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ikr: Zahlreiche Asylgesuche aus der EU

Vaduz (ots/ikr) -

70 Personen suchten in den ersten acht Monaten des laufenden Jahres in Liechtenstein um Asyl an. Dies sind 30 Gesuche mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres und nur vier weniger als im gesamten vergangenen Jahr. Diese Zunahme liegt vor allem an einer Fülle von Asylgesuchen, welche durch EU-Bürger oder Personen mit Daueraufenthaltsrecht in der EU - 27 Rumänen, ein Deutscher, zwei Osteuropäer mit Aufenthaltsbewilligung in Deutschland - eingereicht worden sind.

Schnelle Verfahren zeigen Wirkung

Die rumänischen Staatsbürger stellten ihre Gesuche allesamt zwischen Mai und Juli. Bei den Befragungen durch das Ausländer- und Passamt (APA) gaben sie durchwegs ökonomische Beweggründe an, also dass sie in ihrer Heimat keine Arbeit fänden oder sich die sozialen Einrichtungen Rumäniens nicht um sie kümmerten. Ausserdem stellte sich heraus, dass sie fast alle miteinander verwandt oder zumindest bekannt waren. Dies legte den Schluss nahe, dass es den jeweiligen Gesuchstellern lediglich darum gegangen ist, einige Zeit in den Liechtensteiner Asylstrukturen unterzukommen und verpflegt zu werden.

Das APA ist daher dazu übergegangen, die Verfahren zu beschleunigen. Aufgrund fehlender Asylgründe und der Tatsache, dass die Gesuchsteller in einem Schengen-Mitgliedsstaat ein Aufenthaltsrecht besitzen, wurden die Gesuche schliesslich noch innerhalb der Einreisebefragung als unzulässig abgewiesen und ein entsprechender Entscheid eröffnet. Seit dieser Beschleunigung der Verfahren sind keine neuen Gesuche von Rumänen mehr eingereicht worden.

22 Personen im Asylverfahren

Den 70 Gesuchen stehen 59 Ausreisen ehemaliger Asylsuchender gegenüber. Davon sind 23 Personen untergetaucht, zwölf Personen verliessen Liechtenstein kontrolliert, also mit gültigen Ausweispapieren, 19 Personen zogen ihr Asylgesuch zurück und fünf wurden auf dem Dublin-Weg in das für die Durchführung ihres Verfahrens zuständige Mitgliedsland überstellt. Hinzu kommt, dass drei Personen vorläufig aufgenommen worden sind, d.h., dass die Regierung zum Schluss gekommen ist, dass sie nicht über Asylgründe verfügen und daher auch nicht als Flüchtling anerkannt werden können. Gleichzeitig ist es bei den Betroffenen aber nicht möglich, zulässig oder zumutbar, sie in ihr Heimatland zurückzuschicken. Somit befanden sich per Ende August 21 Personen in einem der verschiedenen Stadien des Asylverfahrens in Liechtenstein.

Zu den 22 Asylsuchenden hinzu kommen 23 vorläufig aufgenommene Personen, welche, was Betreuung und Fürsorgeleistungen betrifft, ebenfalls in den Geltungsbereich des Asylgesetzes fallen.

Kontakt:

Ausländer- und Passamt
Heribert Beck, Leiter Abteilung Asyl
T +423 236 61 54

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