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Crossair

Stellungnahme der Crossair/SWISS zum Staatsvertrag über Anflüge auf Zürich-Kloten

Basel (ots)

Gemeinsam mit der Swissair, den Flughäfen Zürich,
Basel und Genf sowie der Aerosuisse hatte sich Crossair schon vor der
Vertragsunterzeichnung gegen die ausgehandelten Eckwerte gewehrt und
auf die weit reichenden Konsequenzen für den Flughafen Zürich und die
schweizerischen Fluggesellschaften hingewiesen. Am stärksten
getroffen würde die auf wettbewerbskonforme Bedingungen angewiesene
SWISS, insbesondere von den an Wochenenden und an deutschen
Feiertagen vorgesehenen Betriebseinschränkungen. Die Crossair bleibt
bei ihrer Haltung, dass der Staatsvertrag in der vorliegenden Form
nicht genehmigt und der Weg für Nachverhandlungen gewählt werden
soll.
Crossair/SWISS wehrt sich nicht grundsätzlich gegen einen
Staatsvertrag, welcher die Situation der Bevölkerung in den
grenznahen süddeutschen Gebieten verbessert. Die getroffenen
Massnahmen müssen aber verhältnismässig sein und dürfen weder
Bevölkerungsteile auf Schweizer Gebiet noch die schweizerischen
Fluggesellschaften und Flughäfen diskriminieren. Die Bedingungen für
die Aufrechterhaltung eines wirtschaftlich tragbaren
interkontinentalen Luftverkehrs von und nach der Schweiz haben sich
in den letzten Monaten stark verändert und verschärft. Die Umsetzung
des Staatsvertrags mit Massnahmen, welche keinem anderen Flughafen
von der Bedeutung Zürichs und keinem andern Home Carrier auferlegt
werden, würden die neue schweizerische Fluggesellschaft empfindlich
treffen und im Wettbewerb massiv benachteiligen.

Kontakt:

Herr Peter Gutknecht
Öffentliche Angelegenheiten Flughäfen
Tel. +41/1/564'20'31

Crossair, Corporate Communications
Postfach
CH-4002 Basel
Tel. +41/61/582'45'53
Fax +41/61/582'35'54
E-Mail: wim@crossair.ch
Internet: www.crossair.com

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