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Schweizerischer Nationalfonds / Fonds national suisse

SNF: Zwischenbericht des Nationalen Forschungsprogramms «Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen» (NFP 59) zuhanden des Bundesrates

Bern (ots)

Erste provisorische Resultate für die Politik
Der Schweizerische Nationalfonds (SNF) hat einen Zwischenbericht 
des Nationalen Forschungsprogramms «Nutzen und Risiken der 
Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen» (NFP 59) eingereicht. 
Erste Studien stellen unter anderem fest, dass eine Mehrheit der 
Bevölkerung der grünen Gentechnologie gegenüber negativ eingestellt 
und für eine Wahlfreiheit beim Kauf von gentechnisch veränderten oder
unveränderten Produkten ist. Festgestellt wird auch, dass die 
geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen nicht genügen, um die 
Koexistenz von landwirtschaftlichen Anbauformen mit und ohne 
gentechnisch veränderten Pflanzen zu regeln.
Mit der Lancierung des Nationalen Forschungsprogramms «Nutzen und 
Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen» (NFP 59) 
hat der Bundesrat den Schweizerischen Nationalfonds (SNF) beauftragt,
für die Politikgestaltung relevante Ergebnisse bereits auf Ende 2009 
zusammenzufassen. Diesem Auftrag ist der SNF mit der Einreichung des 
Zwischenberichts am 16. November 2009 nachgekommen. Der Bericht (*) 
wurde vom Bundesrat am 4. Dezember zur Kenntnis genommen. Er gibt - 
aufgeteilt in acht Kapitel - eine Übersicht über den aktuellen Stand 
der Arbeiten. Abgeschlossen sind bisher nur zwei der insgesamt 29 
Forschungsprojekte. Jedoch hat noch keines den wissenschaftlichen 
Schlussbericht publiziert. Entsprechend gelten die dargestellten 
Resultate noch als provisorisch.
Mehrheitlich für Wahlfreiheit
Heinz Bonfadelli und Mitarbeitende vom Institut für Publizistik und 
Medienwissenschaften der Universität Zürich haben im Rahmen eines NFP
59-Projekts mit Hilfe einer repräsentativen Meinungsumfrage in drei 
Landesteilen der Schweiz nachgewiesen, dass die Schweizer Bevölkerung
der grünen Gentechnologie gegenüber nach wie vor mehrheitlich negativ
eingestellt ist, wobei allerdings diese Ablehnung seit dem Jahr 2000 
tendenziell abgenommen hat. Rund ein Viertel der Konsumentinnen und 
Konsumenten würden gentechnisch veränderte Lebensmittel kaufen und 
essen, während ein weiteres Viertel ein kategorisches Verbot solcher 
Produkte befürwortet. Die grosse Mehrheit, 71 Prozent, fordert die 
Wahlfreiheit zwischen gentechnisch veränderten und unveränderten 
Produkten.
Die Forschenden haben überdies auch Interessenvertreter - 
Bundesämter, Forschungsanstalten, Nichtregierungsorganisationen, 
Industrievertreterinnen und Konsumentenschützer - befragt. Von diesen
ist eine Mehrheit der Ansicht, dass die Einführung von gentechnisch 
veränderten Pflanzen in der Schweiz mehr eine politische als eine 
wissenschaftliche Frage sei.
Die Landwirte stehen der grünen Gentechnologie abwartend skeptisch
gegenüber, wie ein weiteres Projekt zeigt. Rund ein Drittel der 
Landwirte zieht es offenbar in Erwägung, gentechnisch veränderte 
Pflanzen anzubauen, falls dies auch die Nachbarhöfe tun.
Ungenügende rechtliche Grundlagen
Rainer J. Schweizer und Mitarbeitende von der Universität St. Gallen 
haben in ihrem rechtswissenschaftlichen Projekt festgestellt, dass 
die heute geltenden rechtlichen Grundlagen nicht ausreichen, um eine 
Koexistenz von landwirtschaftlichen Produktionsmethoden mit und ohne 
gentechnisch veränderten Pflanzen zu regeln. Ein neues Gesetz sei 
zwar nicht nötig, es dränge sich jedoch eine Revision des seit Anfang
2004 geltenden Gentechnikgesetzes auf. Insbesondere müsste das Gesetz
die Kooperation zwischen benachbarten Produzenten sowie 
Haftpflichtfragen regeln.
Freisetzungsversuche: Zwischenbilanz
Die Freisetzungsversuche, die mit gentechnisch verändertem Weizen in 
Zürich-Reckenholz und Pully (VD) durchgeführt werden, sind noch im 
Gange. In breit angelegten Feldexperimenten testet ein Konsortium von
8 Forschungsgruppen an zwei Standorten, wie sich gentechnisch 
veränderter Weizen im Freiland verhält. Dabei sollen insbesondere 
auch Fragen der Biosicherheit geklärt werden. Nach zwei 
(Zürich-Reckenholz) bzw. einer (Pully) Anbausaison lassen sich noch 
keine konkrete Aussagen zur agronomischen Leistung des Weizens 
machen, ebenso wenig zur Frage, inwieweit die gentechnisch 
eingeführten Resistenzgene auch im Freiland die Pflanzen gegen 
Pilzbefall schützen. Unerwartete oder für die Schweiz spezifische von
gentechnisch veränderten Pflanzen ausgehende Umweltrisiken konnten 
bisher nicht gefunden werden.
(*) Der Zwischenbericht zuhanden des Bundesrates kann auf der 
Website des SNF heruntergeladen werden.
Nationales Forschungsprogramm «Nutzen und Risiken der Freisetzung 
gentechnisch veränderter Pflanzen» (NFP 59)
Im Rahmen des NFP 59 untersuchen Forschende in insgesamt 29 
Forschungsprojekten die Nutzen und Risiken gentechnisch veränderter 
Pflanzen in Bezug auf die ökologischen, sozialen, ökonomischen, 
rechtlichen und politischen Verhältnisse in der Schweiz. Die Projekte
starteten in der zweiten Jahreshälfte 2007 und schliessen spätestens 
Ende 2011 ab. Die Gesamtsynthese des Forschungsprogramms wird in der 
zweiten Jahreshälfte 2012 vorliegen.
www.nfp59.ch
Der Text dieser Medienmitteilung steht auf der Website des 
Schweizerischen Nationalfonds zur Verfügung:
www.snf.ch > Medien > Medienmitteilungen

Kontakt:

Prof. Dirk Dobbelaere
Präsident der Leitungsgruppe NFP 59
Molekulare Pathologie, Universität Bern
Länggassstrasse 122
3012 Bern
Telefon: +41 (0)31 631 26 25
E-Mail: dirk.dobbelaere@mopa.unibe.ch

Dr. Ori Schipper
Wissenschaftlicher Redaktor
Schweizerischer Nationalfonds
Wildhainweg 3
3001 Bern
Telefon: +41 (0)31 308 23 75
E-Mail: oschipper@snf.ch

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