Auflage des AOC-Gesuchs für Emmentaler
Bern (ots)
Das Bundesamt für Landwirtschaft hat heute das Gesuch um Registrierung einer geschützten Ursprungsbezeichnung (AOC) für Emmentaler im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht. Um den Schutz dieser Bezeichnung nachgesucht hat die Sortenorganisation Emmentaler Switzerland. Emmentaler ist ein vollfetter Hartkäse aus Rohmilch. Er verdankt seinen Namen der Region Emmental im Kanton Bern, die auch heute noch eines der Hauptproduktionsgebiete darstellt. Das geografische Gebiet für Produktion, Verarbeitung und Veredelung des Käses bilden die Kantone Aargau, Bern (ohne den Amtsbezirk Moutier), Glarus, Luzern, Schwyz, Solothurn, St. Gallen, Thurgau, Zug und Zürich sowie der See- und Sensebezirk des Kantons Freiburg.
Den typischen Geschmack verdankt der Emmentaler der silagefreien Fütterung der Kühe, der traditionellen Verarbeitung der naturbelassenen Rohmilch sowie der Verwendung von Propionsäurebakterienkulturen. Der Emmentaler muss während mindestens vier Monaten im Gebiet affiniert worden sein. Nach dem Salzbad reift der Emmentaler zuerst im warmen Gärkeller - in diesem Reifungsprozess bilden sich die charakteristischen Emmentaler Käselöcher - und anschliessend im kühleren Lagerkeller.
Seit 1962 ist Emmentaler gemäss Verordnung über die Bezeichnungen von Schweizer Käse ein Produkt mit Herkunftsbezeichnung.
Zusätzlich hat eine von der gesuchstellenden Organisation in Auftrag gegebene demoskopische Umfrage ergeben, dass 39 Prozent der befragten Personen aus der Schweiz erwartet, dass der Emmentaler ausschliesslich in der Deutschschweiz produziert wird. Der Antrag von Mitgliedstaaten der EU, den Emmentaler in die europäische Liste der Gattungsbezeichnungen aufzunehmen, wurde von der Ratsmehrheit abgelehnt.
Mit dem Register der Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben lassen sich Gebietsnamen und traditionelle Bezeichnungen von landwirtschaftlichen Erzeugnisse schützen (Wein ausgenommen), deren Qualität und Haupteigenschaften durch ihre geografische Herkunft bestimmt werden. Ist ein Name geschützt, darf er nur von Produzenten des entsprechend definierten geografischen Gebiets benutzt werden. Sie müssen sich an ein detailliertes Pflichtenheft halten. Die Eintragungsgesuche werden öffentlich aufgelegt. Personen mit einem schutzwürdigen Interesse sowie die Kantone können innert drei Monaten Einsprache erheben.
Kontakt:
Katja Hinterberger
Sektion Milch und Milchprodukte
Tel. +41/31/322'25'36
Bundesamt für Landwirtschaft
Presse- und Informationsdienst