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ikr: Vernehmlassungsbericht zur Schaffung eines Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes verabschiedet

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 29. Oktober 2019 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Schaffung eines Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes (HIKrG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze verabschiedet.

Die Gesetzesvorlage dient der Umsetzung der Richtlinie 2014/17/EU über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher, die innerhalb des EWR einen einheitlichen und effizienten Hypothekarkreditmarkt mit einem hohen Konsumentenschutzniveau zum Ziel hat. Als Rezeptionsvorlage für die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht dient die österreichische Gesetzgebung.

Die Richtlinie enthält Mindestvorschriften für die Vergabe und Vermittlung von Hypothekarkrediten, um Konsumenten besser vor unseriösen Kreditvergabepraktiken zu schützen. Erfasst werden alle von Konsumenten aufgenommenen Kredite für den Erwerb einer Wohnimmobilie sowie bestimmte Kredite für die Renovierung von Wohnimmobilien. Ebenso werden Konsumentenkredite, die durch eine Hypothek oder in vergleichbarer Weise gesichert sind, vom Anwendungsbereich der Richtlinie erfasst. Die Richtlinie führt erstmalig allgemeine Bewilligungsanforderungen und die Möglichkeit zur grenzüberschreitenden Tätigkeit im Rahmen der Dienstleistungs- oder Niederlassungsfreiheit für Kreditvermittler ein. Die wichtigsten Regelungen betreffen Informationspflichten für Kreditgeber und Kreditvermittler, Anforderungen an die Durchführung der Dienstleistungen (z.B. bezüglich der Kenntnisse und Fähigkeiten des Personals), die Verpflichtung zu einer Kreditwürdigkeitsprüfung, Regeln zur vorzeitigen Rückzahlung und zu Fremdwährungskrediten sowie bezüglich Kopplungs- und Bündelungsgeschäften.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage (www.rk.llv.li) bezogen werden. Die Frist läuft bis zum 29. Dezember 2019.

Kontakt:

Ministerium für Infrastruktur, Wirtschaft und Sport
Katja Gey, Leiterin Amt für Volkswirtschaft
T +423 236 68 71

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