Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Bundesrat verabschiedet Botschaft zu neuem Zollgesetz
Bern (ots)
15. Dez 2003 (EFD) Das schweizerische Zollrecht von 1925 wird erstmals einer Totalrevision unterzogen und zugleich den Bestimmungen der EU angepasst. So werden die Veranlagungsverfahren europakompatibel ausgestaltet und die Rechte der Betroffenen ausgebaut. Ausserdem sind neue Rechtsgrundlagen für die Befugnisse der Zollverwaltung vorgesehen, und die sicherheitspolizeilichen Aufgaben im Grenzraum sollen mit der Polizei des Bundes und der Kantone koordiniert werden. Der Bundesrat hat heute die entsprechende Botschaft und den Entwurf für ein neues Zollgesetz (ZG) verabschiedet.
Das neue Schweizer Zollgesetz bleibt schlank und konzentriert sich auf die Regelung des Wesentlichen. Das Veranlagungsverfahren besteht aus grundlegenden Abläufen zur Festsetzung von Einfuhrabgaben, wie sie auch andere Zoll- und Steuerrechte kennen. Die einzelnen Zollverfahren sind dieselben wie im Zollkodex der EU. Neu gestaltet sind verschiedene Mitwirkungsmöglichkeiten der vom Zollrecht betroffenen juristischen und natürlichen Personen. Die Möglichkeiten, irrtümlich abgegebene oder falsch formulierte Zollanmeldungen zu berichtigen oder zurückzuziehen, sind wesentlich verbessert worden. Personen, die gewerbsmässig Zollanmeldungen ausstellen, können sich durch die Wahl des Abrechnungsverfahrens von der solidarischen Haftung befreien und damit ihr Berufsrisiko reduzieren. Waren können oder müssen teilweise bereits zur Zollbehandlung angemeldet werden, bevor sie in der Schweiz eintreffen. Das Gesetz führt die elektronische Zollveranlagung als vollwertiges Grundverfahren ein und gibt der Zollverwaltung die Möglichkeit, diese Anmeldeform vorzuschreiben. Grenz- und Reiseverkehr werden zusammengelegt.
Zoll hilft übriges Bundesrecht anzuwenden
Die Zollverwaltung vollzieht an der Grenze bei Personen- und Warenkontrollen mehr als 150 Bundeserlasse. Ein rascher und trotzdem effektiver Vollzug ist daher unabdingbar. Dazu muss der Zoll über zukunftsgerichtete Kompetenzen verfügen und adäquate Mittel einsetzen können. Der Spardruck geht aber auch am Zoll nicht spurlos vorbei. Das neue Gesetz trägt diesem Kontext Rechnung und bringt die notwendigen Befugnisse sowie zeitgemässe Datenschutz- und Amtshilfebestimmungen. Diese tragen einerseits den verfassungsmässigen Garantien Rechnung und ermöglichen andererseits rasche und gezielte Interventionen.
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