht 
gewährleistet ist.

Kontakt:

Ressort Justiz
Ivana Ritter, Mitarbeiterin der Regierung
Tel.: + 423 236 60 85

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