pafl: Regierung verabschiedet neues Ausländergesetz - Fördern und Fordern!
Vaduz (ots)
Vaduz, 4. Juni (pafl) - In Ihrer Sitzung vom 3. Juni 2008 hat die Regierung den Bericht und Antrag betreffend das neue Ausländergesetz zu Handen des Landtages verabschiedet. Neu werden von Ausländerinnen und Ausländern, die im Rahmen des Familiennachzuges nach Liechtenstein kommen, der Erwerb der deutschen Sprache und konkrete Integrationsbemühungen eingefordert. Neben diesen Forderungen beinhaltet das Gesetz auch konkrete Förderungsmassnahmen, um Ausländern den Integrationsprozess zu erleichtern.
Liechtenstein hat in den vergangenen Jahrzehnten ein beeindruckendes Wirtschaftswachstum erlebt. Dies war untere anderem auch möglich, weil Menschen sich entschieden haben nach Liechtenstein auszuwandern.
Veränderte Einwanderung
Die veränderte Herkunft verlangt auch eine neue Herangehensweise an integrationspolitische Fragen, damit das Entstehen von Parallelgesellschaften und strukturellen Benachteiligungen verhindert werden kann. Ziel der Gesetzesvorlage ist es, mit dem Grundsatz "Fördern und Fordern" von Ausländern gewisse Integrationsleistungen zu verlangen. Hierzu gehört der Stufenweise Erwerb der deutschen Sprache, die es erst ermöglicht, sich aktiv in unsere Gesellschaft einzubringen. In Zukunft werden bei Zuwanderern aus Drittstaaten deshalb bereits vor der Einwanderung einfache Sprachkenntnisse eingefordert. Nach dem Grundsatz "Fördern und Fordern" sollen die Integrationswilligen mit einer klaren Integrationsvereinbarung verpflichtet werden, sich in die Gesellschaft einzubringen.
Die grosse Mehrheit der Einwanderung geschieht derzeit im Rahmen des Familiennachzuges. Gerade hier gab es in der Vergangenheit eine Minderheit, die sich gegenüber jeglichen Integrationsanstrengungen verschlossen haben.
Spracherwerb wird Pflicht
Wer sich langfristig in Liechtenstein aufhalten will, muss sich integrieren. Wesentliche Grundlage jeglicher Integration ist der Spracherwerb. Dieser Überzeugung folgt der Gesetzesentwurf.
Die Integration rechtmässig und längerfristig anwesender Ausländerinnen und Ausländer soll mit diesem Gesetz gezielt gefördert werden. "Ziel dieser Integration ist ein friedliches Zusammenleben der liechtensteinischen und ausländischen Bevölkerung auf der Grundlage der Verfassung", so Regierungschef Otmar Hasler.
Grundwerte gelten für alle
Die Integrationsvereinbarung verlangt auch die Akzeptanz des Wertekonsenses. Frauen- und Kinderrechte, Menschenrechte im Allgemeinen sind nicht verhandelbar und durch unterschiedliche kulturelle Sozialisationen negierbar. Hier verlangt das Gesetz in Zukunft von Ausländern mehr, lässt die potentiellen Einwanderer aber damit auch nicht im Unklaren, was von ihnen gefordert wird.
Missbrauchsbekämpfung stärken!
Besonderes Augenmerk schenkt die Gesetzesvorlage der Missbrauchsbekämpfung. Das Gesetz erlaubt eine verbesserte Bekämpfung von Umgehungen und Missbräuchen des Ausländerrechts durch eine Minderheit von Ausländerinnen und Ausländern. Griffige Massnahmen hält die Gesetzesvorlage insbesondere gegen Schlepperei, Schwarzarbeit sowie Schein- und Zwangsehen bereit. Gegen Personen, welche die öffentliche Sicherheit und Ordnung verletzt haben oder diese gefährden, können die notwendigen Entfernungs- und Fernhaltemassnahmen ergriffen werden.
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