comparis.ch zieht den Fall Gasche weiter: Verfahrensfehler und materielle Schwachpunkte
Zürich (ots)
Der Internet-Vergleichsdienst comparis.ch rekurriert gegen die Einstellungsverfügung der Bezirksanwaltschaft Zürich in Sachen Strafanzeige gegen Urs P. Gasche. Ausgangspunkt der von comparis.ch im Jahre 2001 eingereichten Strafanzeige sind unrichtige und irreführende Behauptungen des ehemaligen "K-Tipp"-Herausgebers Gasche über comparis.ch. Der Rechtsvertreter von comparis.ch macht im heute eingereichten Rekurs Verfahrensfehler und die Abstützung auf falsche Tatsachen bei der materiellen Beurteilung geltend.
Der Rechtsstreit zwischen comparis.ch und dem ehemaligen "K-Tipp"-Herausgeber Urs P. Gasche geht auf einen im März 2001 in der Konsumenten-Zeitschrift "K-Tipp" veröffentlichten Artikel zurück. Gasche suggerierte den Lesern u.a., dass comparis.ch teilweise nur Anbieter in die Vergleiche aufnehme, welche ihr eine Aufwandentschädigung bezahlen. comparis.ch hat sich gegen die unrichtigen und falschen Behauptungen zur Wehr gesetzt und gegen Gasche eine Strafanzeige wegen Zuwiderhandlung gegen das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb UWG eingereicht.
Verfahrensfehler bei der Untersuchung
Die Bezirksanwaltschaft hat das Verfahren nicht nach den Regeln der Strafprozessordnung des Kantons Zürich durchgeführt. Sie hat die (schriftlichen) Aussagen des angeschuldigten Journalisten Gasche comparis.ch nie vorgehalten und ihr damit das grundlegende Recht auf Stellung von Ergänzungsfragen verwehrt.
Mangelnde Sorgfalt und Schwachpunkte bei der materiellen Beurteilung
In der materiellen Beurteilung stützt sich die Bezirksanwaltschaft nur auf die einseitige schriftliche Stellungnahme des Angeschuldigten ab und zieht Schlüsse, welche sich durch die Akten entkräften lassen. So behauptet die Bezirksanwaltschaft beispielsweise, dass in einer Vergleichstabelle für Spital-Zusatzversicherungen offensichtlich werde, dass die mit comparis.ch nicht in Geschäftsverbindung stehenden Krankenkassen nicht berücksichtigt oder schlecht platziert würden. Die den Untersuchungsakten beiliegende und von Gasche selbst eingereichte Tabelle zeigt aber an verschiedenen Beispielen klar auf, dass eine zu comparis.ch bestehende Geschäftsverbindung keinerlei Einfluss auf die Platzierung hat.
comparis.ch setzt auf Transparenz
Der Internet-Vergleichsdienst comparis.ch deklariert auf seiner Website unter der Rubrik "über comparis.ch" die Grundsätze für die Aufnahme von Anbietern in die Vergleiche. In den einzelnen Angebotsbereichen finden sich gebietsspezifische Präzisierungen. comparis.ch orientiert sich grundsätzlich an den Interessen der Konsumenten und ist deshalb bestrebt, diejenigen Anbieter eines Produkte- oder Dienstleistungsbereichs in die Vergleiche aufzunehmen, welche zusammen den überwiegenden Anteil des Gesamtmarktes abdecken - dies unabhängig davon, ob die betreffenden Anbieter zahlungspflichtige Dienstleistungen von comparis.ch in Anspruch nehmen.
Geschäftsbeziehungen ohne Einfluss auf das Rating
comparis.ch stellt die Tarif- und Leistungsvergleichslisten nach objektiv messbaren Kriterien auf der Basis der zur Verfügung stehenden Daten zusammen. Einige der in den Vergleichen aufgeführten Anbieter - in der Regel eine deutliche Minderheit - nehmen bei comparis.ch Dienstleistungen gegen finanzielle Abgeltung in Anspruch. Sie entschädigen comparis.ch für die Vermittlung des direkten Kontakts vom Besucher zum Anbieter. Eine bestehende Geschäftsbeziehung zwischen comparis.ch und einem Anbieter hat aber keinen Einfluss auf die Rangierung des Anbieters in den Vergleichen. Die comparis.ch-Vergleiche sind permanent online und werden von den Konsumenten und auch von den Anbietern rege genutzt und kritisch verfolgt. comparis.ch kann es sich alleine deshalb nicht leisten, einzelne Anbieter bevorzugt zu behandeln.
Kontakt:
Richard Eisler
Geschäftsführer
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