Verfahrenserleichterungen durch Rechtsauskünfte
Vaduz (ots)
Die Regierung unterbreitet dem Landtag den Bericht und Antrag über das Zusatzprotokoll vom 15. März 1978 zum Europäischen Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht. Liechtenstein ist bereits seit 1973 Vertragsstaat des Europäischen Übereinkommens betreffend Auskünfte über ausländisches Recht. Dieses Übereinkommen sieht die Errichtung eines Systems vor, das den nationalen Gerichtsbehörden ermöglicht, über gewisse Gebiete ausländischen Rechts Auskünfte zu erhalten.
Mit dem Zusatzprotokoll von 1978 wird der Anwendungsbereich des Übereinkommens um Auskünfte über Strafrecht, Strafverfahrensrecht und die Gerichtsverfassung auf dem Gebiet des Strafrechts sowie über die Vollstreckung und den Vollzug von Strafen erweitert. Es wird ausserdem festgelegt, dass das Ersuchen um Auskünfte nicht nur von einem Gericht, sondern auch von einer anderen zuständigen Justizbehörde ausgehen kann, und zwar nicht nur für ein bereits anhängiges Verfahren, sondern schon dann, wenn die Einleitung eines Verfahrens in Aussicht gestellt ist.
Der Zugang zu Auskünften über ausländisches Recht stellt ein wichtiges Mittel zur Erleichterung der internationalen Rechtshilfe dar. Auch die liechtensteinischen Justizbehörden kommen immer wieder in die Lage, Auskünfte über ausländisches Recht für die effiziente Wahrnehmung ihrer Aufgaben in inländischen Verfahren zu benötigen. Mit der Ratifikation des Zusatzprotokolls kann Liechtenstein seine Bereitschaft erneut zum Ausdruck bringen, zu einer Stärkung der internationalen Rechtshilfe im Kampf gegen das grenzüberschreitende Verbrechen beizutragen.
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Nr. 639 2002/2516 27. November 2002