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Geldstrafen für Gewerkschaftsaktionen wegen Baustellenbesetzungen am Unia-Aktionstag

Zürich (ots)

Die Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis hat gewerkschaftliche Aktionen der Unia auf zwei Baustellen im Kanton Zürich während des «nationalen Aktionstages» als Hausfriedensbruch geahndet. Zwei Gewerkschaftsvertretern wurden bedingte Geldstrafen von je 4200 Franken auferlegt. Eine weitere Gewerkschaftssekretärin, die nur an einer der beiden Aktionen beteiligt war, erhielt eine bedingte Geldstrafe von 1000 Franken. Der Schweizerische Baumeisterverband sieht sich durch die Strafbefehle in seiner Auffassung bestärkt, dass Unia-Gewerkschafter an ihrem «nationalen Aktionstag» vom 25. November 2011 strafbare Handlungen begangen haben. Die Unia hat gegen die Strafbefehle Einsprache erhoben.

Am Freitag, 25. November 2011 drangen drei Gewerkschaftsvertreter der Unia im Kanton Zürich zirka um 9.15 Uhr in ein umzäuntes Baustellenareal ein, um eine Kundgebung abzuhalten. Obwohl sie vom zuständigen Bauführer mehrmals zum Weggehen aufgefordert wurden, behinderten sie die Arbeiten auf dem Baustellengelände. Kurz nachdem die Unia-Mitarbeitenden ihre illegale Baustellenblockade beendet hatten, begingen zwei von ihnen zirka um 10.15 auf einer zweiten Baustelle Hausfriedensbruch. Auch hier leisteten sie der mehrmaligen Aufforderung, das Baustellengelände zu verlassen, keine Folge.

Die Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis hat beide Baustellenbesetzungen als Hausfriedensbruch eingestuft. Den beiden Gewerkschaftsvertretern, die des mehrfachen Hausfriedensbruchs schuldig befunden wurden, wurde je eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagen à 140 Franken - dies unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren - sowie zu Bussen von 900 Franken auferlegt. Die nur in einem Fall straffällig gewordene Gewerkschaftsvertreterin erhielt eine bedingte Geldstrafe von 10 Tagen à 100 Franken - dies unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren - sowie Bussen von 900 Franken. Zudem wurden den drei Gewerkschaftern die Verfahrenskosten auferlegt.

Der Schweizerische Baumeisterverband sieht sich durch die Strafbefehle in seiner Auffassung bestärkt, dass Baustellenbesetzungen zur Erreichung gewerkschaftlicher Ziele gegen unsere Rechtsordnung verstossen.

Kontakt:

Martin A. Senn
Vizedirektor SBV, Leiter Departement Politik + Kommunikation
Tel.: +41/44/258'82'60
Mobile: +41/79/301'84'68
E-Mail: msenn@baumeister.ch

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