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Verfahren der SWITCH rechtswidrig? - Einführung von ".ch"-Domänen mit Akzenten und Umlauten

Bern (ots)

Die Registrierungsstelle für ".ch"-Domänen (SWITCH)
plant, ab dem 1. März 2004 nach dem Prinzip "first come, first
served" neu auch Domain-Namen zur Registrierung zuzulassen, welche
Akzente und Umlaute enthalten. Bisher mussten für solche Zeichen
Umschreibungsmöglichkeiten gefunden werden. Die Art des
Zuteilungsverfahrens der SWITCH kann dazu führen, dass Dritte in
schmarotzerischer Weise von den Investitionen der bisherigen Halter
solcher Domain-Namen profitieren können.
Bislang konnten Domain-Namen der zweiten Ebene unter der
Internet-Domäne ".ch" nur aus den 37 Zeichen des ASCII-Zeichensatzes
gebildet werden. Es war aus technischen Gründen nicht möglich,
".ch"-Domain-Namen wie "café.ch" oder "müller.ch" zu registrieren. So
musste anstatt eines ‚é' ein einfaches ‚e' eingetragen werden und für
ein ‚ü' hat sich die Umschreibung ‚ue' eingebürgert. Diese
Umschreibungen haben sich im Verkehr durchgesetzt. Jeder
Internetnutzer und jede Internetnutzerin weiss heute, wie
Domain-Namen mit Akzenten oder Umlauten im Internet einzugeben sind.
Auch Internet-Suchdienste wie "google.ch" machen beim Suchergebnis
keinen Unterschied, ob ein Suchbegriff mit ‚ü' oder ‚ue' eingetippt
wird. Damit ist heute der Halter des Domain-Names "mueller.ch"
faktisch auch bereits Inhaber des Domain-Namens "müller.ch".
Domain-Namen mit der Endung ".ch" können dank dem internationalen
Standard IDN (Internationalized Domain Names) zukünftig 31
zusätzliche Zeichen enthalten. SWITCH sieht vor, Gesuche für
Domain-Namen, welche eines oder mehrere der neu zugelassenen Zeichen
enthalten, ab dem 1. März 2004 nach dem Prinzip "first come, first
served" entgegen zu nehmen. Es wird ausdrücklich darauf verzichtet,
den bisherigen Haltern von Domain-Namen oder Kennzeichenrechten
bestimmte Vorrechte einzuräumen. Auch werden keine Reservationen für
bestimmte Domain-Namen akzeptiert. SWITCH hat es zudem bis heute
unterlassen, die bisherigen Inhaber von über 540'000 ".ch"-Domänen
direkt über das geplante Verfahren zur Einführung von IDN zu
informieren. Diese hätten nach Art. 2 Abs. 3 der Verordnung über die
Adressierungselemente im Fernmeldebereich (AEFV) mindestens sechs
Monate vor der Einführung von IDN über das geplante Vorgehen
benachrichtigt werden müssen. Für viele betroffene Halter von
Domain-Namen wird daher das böse Erwachen erst nach dem 1. März 2004
kommen. Nämlich dann, wenn ein Dritter denselben Domain-Namen,
welcher bislang umschrieben werden musste, in schmarotzerischer Art
und Weise als Erster mit Akzenten oder Umlauten registriert. Der
bisher alleinige Halter muss dann - sofern überhaupt möglich -
zeitaufwändig und kostenintensiv seine Rechte auf dem gerichtlichen
Weg durchsetzen.
Die Firma reisen.ch AG, welche unter anderem auch das bekannte
Schweizer Reise-Portal "reisen.ch" betreibt,  taxiert das von der
SWITCH gewählte Verfahren zur Einführung von IDN als rechtswidrig.
Der Verwaltungsrat des Unternehmens ist der Ansicht, dass durch das
Vorgehen der SWITCH sowohl geltendes Bundesrecht wie auch die
berechtigten Interessen zahlreicher Unternehmen und Privater verletzt
werden. Die reisen.ch AG hat daher am 18.01.04 bei der SWITCH mittels
eines Gesuchs verlangt, dass ihr als bisherige Halterin von
".ch"-Domänen mit "ae", "oe", "ue" auf 1. März 2004 automatisch auch
die entsprechenden Domain-Namen mit "ä", "ö", "ü" als inaktive
Domain-Namen zuzuteilen sind. Dadurch soll verhindert werden, dass
betroffene Domain-Namen von Dritten unrechtmässig registriert und
verwendet werden dürfen. Gleichzeitig verlangt die reisen.ch AG, dass
die Zuteilung von IDN auf einen Zeitpunkt zu verschieben ist, der
mindestens sechs Monate nach der Benachrichtigung aller bisherigen
Inhaber von ".ch"-Domänen üb er das geplante Vorgehen liegt.
Reisen.ch AG hat für interessierte Firmen und Privatpersonen unter
" http://www.reisen.ch/idn/ " eine Home Page mit Informationen zum
Thema IDN und ein Diskussionsforum eingerichtet. Ziel dieser Aktion
ist, dass die SWITCH bzw. das BAKOM das geplante Verfahren zur
Einführung von IDN überdenken muss und die bisherigen Halter von
Domain-Namen besser geschützt werden.
Die Medienmitteilung im PDF-4.x-Format finden Sie auch unter
folgendem Link: http://www.reisen.ch/idn/20040127_press-idn.pdf

Kontakt:

reisen.ch AG
Verwaltungsrat
Sandrainstrasse 17
CH - 3007 Bern
E-Mail: idn@reisen.ch