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Bundesamt für Landwirtschaft

Auflage des AOC-Gesuchs für Emmentaler

Bern (ots)

Das Bundesamt für Landwirtschaft hat heute das Gesuch
um Registrierung einer geschützten Ursprungsbezeichnung (AOC) für
Emmentaler im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht. Um den
Schutz dieser Bezeichnung nachgesucht hat die Sortenorganisation
Emmentaler Switzerland. Emmentaler ist ein vollfetter Hartkäse aus
Rohmilch. Er verdankt seinen Namen der Region Emmental im Kanton
Bern, die auch heute noch eines der Hauptproduktionsgebiete
darstellt. Das geografische Gebiet für Produktion, Verarbeitung und
Veredelung des Käses bilden die Kantone Aargau, Bern (ohne den
Amtsbezirk Moutier), Glarus, Luzern, Schwyz, Solothurn, St. Gallen,
Thurgau, Zug und Zürich sowie der See- und Sensebezirk des Kantons
Freiburg.
Den typischen Geschmack verdankt der Emmentaler der silagefreien
Fütterung der Kühe, der traditionellen Verarbeitung der
naturbelassenen Rohmilch sowie der Verwendung von
Propionsäurebakterienkulturen. Der Emmentaler muss während mindestens
vier Monaten im Gebiet affiniert worden sein. Nach dem Salzbad reift
der Emmentaler zuerst im warmen Gärkeller - in diesem Reifungsprozess
bilden sich die charakteristischen Emmentaler Käselöcher - und
anschliessend im kühleren Lagerkeller.
Seit 1962 ist Emmentaler gemäss Verordnung über die Bezeichnungen
von Schweizer Käse ein Produkt mit Herkunftsbezeichnung.
Zusätzlich hat eine von der gesuchstellenden Organisation in
Auftrag gegebene demoskopische Umfrage ergeben, dass 39 Prozent der
befragten Personen aus der Schweiz erwartet, dass der Emmentaler
ausschliesslich in der Deutschschweiz produziert wird. Der Antrag von
Mitgliedstaaten der EU, den Emmentaler in die europäische Liste der
Gattungsbezeichnungen aufzunehmen, wurde von der Ratsmehrheit
abgelehnt.
Mit dem Register der Ursprungsbezeichnungen und geografischen
Angaben lassen sich Gebietsnamen und traditionelle Bezeichnungen von
landwirtschaftlichen Erzeugnisse schützen (Wein ausgenommen), deren
Qualität und Haupteigenschaften durch ihre geografische Herkunft
bestimmt werden. Ist ein Name geschützt, darf er nur von Produzenten
des entsprechend definierten geografischen Gebiets benutzt werden.
Sie müssen sich an ein detailliertes Pflichtenheft halten. Die
Eintragungsgesuche werden öffentlich aufgelegt. Personen mit einem
schutzwürdigen Interesse sowie die Kantone können innert drei Monaten
Einsprache erheben.

Kontakt:

Katja Hinterberger
Sektion Milch und Milchprodukte
Tel. +41/31/322'25'36

Bundesamt für Landwirtschaft
Presse- und Informationsdienst

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