Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit 2000/2001 Stärkeres Wachstum der Sozialausgaben im Jahr 2001
(ots)13 Protection sociale Soziale Sicherheit Sicurezza sociale Neuchâtel, 13. Juni 2003 Nr. 0350-305-70
Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit 2000/2001
Stärkeres Wachstum der Sozialausgaben im Jahr 2001
Die gesamten Ausgaben im Bereich der Sozialen Sicherheit betragen 2001 gemäss der neuen Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit des Bundesamtes für Statistik (BFS) 120 Mrd. Franken. Die Ausgaben haben damit im Vergleich zum Vorjahr um 6,8 Mrd. Fr. oder um 6% zugenommen. Nach einer Periode mit einem abgeschwächten Wachstum nahmen die Aufwendungen für die Soziale Sicherheit somit wieder etwas stärker zu. Mehr als 45% der Sozialleistungen entfallen auf die Altersvorsorge. Die Quote der Sozialausgaben hat zwischen 1990 und 2001 von 20% auf 28% zugenommen. Sie liegt heute im Mittelfeld der EU-Staaten.
Die Ausgaben für die Soziale Sicherheit sind zwischen 2000 und 2001 von insgesamt 113 Mrd. Fr. auf 120 Mrd. Fr. angestiegen. Dies entspricht einem Ausgabenwachstum von 6,0% (1999-2000: 3,4%). Gleichzeitig stiegen die Einnahmen von 135 Mrd. Fr. auf 141 Mrd. Fr. oder um 4,4% an. Die Sozialausgabenquote, welche die Sozialausgaben im Verhältnis zum Bruttoinlandprodukt (BIP) ausweist, betrug 2000 27,4% und 2001 28,4%. Das grössere Wachstum bei den Ausgaben ist in erster Linie auf höhere Rentenzahlungen und Spitalsubventionen zurückzuführen.
Abnahme der bedarfsabhängigen Leistungen, Zunahme der Subventionen
Das schweizerische System der Sozialen Sicherheit stützt sich in erster Linie auf die Sozialversicherungen ab. Rund 85% der Ausgaben entfallen auf die sieben grossen Sozialversicherungen. Am grössten ist der Anteil der Beruflichen Vorsorge mit 30,1% der Gesamtausgaben. Bei der AHV beträgt dieser Anteil 24,1% und bei der Krankenpflege-Grundversicherung 12,7%, während 7,7% auf die IV, 4,3% auf die obl. Unfallversicherung und 3,6% auf die Familienzulagen entfallen. Die Ausgaben der Arbeitslosenversicherung sind 2001 stark zurückgegangen, so dass deren Anteil an den Gesamtausgaben um 0,4 Prozentpunkte auf 2,4% sank. Abgenommen hat auch der Anteil der bedarfsabhängigen Sozialleistungen (Ergänzungsleistungen, Sozialhilfe, Flüchtlingshilfe, andere Bedarfsleistungen) und zwar von 6,3% auf 5,5%. Im Gegenzug erhöhte sich der Anteil der hauptsächlich dem Gesundheitssystem (Spitäler) zugute kommenden Subventionen um 0,6 Prozentpunkte auf 5,5%.
Leistungen hauptsächlich in Form von Renten
Der grösste Teil der Leistungen der Sozialen Sicherheit ist nicht an einen Bedarfsnachweis gebunden. 69% sind Geldleistungen, weitere 24% Sachleistungen (Rückvergütung von Rechnungen der KV; IV; UV; Personalkosten, Beiträge der öffentlichen Hand an Spitäler und Heime). Während die nicht bedarfsabhängigen Geldleistungen hauptsächlich Rentenzahlungen sind, stehen bei den nicht bedarfsabhängigen Sachleistungen die kantonale und kommunale Spitalsubventionierung sowie ambulante und stationäre Leistungen der obligatorischen Pflegeversicherung im Vordergrund. Nur 7% der Sozialleistungen setzen einen Bedarfsnachweis voraus.
Überragende Bedeutung der Altersvorsorge
45% der Sozialleistungen dienen der Altersvorsorge, ein Anteil, der im europäischen Raum einzig noch von Italien und von Griechenland übertroffen wird. Ein Viertel der Sozialleistungen ist für die Krankenpflege bzw. Gesundheitsvorsorge, ein Achtel für Invaliditätsleistungen bestimmt. Somit werden über vier Fünftel der Sozialleistungen dazu verwendet, um die Risiken Alter, Krankheit und Invalidität abzudecken. An vierter Stelle folgt die Funktion Überleben Hinterbliebener mit einem Anteil von 6,3% an den gesamten Sozialleistungen und an fünfter der Bereich Familie und Kinder mit 5,1%. Stark an Bedeutung verloren haben in den letzten Jahren die Leistungen bei Arbeitslosigkeit, die 1997 auf dem Höhepunkt der Wirtschaftskrise noch gut 7% der Sozialleistungen auf sich vereinigt hatten.
Sozialbeiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer: wichtigste Einnahmenquelle
Mehr als die Hälfte der Gesamteinnahmen sind Lohnbeiträge der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der Selbständigen; weitere 8% sind Prämien der obligatorischen Pflegeversicherung. Der Anteil der Sozialbeiträge der Arbeitgeber ist mit 30% höher als jener der Arbeitnehmer, der 22% beträgt. Der Grund dafür liegt in den unterschiedlichen Beiträgen für die Berufliche Vorsorge sowie bei der Familienzulagen und der Lohnfortzahlungen bei Krankheit und Mutterschaft, welche ausschliesslich von den Arbeitgebern finanziert werden. Der Anteil der Staatsbeiträge beläuft sich auf 21%, die Hälfte davon sind Bundesgelder. Mit dem zusätzlichen Mehrwertsteuerprozent (1999) und der Spielbankenabgabe (2000) zugunsten der AHV gewannen die zweckgebundenen Steuern gegenüber den allgemeinen Steuermitteln an Bedeutung. Auf die Kantone entfallen 8% und auf die Gemeinden nicht ganz 3% der Einnahmen. Die Vermögenserträge betragen 16%. Diese im internationalen Vergleich grosse Bedeutung der Vermögenserträge verweist auf die zentrale Rolle, die der ausschliesslich im Kapitaldeckungsverfahren finanzierten Beruflichen Vorsorge im schweizerischen System der Sozialen Sicherheit zufällt. Langfristiger Ausbau der Sozialen Sicherung in der Schweiz
Das System der Soziale Sicherheit wurde in der Schweiz nach dem zweiten Weltkrieg kontinuierlich ausgebaut. In den 50er-Jahren wurden gerade 1,5 Mrd. Fr. für die Soziale Sicherheit aufgewendet. 1970 betrugen die Sozialausgaben bereits 11 Mrd. und diese wuchsen auf 63 Mrd. im Jahr 1990 und 113 Mrd. Fr. im Jahr 2000 an. Real stiegen die Sozialausgaben zwischen 1950 und 2000 von 5,6 auf 93,1 Mrd. Fr. (Preise von 1990) an. Am stärksten haben die Sozialausgaben in den Jahren 1974-76 und 1991-93 zugenommen. In den 70er Jahren wurden die Leistungen der AHV und der IV ausgebaut und in den 90er Jahren führte die langandauernde Rezession zu einer starken Zunahme der Arbeitslosigkeit. Deutlich zeigt sich die Entwicklung der Sozialen Sicherung in der Schweiz an der Sozialausgabenquote: diese stieg von knapp 8% in den 50er Jahren auf 18% 1976. Heute beträgt die Quote 28%. Während die Sozialausgabenquote 1990 mit 19,8% noch immer beträchtlich unter dem EU-Mittel von 25,5% lag, entspricht heute die Sozialausgabenquote der Schweiz etwa dem EU-Mittel von 27,5%.
Die Begriffe Soziale Sicherheit und Gesamtrechnung Soziale Sicherheit umfasst sämtliche Massnahmen des Staates und privater Institutionen zur Sicherung der Existenz und insbesondere zum Schutz der Bevölkerung vor sozialen Risiken. Eine Sozialleistung bildet dann und nur dann einen Bestandteil der Sozialen Sicherheit, wenn sie erstens das Kriterium der gesellschaftlichen Solidarität (Umverteilung) erfüllt oder zumindest einem Obligatorium oder einer bindenden sozialen Vereinbarung unterliegt, und wenn sie sich zweitens einem von acht Risiken bzw. Bedürfnissen - Alter, Krankheit/Gesundheitspflege, Invalidität, Überleben Hinterbliebener, Familie/Kinder, Arbeitslosigkeit, Soziale Ausgrenzung, Wohnen - zuweisen lässt.
Die Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit (GRSS) stellt eine kohärente Synthesestatistik dar, die mithilfe einer Vielzahl von statistischen Quellen erstellt wird. Die GRSS informiert über die Höhe der Gesamtausgaben, Sozialleistungen und Einnahmen, besitzt eine funktionale, eine volkswirtschaftliche und eine institutionelle Ebene und dient als Grundlage für den Aufbau eines Systems von Indikatoren. Indem die GRSS in methodischer Hinsicht auf dem von Eurostat entwickelten Europäischen System der intergierten Sozialschutzstatistik (ESSOSS) basiert, erfüllt sie das Kriterium der internationalen Vergleichbarkeit.
Im Unterschied zur Volkswirtschaftichen Gesamtrechnung (VGR) fasst die GRSS Subventionen als Sozialleistungen auf und berücksichtigt auch die Freizügigkeitsleistungen und Barauszahlungen der Pensionskassen, kennt dafür aber keine Funktion Bildung. Von der Schweizerischen Sozialversicherungsstatistik (SVS) grenzt sich die GRSS dadurch ab, dass sie ein international vergleichbares Gesamtbild der Finanzen im Bereich der Sozialen Sicherheit entwirft.
BUNDESAMT FÜR STATISTIK Informationsdienst
Auskunft: Heiner Ritzmann, BFS, Sektion Soziale Sicherheit, Tel. 032 713 66 63 Neuerscheinung: Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit. Resultate für 2000 - Schätzungen für 2001 - Entwicklung seit 1950. Erscheint Anfang September 2003 (frz. Fassung: Anfang November 2003), Bestellnummer: 511-0100 Publikationsbestellungen unter: Tel.: 032 713 60 60, Fax: 032 713 60 61, E-Mail: Ruedi.Jost@bfs.admin.ch Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des BFS http://www.statistik.admin.ch
13.06.2003