Schweizerischer Nationalfonds / Fonds national suisse
SNF: Zwischenbericht des Nationalen Forschungsprogramms «Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen» (NFP 59) zuhanden des Bundesrates
Bern (ots)
Erste provisorische Resultate für die Politik
Der Schweizerische Nationalfonds (SNF) hat einen Zwischenbericht des Nationalen Forschungsprogramms «Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen» (NFP 59) eingereicht. Erste Studien stellen unter anderem fest, dass eine Mehrheit der Bevölkerung der grünen Gentechnologie gegenüber negativ eingestellt und für eine Wahlfreiheit beim Kauf von gentechnisch veränderten oder unveränderten Produkten ist. Festgestellt wird auch, dass die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen nicht genügen, um die Koexistenz von landwirtschaftlichen Anbauformen mit und ohne gentechnisch veränderten Pflanzen zu regeln.
Mit der Lancierung des Nationalen Forschungsprogramms «Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen» (NFP 59) hat der Bundesrat den Schweizerischen Nationalfonds (SNF) beauftragt, für die Politikgestaltung relevante Ergebnisse bereits auf Ende 2009 zusammenzufassen. Diesem Auftrag ist der SNF mit der Einreichung des Zwischenberichts am 16. November 2009 nachgekommen. Der Bericht (*) wurde vom Bundesrat am 4. Dezember zur Kenntnis genommen. Er gibt - aufgeteilt in acht Kapitel - eine Übersicht über den aktuellen Stand der Arbeiten. Abgeschlossen sind bisher nur zwei der insgesamt 29 Forschungsprojekte. Jedoch hat noch keines den wissenschaftlichen Schlussbericht publiziert. Entsprechend gelten die dargestellten Resultate noch als provisorisch.
Mehrheitlich für Wahlfreiheit Heinz Bonfadelli und Mitarbeitende vom Institut für Publizistik und Medienwissenschaften der Universität Zürich haben im Rahmen eines NFP 59-Projekts mit Hilfe einer repräsentativen Meinungsumfrage in drei Landesteilen der Schweiz nachgewiesen, dass die Schweizer Bevölkerung der grünen Gentechnologie gegenüber nach wie vor mehrheitlich negativ eingestellt ist, wobei allerdings diese Ablehnung seit dem Jahr 2000 tendenziell abgenommen hat. Rund ein Viertel der Konsumentinnen und Konsumenten würden gentechnisch veränderte Lebensmittel kaufen und essen, während ein weiteres Viertel ein kategorisches Verbot solcher Produkte befürwortet. Die grosse Mehrheit, 71 Prozent, fordert die Wahlfreiheit zwischen gentechnisch veränderten und unveränderten Produkten.
Die Forschenden haben überdies auch Interessenvertreter - Bundesämter, Forschungsanstalten, Nichtregierungsorganisationen, Industrievertreterinnen und Konsumentenschützer - befragt. Von diesen ist eine Mehrheit der Ansicht, dass die Einführung von gentechnisch veränderten Pflanzen in der Schweiz mehr eine politische als eine wissenschaftliche Frage sei.
Die Landwirte stehen der grünen Gentechnologie abwartend skeptisch gegenüber, wie ein weiteres Projekt zeigt. Rund ein Drittel der Landwirte zieht es offenbar in Erwägung, gentechnisch veränderte Pflanzen anzubauen, falls dies auch die Nachbarhöfe tun.
Ungenügende rechtliche Grundlagen Rainer J. Schweizer und Mitarbeitende von der Universität St. Gallen haben in ihrem rechtswissenschaftlichen Projekt festgestellt, dass die heute geltenden rechtlichen Grundlagen nicht ausreichen, um eine Koexistenz von landwirtschaftlichen Produktionsmethoden mit und ohne gentechnisch veränderten Pflanzen zu regeln. Ein neues Gesetz sei zwar nicht nötig, es dränge sich jedoch eine Revision des seit Anfang 2004 geltenden Gentechnikgesetzes auf. Insbesondere müsste das Gesetz die Kooperation zwischen benachbarten Produzenten sowie Haftpflichtfragen regeln.
Freisetzungsversuche: Zwischenbilanz Die Freisetzungsversuche, die mit gentechnisch verändertem Weizen in Zürich-Reckenholz und Pully (VD) durchgeführt werden, sind noch im Gange. In breit angelegten Feldexperimenten testet ein Konsortium von 8 Forschungsgruppen an zwei Standorten, wie sich gentechnisch veränderter Weizen im Freiland verhält. Dabei sollen insbesondere auch Fragen der Biosicherheit geklärt werden. Nach zwei (Zürich-Reckenholz) bzw. einer (Pully) Anbausaison lassen sich noch keine konkrete Aussagen zur agronomischen Leistung des Weizens machen, ebenso wenig zur Frage, inwieweit die gentechnisch eingeführten Resistenzgene auch im Freiland die Pflanzen gegen Pilzbefall schützen. Unerwartete oder für die Schweiz spezifische von gentechnisch veränderten Pflanzen ausgehende Umweltrisiken konnten bisher nicht gefunden werden.
(*) Der Zwischenbericht zuhanden des Bundesrates kann auf der Website des SNF heruntergeladen werden.
Nationales Forschungsprogramm «Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen» (NFP 59) Im Rahmen des NFP 59 untersuchen Forschende in insgesamt 29 Forschungsprojekten die Nutzen und Risiken gentechnisch veränderter Pflanzen in Bezug auf die ökologischen, sozialen, ökonomischen, rechtlichen und politischen Verhältnisse in der Schweiz. Die Projekte starteten in der zweiten Jahreshälfte 2007 und schliessen spätestens Ende 2011 ab. Die Gesamtsynthese des Forschungsprogramms wird in der zweiten Jahreshälfte 2012 vorliegen. www.nfp59.ch
Der Text dieser Medienmitteilung steht auf der Website des Schweizerischen Nationalfonds zur Verfügung: www.snf.ch > Medien > Medienmitteilungen
Kontakt:
Prof. Dirk Dobbelaere
Präsident der Leitungsgruppe NFP 59
Molekulare Pathologie, Universität Bern
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E-Mail: dirk.dobbelaere@mopa.unibe.ch
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Wissenschaftlicher Redaktor
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