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Abstimmungsvorlagen für den 2.Juni 2002

Bern (ots)

Der Bundesrat hat entschieden, am 2.Juni 2002 die
zwei abstimmungsreifen Vorlagen betreffend den
Schwangerschaftsabbruch, das heisst die Gesetzesänderung und die
Volksinitiative, zur Abstimmung zu bringen. Hingegen kommt das
Elektrizitätsmarktgesetz (EMG) erst am 22.September 2002 zur
Abstimmung, da zunächst die Konsensgespräche über die Verordnung
fortgesetzt werden sollen.
Am 2.Juni 2002 wird somit über die Änderung des Schweizerischen
Strafgesetzbuches (mehrere Artikel betreffend den
Schwangerschaftsabbruch) und über die Volksinitiative «für Mutter und
Kind - für den Schutz des ungeborenen Kindes und für die Hilfe an
seine Mutter in Not» abgestimmt.
Der Bundesrat hatte bereits früher den Grundsatzentscheid
getroffen, über diese beiden Vorlagen gemeinsam abstimmen zu lassen.
Die vom Parlament auf Grund einer parlamentarischen Initiative
erarbeitete Gesetzesänderung sieht eine Fristenregelung vor, gemäss
welcher der Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen
grundsätzlich straflos ist. Angesichts der immer grösseren Diskrepanz
zwischen Gesetz und Realität hält der Bundesrat die Neuregelung des
Schwangerschaftsabbruchs für dringlich und er unterstützt die vom
Parlament beschlossene Fristenregelung. Die in der Initiative «für
Mutter und Kind» vorgeschlagene Regelung lehnt er hingegen ab, denn
sie wäre deutlich restriktiver als die heute in den meisten Kantonen
herrschende Praxis.
Abstimmungsreif wäre auch das Elektrizitätsmarktgesetz (EMG),
gegen das das Referendum ergriffen worden ist. Da jedoch die
entsprechende Verordnung noch nicht reif ist, hat der Bundesrat die
Abstimmung über das EMG auf den 22.September 2002 angesetzt. Er kommt
damit auch dem Wunsch nach Klarheit über das weitere Vorgehen
entgegen. In den kommenden Wochen und Monaten wird das Bundesamt für
Energie (BFE) die Gespräche mit jenen Kreisen weiterführen, die an
den Vollzugsfragen des EMG besonders interessiert sind. Damit sollen
die in der Vernehmlassung zu Tage getretenen Differenzen so weit als
möglich aus dem Weg geräumt werden. Das BFE will vor allem die Kritik
an der hohen Regelungsdichte der Verordnung Rechnung tragen.
Im Vordergrund der Gespräche mit den direkt betroffenen
Organisationen und den Fachgruppen der Elektrizitätswirtschaft steht
die Optimierung der Massnahmen, die eine geordnete Öffnung des
Elektrizitätsmarktes gewährleisten sollen. Die Verordnung soll im
Sinne einer stärkeren Subsidiarität und einer grösseren
Eigenverantwortung der Elektrizitätsbranche entschlackt werden. Sie
soll dem Bundesrat im Frühsommer zur Genehmigung unterbreitet werden.
Die Vernehmlassung zur Elektrizitätsmarktverordnung (EMV) dauerte
vom 5.Oktober bis zum 7.Dezember 2001. Rund 230 Stellungnahmen gingen
ein. Obwohl die Auswertung der Vernehmlassung noch im Gange ist,
zeichnen sich die wesentlichsten Kritkipunkte bereits heute ab.
Generell bemängelt die Wirtschaft die zu hohe Regelungsdichte.
Umweltschutzkreise fordern eine stärkere Förderung der erneuerbaren
Energie und mindestens die Beibehaltung der diesbezüglichen
Bestimmungen in der Verordnung. Für die Konsumentenorganisationen
sind vor allem die Transparenz über Herkunft und Preise der
Elektrizität sowie die Versorgungssicherheit von zentraler Bedeutung.
Von verschiedenen Seiten wird gefordert, die Rolle und der
Entscheidungsspielraum der Schiedskommission seien zu stärken und die
nötigen Regelungen seien zeitlich gestaffelt einzuführen, nicht
bereits mit der EMV. Damit sollen die Erfahrungen der schrittweisen
Marktöffnung berücksichtigt werden.

Kontakt:

SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI
Information

Henry Sickert
Sektion Politische Rechte
Tel. +41/31/322'37'43

Für EMV:
Martin Renggli
Chef der Abteilung Energiewirtschaft und -politik, BFE
Tel. +41/31/322'56'33

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