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ikr: Stellungnahme der Regierung zur Revision des Exekutionsrechts verabschiedet

Vaduz (ots/ikr) -

Zur Beantwortung der im Rahmen der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen hat die Regierung am 9. Oktober 2018 eine Stellungnahme betreffend die Abänderung der Exekutionsordnung verabschiedet.

Der Landtag hatte im September 2018 die Revision des Exekutionsrechts in erster Lesung behandelt. Dabei geht es um den ersten Teil einer umfassenden Reform des Exekutionsrechts, welche in drei Etappen vollzogen werden soll und eine Modernisierung der Rechtsgrundlagen sowie eine Effizienzsteigerung der Gerichtspraxis zum Ziel hat. Diese erste Teilrevision betrifft schwerpunktmässig den Allgemeinen Teil der Exekutionsordnung und die Bestimmungen über die Fahrnisexekution.

Kernpunkte der Stellungnahme

Das Reformprojekt wurde von den Abgeordneten im Rahmen der ersten Lesung begrüsst und wurden nur wenige Fragen aufgeworfen.

Die Regierung geht in ihrer Stellungnahme insbesondere vertieft auf die Befugnisse des Gerichtsvollziehers ein und erläutert die Hintergründe einzelner Bestimmungen noch näher.

Die zweite Lesung im Landtag soll im November erfolgen. Der neue Rechtsrahmen soll am 1. März 2019 in Kraft treten.

Kontakt:

Ministerium für Äusseres, Justiz und Kultur
Generalsekretariat
T +423 236 60 08

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